E-Mail Korrespondenz von Rechtsanwälten mit Mandanten

Die Landesdatenbeauftragte des Landes NRW hat sich in einem Auskunftsschreiben vom 05.06.2025 zu der Frage geäußert, ob Rechtsanwälte unverschlüsselte E-Mails mit ihren Mandanten austauschen dürfen oder ob dies gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

Die Thematik hat auch bereits die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte beschäftigt: https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/anwalt-e-mail-kommunikation-mit-mandanten_222_605068.html.

Die Rechtslage ist leider unübersichtlich, da eine klare Positionierung der Vorstände der Rechtsanwaltskammern noch nicht durchgehend vorliegt.

Nach der auch in der Literatur vertretenen Mehrheitsmeinung ist die „unverschlüsselte“ (bzw. nur durch eine Transportverschlüsselung verschlüsselte E-Mail-Kommunikation durch die Einwilligung der Mandanten zulässig. Es ist kein guter Grund ersichtlich, warum dieser zu einem Schutzniveau gezwungen werden könnte, welche für ihn deutlich umständlicher in der Handhabung wäre, zumal wenn er dieses erhöhte Schutzniveau einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auch sonst nicht praktiziert.

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