Keine Beratungshilfe – Keine Prozesskostenhilfe

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Wie die Rechtsanwaltskammer Köln am 7.5.2021 berichtete (https://www.rak-koeln.de/News/2021/RAK-Koeln-fordert-Corona-Impfung-auch-fuer-die-Anwaltschaft) und auch zuvor über die LTO-Online mitgeteilt wurde (https://www.lto.de/recht/juristen/b/impfung-corona-anwaelte-nrw-rechtsreferendare-priorisierung/), ist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium nicht bereit, Rechtsanwälte mit den übrigen Organen der Rechtspflege in NRW auf eine Stufe zu stellen (z.B. mit Richtern, Staatsanwälten, Verwaltungsbeamten) und gem. der Prioritätsgruppe 3 in die Corona-Schutzimpfungen einzubeziehen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/7l103821-verwaltungsgericht-duesseldorf-impfanspruch-corona-impfen/?r=rss) hat diese Verwaltungspraxis der nordrhein-westfälischen Landesregierung in einem Beschluss vom 12.5.2021 zwar für rechtmäßig erklärt.

Zu Recht weist jedoch der Pressesprecher der Rechtsanwaltskammer Köln, Herr Huff, darauf hin, dass diese politische Entscheidung, Rechtsanwälte von der Impfpriorisierung auszunehmen, auf Unverständnis stößt.

Es findet durch die Gesundheitspolitik in NRW eine sachgrundlose Ungleichbehandlung von Rechtsanwälten mit anderen Organen der Rechtspflege statt, sogar mit der Gruppe der Rechtsreferendare, was nur als Affront bezeichnet werden kann. Offenbar geht das NRW-Gesundheitsministerium bei seiner Wertentscheidung, Rechtsanwälte nicht in die Prioritätsgruppe 3 aufzunehmen, davon aus, dass es in NRW mit ca. 40.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für die Bevölkerung keine Unterversorgung mit Rechtsdienstleistungen bestehe, weswegen Vorkommnisse (Erkrankungen) in dieser Berufsgruppe sich nicht auf den Erhalt systemwichtiger Funktionen in der Rechtspflege auswirkten.

Eine höchst zynische Betrachtung des NRW-Gesundheitsministeriums, die auch umso mehr deswegen erstaunt, da der Justizminister Peter Biesenbach im Erstberuf Rechtsanwalt war.

Um gegen die damit ausgedrückte Abwertung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in NRW zu protestieren, habe ich bis auf Weiteres beschlossen, § 49a BRAO für mich auszusetzen und keine Beratungshilfe an meinen Kanzleistandorten in Köln und Brühl für Mandanten mehr anzubieten. Das gleiche gilt auch für Prozesskostenhilfemandate (§ 48 BRAO), die zu übernehmen ich an meinen Kanzleistandorten in Köln und Brühl ablehne, solange das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium nicht bereit ist, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hinsichtlich der Schutzimpfungen genauso zu behandeln, wie die übrigen Organe der Rechtspflege auch.

Wenn wir Rechtsanwälte von der (Gesundheits-)Politik nicht als „Organe der Rechtspflege“ behandelt werden, gibt es für uns auch keine Veranlassung, uns dann gleichwohl demgemäß noch zu verhalten und – wie in Form der Prozesskosten- und Beratungshilfe – Sonderopfer für den Rechtsstaat zu erbringen.

Wenden Sie sich, wenn bei Ihnen die Notwendigkeit für Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren besteht, bitte daher nicht an mich, sondern an eine andere Rechtsanwaltskanzlei.

12.5.2021

RA Dr. Riemer

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