Die Dread-Disease-Versicherung
Was versichert die Dread-Disease-Versicherung?
Übersetzt auf Deutsch bedeutet „Dread-Disease-Versicherung“ so viel wie „Furchtbare-Krankheiten-Versicherung“. Das bedeutet, dass die Dread-Disease-Versicherung dann ihre Leistungspflicht erfüllen muss, wenn bei dem Versicherten eine der in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Erkrankungen diagnostiziert wird. Dabei soll durch die Dread-Disease-Versicherung das finanzielle Risiko abgesichert werden, das sich aus einer solchen schweren Erkrankung ergibt. Ursprünglich wurde die Dread-Disease-Versicherung geschaffen, um dem Erkrankten Therapien zu ermöglichen, die von der üblichen Krankenversicherung nicht gedeckt werden.[1]
Die Leistungen aus dieser Versicherung sind jedoch nicht zweckgebunden und können daher nach Belieben des Versicherten verwendet werden.[2]
Regelmäßig werden folgende Krankheiten abgesichert [3] (diese Liste ist nicht abschließend und variiert je nach Anbieter):
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Koma
- Multiple Sklerose
- Nierenversagen
- Bypass-Operationen
Was sind die Vorteile einer Dread-Disease-Versicherung?
Die Dread-Disease-Versicherung bietet gegenüber anderen herkömmlichen Versicherungen einige Vorteile. Zum einen entsteht die Leistungspflicht, sobald eine der vereinbarten Krankheiten in der vereinbarten Schwere diagnostiziert wird. Zum anderen entsteht die Leistungspflicht unabhängig davon, ob durch die diagnostizierte Krankheit Kosten entstehen oder nicht. Insbesondere vorteilhaft erscheint die fehlende Zweckgebundenheit des Geldes. Daher kann das Geld vom Versicherten dazu verwendet werden, andere Therapien zu ermöglichen, als auch dafür, in der verbleibenden Zeit Lebensträume zu verwirklichen. Die Versicherungsleistung bietet die Möglichkeit, das wegfallende Einkommen des Versicherten und seiner Familie im Falle einer schweren Krankheit abzusichern.
Aufgrund der Einordnung der Dread-Disease-Versicherung als Lebensversicherung ist die gezahlte Versicherungssumme für den Empfänger regelmäßig steuerfrei.[4]
Was sind die Nachteile einer Dread-Disease-Versicherung?
Die Dread-Disease-Versicherung hat jedoch auch einige Nachteile, welcher man sich bewusst sein sollte, bevor man eine solche Versicherung abschließt.
Wenn man eine Dread-Disease-Versicherung abschließt, einigt man sich mit dem Versicherer auf einen abschließenden Katalog an Krankheiten. Sollte also bei dem Versicherten eine Krankheit auftreten, welche von dem Katalog nicht umfasst ist, dann hat er keinen Anspruch auf eine Leistung von der Versicherung. Regelmäßig nicht versichert sind psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates.[5]
Auch nachteilig für den Versicherten auswirken kann sich, dass die Krankheit nicht nur diagnostiziert werden muss, sondern regelmäßig ein Stadium bzw. eine Schwere der Krankheit vereinbart wird, ab welchem die Versicherung ihre Leistung erst zu erbringen hat.
Zudem ist regelmäßig nur die Vereinbarung einer einmaligen Zahlung möglich und die Absicherung durch eine lebenslange monatliche Rente nicht zulässig. Zudem endet die Versicherung häufig mit dem ersten Versicherungsfall, sodass ein zweiter Versicherungsfall keine weitere Leistungspflicht des Versicherers mehr auslöst.
Versucht man mit Hilfe der DDV also seinen Verdienstausfall abzusichern, dann muss man eine sehr hohe Versicherungssumme vereinbaren. Eine so hohe Versicherungssumme ist oftmals nur mit einer gesundheitlichen Begutachtung seitens der Versicherung möglich und hat dementsprechend hohe monatliche Kosten zur Folge.
Ein weiterer Nachteil ist die Karenzzeit. Regelmäßig wird bei dem Abschluss der Versicherung eine allgemeine Karenzzeit von zwei Wochen vereinbart, damit die Versicherung die Möglichkeit hat, um zu prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Darüber hinaus vereinbaren die Versicherungen spezielle Karenzzeiten, welche jedoch von Krankheit zu Krankheit unterschiedlich sind, nach der erst eine Leistungspflicht entsteht.
Bsp.: regelmäßig beträgt die Karenzzeit bei Schlaganfällen drei Monate und bei Multipler Sklerose zwölf Monate [6]
Sollte der Versicherte vor dem Ablauf der Karenzzeit versterben, entsteht die Leistungspflicht der Versicherung gar nicht oder beschränkt sich auf eine vereinbarte Todesfallsumme.
Fazit
Abschließend muss man zu der Dread-Disease-Versicherung sagen, dass sie sich nur in Einzelfällen lohnt. Sie eignet sich regelmäßig aufgrund der hohen monatlichen Kosten nicht, um den Verdienstausfall für einige Monate oder Jahre abzusichern. In solchen Fällen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Lebensstandard häufig besser absichern. Für wen eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht in Betracht kommt, kann eine Dread-Disease-Versicherung eine Notlösung sein. Zudem kann eine Dread-Disease-Versicherung sinnvoll sein, wenn sie sich im Falle einer im Katalog aufgeführten schweren Krankheit eine teure Therapie leisten können wollen, die nicht von den üblichen Krankenkassen gedeckt wird.
[1] MüKo VVG/Hünert, Kap. 66, Rn. 19.
[2] Ebenda.
[4] BMF, Schreiben 01.10.2009 – Az IV C1 – S 2252/07/0001 – Rn. 37.
[5] MüKo VVG/Hünert, Kap. 66, Rn. 30.
[6] MüKo VVG/Hünert, Kap. 66, Rn. 54.
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Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Felix Gehlen
Studentischer Mitarbeiter