Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Querschnittslähmung nach einem Unfall
Ein einziger Moment kann Ihr Leben grundlegend verändern: Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Sturz oder ein Behandlungsfehler – und die Diagnose lautet Querschnittslähmung. Was früher selbstverständlich war – Treppensteigen, Autofahren, Sport, Arbeit – wird auf einmal zur täglichen Herausforderung.
In dieser belastenden Ausnahmesituation stehen Sie vor vielen offenen Fragen – rechtlich, finanziell und persönlich.
Als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Personenschadensrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden und Umbaukosten umfassend geprüft und konsequent durchgesetzt werden – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Schmerzensgeld
Ihr Ausgleich für erlittenes Leid nach einem schweren Unfall Schadensersatz
Wer durch einen Unfall schwer verletzt wird – z. B. durch eine Querschnittslähmung, ein Schädel-Hirn-Trauma oder Amputationen – hat nicht nur mit den körperlichen Einschränkungen zu kämpfen. Auch seelisches Leid, psychische Belastungen und der Verlust von Lebensqualität sind gravierende Folgen, die nicht mit Geld aufgewogen werden können – aber finanziell entschädigt werden müssen.
Was deckt Schmerzensgeld ab?
Schmerzensgeld soll das seelische und körperliche Leid kompensieren, das durch den Unfall entstanden ist. Es ist nicht an konkrete Kosten wie Rechnungen oder Quittungen gebunden – sondern orientiert sich an den individuellen Lebensbeeinträchtigungen.
Körperliche Schmerzen:
Akute Schmerzen nach dem Unfall, chronische Beschwerden, Operationen oder dauerhafte körperliche Einschränkungen.
Psychische Belastungen:
Ängste, Depressionen, posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), soziale Isolation oder Identitätskrisen.
Einschränkungen im Alltag:
Verlust der Selbstständigkeit, Wegfall beruflicher Perspektiven, beeinträchtigte Freizeitgestaltung, Isolation oder Abhängigkeit von Dritten.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt?
Es gibt keine pauschalen Beträge – jeder Fall wird individuell beurteilt. Die Gerichte orientieren sich u. a. an folgenden Faktoren:
- Schwere und Art der Verletzung (z. B. komplette vs. inkomplette Querschnittslähmung)
- Dauer der Beeinträchtigung (temporär oder lebenslang)
- Art und Umfang der medizinischen Behandlungen
- Schmerzen und psychische Belastungen
- Auswirkungen auf Lebensqualität, Beruf, Familie und soziale Kontakte
- Mitverschulden oder besondere Umstände des Unfalls
Zur Orientierung werden auch sogenannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen, in denen Urteile aus vergleichbaren Fällen dokumentiert sind.
Vermehrte Bedürfnisse bei Querschnittslähmung
Was Ihnen zusteht, setzen wir durch
Nach einer Querschnittslähmung verändern sich nicht nur Körper und Alltag – auch die finanziellen Bedürfnisse steigen enorm. Viele Kosten entstehen nicht durch klassische medizinische Behandlungen, sondern durch individuelle, dauerhafte Mehrbedarfe im täglichen Leben. Genau diese sogenannten „vermehrten Bedürfnisse“ müssen vom Haftpflichtversicherer übernommen werden – und das in vollem Umfang.
Mehr Heizkosten durch verändertes Temperaturempfinden
- Menschen mit Querschnittslähmung haben oft ein verändertes Kälte-Wärme-Empfinden.
- Die Folge: Ein deutlich erhöhter Heizbedarf – besonders in Zeiten steigender Energiepreise ein erheblicher Kostenfaktor. Diese Mehrkosten müssen reguliert werden.
Rollstuhl und Sonderzubehör
- Nicht jeder Rollstuhl ist gleich.
- Neben dem Basismodell werden häufig spezielle Anpassungen und Zubehörteile benötigt – etwa Sitzsysteme, Kippschutz, elektronische Steuerungen oder spezielle Reifen.
- Viele dieser Hilfsmittel werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Behindertengerechtes Fahrzeug
Mobilität neu gedacht
- Mobilität ist Lebensqualität.
- Doch gerade bei Querschnittslähmung reicht es nicht, irgendein Fahrzeug umzurüsten.
- Oft ist ein größeres, teureres Fahrzeug nötig – mit individualisierten Umbauten, etwa für:
- Rollstuhlverladung und Liftsysteme
- Sitzumbauten oder Spezialsteuerungen
- Hygienische Notversorgungsmöglichkeiten (z. B. Katheterisierung im Auto)
- Platz für Assistenzpersonal
Wohnraumanpassung oder Neubau
Barrierefreiheit mit System
- Der Umbau Ihrer Wohnung oder der Neubau eines barrierefreien Zuhauses ist oft unumgänglich. Dabei geht es nicht nur um Rampen oder breite Türen, sondern um eine maßgeschneiderte Umgebung, die:
- Ihnen Selbstständigkeit ermöglicht
- Platz für Pflegepersonal schafft
- Intimsphäre wahrt – trotz 24/7-Pflegebedarf
- technische Anforderungen wie Beatmung oder Sondenernährung berücksichtigt
- Typische Maßnahmen sind etwa Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen, barrierefreie Küchen und Bäder, getrennte Versorgungsbereiche für Pflegekräfte oder vergrößerter Wohnraum.
Wichtig: Der Versicherer zahlt in der Regel nur einmal. Deshalb ist eine strategische Planung entscheidend – zum Beispiel, wenn bei jungen Betroffenen ein baldiger Umzug ansteht. Wir beraten Sie vorausschauend und wirtschaftlich, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen.
Individuelle Pflege
Professionell organisiert, vollständig reguliert
Pflegekosten sind einer der größten Posten bei Querschnittslähmung. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in der Regel nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs. Oft liegen die monatlichen Kosten für häusliche Pflege bei 10.000 bis 60.000 Euro – je nach Pflegeintensität und Modell.
Pflege im Arbeitgebermodell
Wenn Sie als verletzte Person selbst Arbeitgeberin oder Arbeitgeber werden, regulieren wir alle damit verbundenen Kosten:
- Bruttogehalt inkl. Arbeitgeberanteile
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- Kosten für Lohnabrechnung und Steuerberatung
- Verwaltungsaufwand (z. B. Gehaltskonten)
Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung dieser Modelle und sorgen für die komplette Kostenübernahme durch den Versicherer.
Pflege durch Angehörige
Auch wenn Angehörige unentgeltlich pflegen oder ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, bestehen Erstattungsansprüche.
Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen korrekt bewertet und vollständig geltend gemacht werden.
Haushaltsführungsschaden bei Querschnittslähmung
was Ihnen zusteht, holen wir für Sie raus
Wer nach einem Unfall – z. B. durch eine Querschnittslähmung – seinen Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann, hat Anspruch auf Ersatz für diesen Ausfall. Dieser sogenannte Haushaltsführungsschaden ist ein häufig übersehener, aber rechtlich anerkannter Schadensposten.
Dabei geht es nicht um Nettigkeiten – sondern um bares Geld für Leistungen, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung nicht mehr selbst erledigen können.
Was ist der Haushaltsführungsschaden?
- Der Haushaltsführungsschaden ersetzt die Arbeitsleistung, die Sie vor dem Unfall im eigenen Haushalt erbracht haben – unabhängig davon, ob Sie allein, mit Partner oder mit Kindern gelebt haben.
- Nach einem schweren Unfall sind Tätigkeiten wie Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen oder Kinderbetreuung oft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
- Genau für diesen Ausfall haben Sie Anspruch auf finanziellen Ersatz – zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder Einmalzahlung.
Mitverschuldensvorwurf bei Querschnittslähmung
Wenn der Versicherer behauptet, der Gurt war nicht angelegt
Warum dieser Einwand oft ins Leere läuft
- In der Praxis fehlt häufig jeglicher Beweis dafür, ob der Sicherheitsgurt zum Unfallzeitpunkt tatsächlich nicht angelegt war.
- Das liegt unter anderem daran, dass viele Betroffene nach einem schweren Unfall unter einer retrograden Amnesie leiden – einem Gedächtnisverlust für den Zeitraum unmittelbar vor dem Unfall. Eine Erinnerung an den Gurt? Fehlanzeige.
Auch weitere Faktoren erschweren eine objektive Beurteilung:
- Keine zuverlässigen Zeugen – oder nur vage Aussagen und Mutmaßungen
- Notärzte am Unfallort konzentrieren sich auf lebensrettende Maßnahmen – nicht auf Gurtspuren
- Helfer lösen Gurte bei der Bergung – etwa durch Ersthelfer oder Rettungsdienste
- Klinische Dokumentation konzentriert sich auf schwerwiegende Verletzungen – Prellmarken durch Gurte werden oft nicht erwähnt
All das schafft Raum für Annahmen des Versicherers, die nicht beweisbar sind – aber als Grundlage für Quotenkürzungen dienen sollen.
Juristischer Hintergrund: Wer trägt die Beweislast?
- Wichtig zu wissen: Nicht das Unfallopfer muss beweisen, dass der Gurt angelegt war, sondern der Versicherer muss das Gegenteil beweisen, wenn er sich auf ein Mitverschulden (§ 254 BGB) beruft.
- Fehlt dieser Beweis – etwa weil keine Zeugen vorhanden sind oder der Gurt nicht gesichert dokumentiert wurde – darf keine Kürzung vorgenommen werden.
Ihr Anwalt für Querschnittslähmung nach Unfall
Dr. Riemer, Köln
Leistungen von Dr. Riemer bei Querschnittslähmung nach Unfall
- Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche professionell durchsetzen
- Haushaltsführungsschaden und Pflegekosten richtig beziffern
- Unfallanalytische Begutachtung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen
- Abwehr unberechtigter Mitverschulden-Vorwürfe
- Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und Hilfsmitteln
- Vertretung vor Gerichten und gegenüber Versicherungen