Wasserschäden

Die Waschmaschine ist übergelaufen, eine defekte Wasserleitung geplatzt oder ein Starkregen hat Ihren Keller geflutet. Typische Wasserschäden dessen Reparaturkosten meist im vierstelligen Bereich liegen. Für diese Kosten müssen Sie nicht zwangsläufig alleine aufkommen, sofern Sie durch eine Versicherung vorgesorgt haben. Doch welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

A. Leitungswasserschaden

Leitungswasser wird in Abschnitt A § 4 Nr. 2 VHB 2010 als Wasser, das aus bestimmten Rohren, Einrichtungen und Anlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist, definiert.

Das Leitungswasser muss also aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen oder aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen stammen. Solche Einrichtungen sind alle Behältnisse, die bestimmungsgemäß Wasser durchlassen oder aufnehmen und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden sind, wie z.B. Hähne, Waschbecken und Waschmaschinen. Mit eingeschlossen ist auch wärmetragendes Wasser aus Heizungen oder Klimaanlagen. Bei einem Leitungswasserschaden werden die von der Gemeinschaft unterhaltene Wohngebäude-/Leitungswasserschadenversicherung, die vom Mieter meistens unterhaltene Haftpflichtversicherung sowie die vom Mieter ggf. unterhaltene Hausratversicherung relevant.

Die Versicherung prüft, ob Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen sind. Eine Pflichtverletzung kann dann eine Kürzung der Entschädigungszahlung zur Folge haben. Für Mieter und Eigentümer gilt, wer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, haftet. Wer über eine Haftpflichtversicherung verfügt, der wird auch bei grober Fahrlässigkeit von Ersatzansprüchen mindestens teilweise entlastet.

Schaden Wer kommt für den Schaden auf?
Beschädigung der Bausubstanz, d.h. des Gebäudes oder fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten, wenn z.B. Leitungswasser durch ein schadhaftes Rohr austritt und Boden und Wände oder eine Einbauküche demoliert die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers übernimmt die Kosten für die Trocknung, Reparatur und Beseitigung der Schäden und Folgeschäden am Gebäude sowie von festen Einbauten (als Mieter besteht die Gefahr, dass sich die Versicherung des Eigentümers die Kosten ganz oder teilweise von Ihnen oder Ihrer Haftpflichtversicherung zurückholt, wenn Sie den Wasserschaden grob fahrlässig verursacht haben)
Schäden an Ihren beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen, z.B. wenn Wasser ungewollt und entgegen der Planung des Nutzers aus Leitungen austritt und Ihre Möbel und Elektrogeräte ruiniert diese Schäden ersetzt die Hausratversicherung
Haben Sie einen Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen verursacht, weil z.B. Ihre Waschmaschine übergelaufen ist, bzw. haben Sie durch eine übergelaufene Waschmaschine in der Wohnung über Ihnen einen Wasserschaden erfahren wird ein Dritter geschädigt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung

B. Überschwemmung, Rückstau, Hagel und Schneedruck

Schäden an der Bausubstanz und Ihren beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen, die aus eben solchen Naturgefahren entstanden sind, können nur durch eine erweiterte Elementarschadenversicherung einzeln abgesichert werden.

  • Eine Überschwemmung bezeichnet eine zeitlich begrenzte Wasserbedeckung von normalerweise trockenen Landflächen, als Folge von Starkniederschlägen, Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Starkniederschlägen oder Ausuferung oberirdischer Gewässer.
  • Ein versicherter Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in ein Gebäude eindringt.
  • Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern, der Hagel muss die zeitlich letzte Ursache des Schadens gesetzt haben, er muss allerdings nicht die einzige Ursache sein. Eine Mitursächlichkeit des Hagels für die Schadenentstehung, z.B. zusammen mit einem schlechten Erhaltungszustand, ist ausreichend. Beschädigt der Hagel z.B. ein Dach und dringt deshalb Regenwasser in das Haus, besteht auch für diesen Wasserschaden Versicherungsschutz.
  • Schneedruck definiert wiederum die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen, Schäden entstehen hier meist an Gebäudedächern.

Ausgeschlossen ist der Schutz durch eine Elementarschadenversicherung jedoch bei Schäden an nicht bezugsfähigen Gebäuden oder Gebäudeteilen bzw. an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen, sowie an Sachen die noch nicht betriebsfertig aufgestellt oder montiert sind oder deren Probelauf noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist; das soll einer Doppelversicherung mit der Technischen Versicherung entgegenstehen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Kostenübernahme von Schäden an sich im Freien befindlichen beweglichen Sachen oder Schäden die durch Sturmflut, ein unregelmäßiges Hochwasser der See, oder Grundwasser, soweit dies nicht an die Oberfläche gedrungen ist, entstehen.

C. Der typische Ablauf eines Wasserschadens

  • Der Wohnungseigentümer entdeckt einen Wasserschaden, z. B. Feuchtigkeit im Mauerwerk.
  • Der Wohnungseigentümer informiert den Verwalter, dieser veranlasst Sofortmaßnahmen zur Schadenseindämmung und lässt die Wasserversorgung zur Wohnung abstellen. Wird ein Wasserschaden entdeckt, ist schnelles Handeln notwendig. Der Instanzenweg ist aber einzuhalten und der führt zwangsläufig über den Verwalter, damit dieser sich dem Wohnungseigentümer gegenüber nicht auf dessen Mitverschulden i.S.v. § 254 BGB berufen kann, weil dieser selbst eine Feststellung der Schadensursache veranlasste.
  • Der Verwalter informiert die Wohngebäudeversicherung.
  • Ist die Schadensursache eindeutig, wird ein Installateur mit der Reparatur der defekten Leitung beauftragt. Ist die Schadensursache unklar, wird ein Lecksucher beauftragt.
  • Nach der Reparatur wird die Wasserversorgung wieder angestellt.
  • Der Schaden wird dokumentiert und die Freigabe des Versicherers für die weiteren Arbeiten eingeholt.
  • In den feuchten Räumen werden Trocknungsgeräte aufgestellt, mit regelmäßigen Baufeuchtemessungen.
  • Nach der Trocknung erfolgt die Wiederherstellung der Wohnung.

Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer

Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht

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Mia Horbert

stud.jur.