Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Amputation: Ihre Ansprüche als Schwerstverletzter
Kompetente Unterstützung bei Amputationsschäden
Kompetente Unterstützung bei Amputationsschäden
Eine unfallbedingte Amputation ist ein schwerwiegender Einschnitt ins Leben. Die Regulierung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in solchen Fällen erfordert höchste rechtliche Präzision und sollte ausschließlich einem spezialisierten Anwalt für Personenschadensrecht und Medizinrecht überlassen werden.
Selbst bei medizinisch einwandfreier Amputation können erhebliche Risiken und langfristige Folgeschäden auftreten, die oft erst Jahre später sichtbar werden.
Was sind die Risiken einer unfallbedingten Amputation?
Eine unfallbedingte Amputation stellt eine enorme physische und psychische Belastung dar. Im Gegensatz zu geplanten Amputationen fehlt Betroffenen oft die Möglichkeit, sich auf diesen einschneidenden Eingriff vorzubereiten. Selbst wenn die Amputation erst Tage oder Wochen nach dem Unfall erfolgt, bleibt häufig zu wenig Zeit, um sich mit den Folgen auseinanderzusetzen.
Eine Amputation birgt zahlreiche gesundheitliche Risiken, die das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigen können:
Infektionen, Wundheilungsstörungen oder Nachblutungen am Stumpf können die Heilung verzögern und die prothetische Versorgung in die Ferne rücken.
Nach der prothetischen Versorgung können Druckgeschwüre, Phantomschmerzen oder andere Schmerzqualitäten auftreten. Veränderte Stand- und Gangbilder führen oft zu Haltungsschäden, die neue Probleme in bislang unverletzten Körperregionen verursachen.
Bei paarigen Gliedmaßen übernimmt die nicht-amputierte Seite zusätzliche Aufgaben, was zu einer Überlastung führt. Ist diese Seite ebenfalls verletzt, wird der Handlungsspielraum extrem eingeschränkt.
Die psychischen Belastungen nach einer unfallbedingten Amputation sind oft ebenso gravierend wie die physischen:
Viele Betroffene durchlaufen eine Phase der Verleugnung, die das Risiko für eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) erhöht. In schweren Fällen können Depressionen oder suizidale Gedanken auftreten.
Die Betroffenen machen häufig den Unfallverursacher verantwortlich, was zu intensiver Wut, Stress, Nervosität oder sogar Gewaltausbrüchen führen kann.
Sowohl als Folge von PTBS als auch von anhaltender Wut können Depressionen entstehen, die unterschiedlich lange anhalten und ebenfalls suizidale Gedanken auslösen können.
Eine frühzeitige und kontinuierliche psychologische Begleitung ist daher essenziell, um Betroffenen zu helfen, ihre Situation zu bewältigen.
Viele Betroffene unterschätzen die langfristigen Folgen und erhalten dadurch oft zu niedrige Auszahlungen.
Nach einer Querschnittslähmung verändern sich nicht nur Körper und Alltag – auch die finanziellen Bedürfnisse steigen enorm. Viele Kosten entstehen nicht durch klassische medizinische Behandlungen, sondern durch individuelle, dauerhafte Mehrbedarfe im täglichen Leben. Genau diese sogenannten „vermehrten Bedürfnisse“ müssen vom Haftpflichtversicherer übernommen werden – und das in vollem Umfang.
Professionell organisiert, vollständig reguliert
Ihre Ansprüche professionell durchsetzen
Ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn ein Unfallopfer aufgrund von Verletzungen, wie einer Amputation, nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt wie zuvor zu führen. Dazu gehören alltägliche Aufgaben wie:
Ihre Ansprüche als Unfallopfer sichern
Ein Erwerbsschaden umfasst die finanziellen Verluste, die durch eine unfallbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit entstehen.
Nach einer Amputation (z. B. Fußamputation, Unterschenkelamputation oder Oberschenkelamputation) kann dies bedeuten:
Die Regulierung des Erwerbsschadens bei Amputation unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der anderer schwerstgeschädigter Unfallopfer. Dennoch gibt es spezifische Aspekte:
Im Gegensatz zu anderen schweren Verletzungen, wie z. B. Querschnittslähmung, bleibt nach einer Amputation oft ein gewisses Restleistungsvermögen erhalten. Bei gelungener prothetischer Versorgung und gut kontrollierter Schmerzsituation können viele Betroffene an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. In solchen Fällen entsteht oft kein nennenswerter dauerhafter Erwerbsschaden.
Häufig ist die Arbeitsfähigkeit jedoch reduziert, was sich in verkürzten Arbeitszeiten oder einer Versetzung auf eine weniger gut bezahlte Stelle widerspiegelt. Beides führt zu Einkommenseinbußen, die entschädigt werden müssen.
Dr. Riemer, Köln