Die Sterbegeldversicherung
Was passiert im Falle des Todes eines Mitmenschen in finanzieller Sicht?
Diese Frage kann ganz plötzlich und unerwartet auftreten und zu Überforderung führen. Hier soll das Sterbegeld für Sicherheit sorgen.
Denn die Sterbegeldversicherung dient einem bestimmten Zweck: im Falle des Todes des Versicherten eine festgelegte Summe an die Angehörigen auszuzahlen, welche die Bestattung abdeckt.
Man schreckt leicht vor der Sterbegeldversicherung zurück, da sie sich mit einem Thema befasst, welches ein ungutes Gefühl erweckt, mit dem man sich nicht auseinandersetzen möchte. Doch dieses Gefühl soll die SGV genau unterbinden für einen selbst und Angehörige, da sie die finanzielle Frage, die nach dem Tod zurückbleibt, auflöst.
Denn das Sterben ist teuer in Deutschland, eine Bestattung kostet im Durchschnitt zwischen 7.000 und 8.000€. Zusätzlich zahlt die gesetzliche Krankenkasse seit dem 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr aus.
Daher ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll, wenn die Angehörigen finanziell entlastet werden sollen und so mehr Raum für die emotionalen Aspekte geschaffen wird. Außerdem können auch schon grundlegende Fragen rund um die gewünschte Bestattung geklärt werden. Im Gegensatz zu einer Bestattungsvorsorge werden hier aber nicht direkt Details rund um die Bestattung besprochen, aber es können Zusatzleistungen wie die Grabpflege oder Sargkosten übernommen werden.
Relevante Rahmenbedingungen
Die Sterbegeldversicherung mag auf den ersten Blick nicht relevant für junge Personen und Familien wirken, sondern eher für Senioren oder Alleinstehende. Doch die Versicherung früh im Leben abzuschließen kann Vorteile mit sich bringen, denn die Beitragskosten, mit denen das Sterbegeld finanziert wird, sind niedriger bei jungem Beitrittsalter. Die Beitragskosten werden meist in Raten gezahlt, in einem Abstand, der dem Versicherungsnehmer zusagt. Die zuzahlenden Beiträge sind nicht steuerlich ersetzbar. Die Raten fallen unterschiedlich aus, je nachdem welche Endsumme erlangt werden soll und wie hoch das Beitrittsalter ist, sie können aber auch durch eine Einmalzahlung ersetzt werden. Die Endsumme, also das Sterbegeld, wird an die gewünschte Bestattungsart und finanziellen Mitteln des Zahlers angepasst.
Ein zu beachtender Aspekt der Sterbegeldversicherung ist die Wartezeit. Die Wartezeit fällt meist zwischen 12 bis 36 Monaten aus und markiert die Zeit, nach der die festgelegte Sterbegeldsumme ausgezahlt werden kann. So tritt auch der volle Versicherungsschutz erst nach Ende der Wartezeit ein. Sollte die versicherte Person schon vor Ende der Wartezeit versterben, kann der Fall eintreten, dass nur die, bis dahin eingezahlten, Beiträge an die Angehörigen ausgezahlt werden.
Da stellt sich die Frage, ob es nicht auch eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit gibt.
Ja, die gibt es, doch vor dem Abschließen der Versicherung muss der Versicherungsnehmer eine Gesundheitsprüfung bestehen, was unattraktiv für ältere Menschen oder Personen mit medizinischer Vorgeschichte ist. Hier profitieren jüngere Personen, da sie den Test in den meisten Fällen problemlos bestehen und sofortiger Schutz gewährleistet wird. Für ältere Personen ist es sinnvoller eine Versicherung mit Wartezeit zu wählen, da dort auch die Beiträge niedriger ausfallen.
Aber wer bekommt das Sterbegeld nach Eintritt des Todes des Versicherten?
Die Person, die die Versicherung in Anspruch nimmt, kann im Vertrag festlegen wer die Begünstigten sein sollen. Diese können auch noch im Nachhinein auf Wunsch geändert werden. Hier ist es wichtig zu wissen, dass die Auszahlung des Sterbegeldes im Todesfall grundsätzlich steuerfrei ist.
Die gesamte Versicherungssumme wird erst fällig, wenn es zum Todesfall kommt oder der Versicherte das 100. Lebensjahr erreicht. Bei einem Unfalltod jedoch wird oft die doppelte Summe an die Begünstigten ausgezahlt.
Mögliche Zusatzleistungen neben der Bestattung
Neben der Finanzierung der Bestattung kann eine SGV auch noch Zusatzleistungen wie unter anderem Grabpflege und die Finanzierung einer Trauerfeier enthalten. Daneben gibt es auch noch die Option des Rücktransports nach Deutschland bei einem Todesfall im Ausland oder erbrechtliche Aspekte, die hinzugefügt werden, wie beispielsweise Unterstützung bei der Erstellung des eigenen Testaments. Ein weiterer Aspekt ist die Überschussbeteiligung, die eintritt, wenn die Versicherungsgesellschaft die, vorher kalkulierten, Kosten und Ausgaben unterbietet und so ein Überschuss entsteht. Die Beteiligung variiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Wenn der Wunsch nach einer Versicherung der ganzen Familie aufkommt, gibt es Familientarife, die genau das ermöglichen. Denn auf lange Sicht bietet das Sterbegeld eine Investition in die Zukunft der Familie.
Bei Abschließung der SGV ist zu beachten, dass diese Versicherung in Deutschland als Kleinlebensversicherung gilt, da sie eine verhältnismäßig kleine Summe (meist zwischen 3.000 und 10.000 €) umfasst und deshalb rechtlichen Regelungen unterliegt gemäß § 211 Absatz 1 Nr.3 VVG.
Worauf sollte man in der eigenen Versicherung achten?
Es gibt 4 grundlegende Aspekte der Sterbegeldversicherung, die an die eigenen Bedürfnisse anzupassen sind:
- Die Beitragskosten
- Die Leistungen
- Die Wartezeit
- Die Zusatzleistungen
So erreichen Sie unsere Kanzlei in Köln:
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht