Die Justiz in Kolumbien: Letzte Chance, die Unabhängigkeit zu retten

Seit vielen Jahren herrscht ein Drogenkrieg in Kolumbien, der zu massiven Menschenrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen das internationale Völkerrecht geführt hat. Die Geschichte dieses Kriegs, ihre Folgen für die Bevölkerung und für andere Länder sowie die Frage, welche Unterstützung der Verletzten und Hinterbliebenen besteht, wird im Folgenden erörtert.

I. Unabhängigkeit der Gerichte und Richter

Ausgangsnorm für die Unabhängigkeit der Richter in Bundesrepublik Deutschland ist in Art. 97 Abs.1 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Danach sind die Richter unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Die Bedeutung der gerichtlichen und richterlichen Unabhängigkeit für die Bürger und für den Staat zeigt sich in vielfältiger Hinsicht: dadurch wird der Bestand der Demokratie, der Gleichberechtigung, des Friedens, des Rechtsstaats und der Selbstbestimmung des deutschen Volks garantiert.

Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die richterliche Unabhängigkeit als unlösbaren Teil des Rechtsstaatsprinzips. Nur durch sie kann effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs.4 GG gewährleistet werden.

II. Situation in Kolumbien

Was passiert aber, wenn es in einem Staat an einer solchen Unabhängigkeit der Richter und Gerichte fehlt? Dies beantwortet die Lage in Kolumbien. Die seit 1886 demokratisch verfasste Republik wurde seit mehr als 50 Jahren von innerstaatlichem bewaffneten Konflikt zwischen linksgerichteten Guerillatruppen, rechtsgerichteten Paramilitärs und der regulären kolumbianischen Armee zerrissen. Ungleichheit, Armut, Gewalt, Drogenhandel und Korruption herrschen über dem Staat.

Diese Aspekte haben zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen in der Bevölkerung geführt, die auch als Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet werden können. Besonders betroffen waren und sind Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Gewerkschafter, Sprecher von Opferverbänden sowie Opfer paramilitärischer Organisationen. Neben ihnen werden immer mehr kolumbische Justizbehörden gefährdet.

Der Vertreter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte – Christian Salazar, erklärte das Verschwindenlassen von Menschen, dass allzu häufig mit kolumbianischen Bürgern und Bürgerinnen passierte, als den „schwersten Menschenrechtsverbrechen“. In den letzten 30 Jahren seien in Kolumbien mehr als 57.200 Menschen verschwunden.

Laut Human Rights Watch (HRW) begingen die kolumbischen Guerillagruppen wie FARC  (Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens) und ELN (Nationale Befreiungsarmee) im Jahr 2010  mehrfach schwere Verstöße gegen die Menschenrechte der Zivilbevölkerung und das internationale Völkerrecht. Insbesondere sind die FARC für Morde, Bedrohungen, gewaltsame Vertreibung, Rekrutierung von Kindersoldaten und Geiselnahmen bekannt.

Sowohl FARC als auch ELN benutzen weiterhin international geächteten Anti-Personen-Landminen,  denen sowohl Sicherheitskräfte als auch zahlreiche Zivilisten zum Opfer fielen[1].

Im Zentrum dieser verächtlichen Handlungen steht der Drogenhandel. Kolumbien hält den größten Anteil (62 %) des weltweiten Anbaus von Koka und der Weiterverarbeitung von Kokain – neben Peru (mit einem Anteil von 28 %) und Bolivien (mit einem Anteil von 10 %)[2].

III. Friedensvertrag 2016

Im November 2016 wurde durch Vereinbarung zwischen der kolumbianischen Regierung mit der größten Guerilla – FARC, einen endgültigen Waffenstillstand erreicht. Der Friedensvertrag wurde durch den kolumbianischen Senat und das Repräsentantenhaus gebilligt und von den Vereinten Nationen unterstützt.

Doch schien dies nicht das Ende zu sein. Nach den Vereinbarungen mit den paramilitärischen Gruppen in 2016 und nach dem Abkommen mit der FARC-Guerilla sind weitere neue Gruppen entstanden. Es ist ein Machtvakuum entstanden, das der Staat nie füllte. Neue Gruppen kämpfen um die Vormachtstellung, wie die kleinere ELN-Guerilla, rechte Paramilitärs, Verbrechersyndikate, die mit mexikanischen Drogenkartellen verbunden sind, aber auch ehemalige FARC-Kämpfer, die sich wieder be- oder nie entwaffnet haben.

Im September 2019 kündigte ein Teil der FARC die Wiederbewaffnung an, da eine Armutsbekämpfung und ein Ende der Verfolgung von ehemaligen FARC-Mitgliedern, trotz Zusagen nicht eingehalten worden seien[3].

IV. Generalstreik Kolumbiens – 28. April 2021

Am 28.April 2021 haben die Gewerkschaften sowie politische und soziale Organisationen zum landesweiten Generalstreik gegen eine umstrittene Steuerreform aufgerufen, die die Mittelschicht und die Geringverdiener viel zu stark belastete. Gegen den Generalstreik, an dem sich vor allem junge Kolumbianerinnen und Kolumbianer teilnahmen, hat Kolumbiens Präsident Ivan Duque seine gefürchtete Polizeieinheit ESMAD in den Kampf auf die Straße geschickt, die mit ihrer teilweise brutalen und tödlichen Gewalt bekannt war[4].

Die zunächst friedlichen Demonstrationen wandelten sich mit den ersten Toten zu Massakern. Seitdem hat sowohl die Regierung als auch das Streikkomitee der Gewerkschaften die Kontrolle über die Geschehnisse verloren.

Es gibt viele Gründe für den Ausbruch der Gewalt. Vor allem haben die Corona-Pandemie und die Jugendarbeitslosigkeit, die auf mehr als 40 Prozent angestiegen ist, zentrale Rolle gespielt. Der Wut der Jugend, vor allem aus den Armenvierteln, schlecht ausgebildet zu sein und keine echte Chance auf sozialen Aufstieg und Karriere zu haben, wurde unmissverständlich kundgetan. Zudem hat sich die Nichterfüllung der Ziele des Friedensvertrags von 2016 auf diese Lage stark  ausgewirkt[5]. Eine Dokumentation der Geschehnisse vom 28.April bis zum 18.Mai 2021 zeigte, dass bis zu 471 Verschwundene, 48 getötete Demonstranten, ein getöteter Polizist, 87 Fälle von geschlechterbasierter Gewalt durch Sicherheitskräfte, Verschleppungen sowie 1460 vielfach willkürliche Verhaftungen stattfanden.

V. Auswirkung auf die Justiz

Die schlechte soziale Situation traf allerdings auch die kolumbianische Justiz. Dies kam vor allen in 4 Fällen zum Ausdruck:

  1. Es wurde versucht, den Generalstreik zu verbieten, der aus Art. 37 der kolumbianischen Verfassung als Teil der Versammlungsfreiheit davon erfasst war. Diese Entscheidung des Obersten Gerichts von Cundinamarca am 26.April wurde als Fall mangelnder Unabhängigkeit der Justiz und als eklatante Grundrechtsverletzung bezeichnet.
  2. Des Weiteren hat das Verwaltungsgericht in Manizales am 5.Mai das Recht auf Protest bejaht und darauf hingewiesen, dass die staatlichen Behörden für die Gewaltexzesse verantwortlich sind.
  1. Am 5.Mai hatten die Präsidenten der Obersten Gerichte die Regierung aufgefordert, die Grundrechte zu wahren. Nur einen Tag später – am 6.Mai – veröffentlichten sie eine Erklärung, in der sie der Regierung den Rücken stärkten und die Gewalt und den Vandalismus (zu Recht) verurteilten, ohne sich aber zugleich mit der Gewalt der Polizei und Paramilitärs auseinanderzusetzen.
  2. Der Generalstaatsanwalt Francisco Barbosa hat seine Kompetenzen überschritten, indem er etwa die Enteignung der Fahrzeuge der Transportunternehmer anordnete, die die Straßen blockiert hatten. Diese Anordnung wurde als Mangel an juristischem Wissen kritisiert, weil nach kolumbianischem Recht kein Enteignungstatbestand greife.

VI. DRB-Kolumbienhilfe

Der Schutz und die Beachtung der Menschenrechte sind ein Kernanliegen des Deutschen Richterbundes (DRB) und aus diesem Anspruch hat der Richterbund 1989 die Kolumbienhilfe eingerichtet, die seitdem mehr als 1,8 Mio. Euro Spenden gesammelt hat.

Warum aber gerade die Justizbehörden? Denn Richter und Staatsanwälte von Kolumbien spielen im laufenden Friedensprozess eine Schlüsselrolle. Sie haben mehr als 30 000 Verfahren zu bewältigen, in denen es mehr 100 000 Straftaten begangen wurden. Dabei bleibt die Arbeit der Justizbehörden ständig gefährlich. Zahlreiche Richter und Staatsanwälte wurden ermordet, ihr Leben wurde mehrfach gedroht.

Damit die Staatsanwaltschaften und die Gerichte in Kolumbien in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden, können durch den deutschen Verband viele humanitäre Maßnahmen finanziert werden – unter anderem ermöglicht der Hilfsfonds eine Flucht für die bedrohten Justizangehörigen innerhalb Kolumbiens oder auch ins Ausland.

Sozialpsychologische Betreuung und medizinische Behandlungen mittelloser Opfer werden auch dadurch finanziert. Angehörige und Hinterbliebene der Opfer werden durch Schul- und Weiterbildung für Waisen und Halbweisen oder mit Kleinkrediten zur Existenzgründung unterstützt[6].

VII. Fazit

Wegen der hoch angespannten Lage in Kolumbien sind der Ausgang aus dem Drogenkrieg und die gruseligen Folgen aus dem Generalstreik noch unbekannt und unklar. Ob die Republik sich jemals von diesen heftigen Auseinandersetzungen mit zwischen den extremistischen Gruppierungen heilen und die richterliche Unabhängigkeit wiederherstellen wird, ist umso schwieriger zu beantworten. Unabhängig davon, bedarf der Staat weitere Unterstützung. Der Hilfsfonds des deutschen Richterbunds lässt die Hoffnung aufkommen, dass in Zukunft zumindest ein Teil der richterlichen Unabhängigkeit Kolumbiens wiederhergestellt werden kann.

Literaturhinweise:

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Kolumbien#Politik

[2] https://www.grin.com/document/134342

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Bewaffneter_Konflikt_in_Kolumbien

[4] https://www.labournet.de/internationales/kolumbien/gewerkschaften-kolumbien/generalstreik-in-kolumbien-gegen-neoliberale-reformen-am-28-april-2021/

[5] https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/die-justiz-in-kolumbien-in-folge-des-generalstreiks

[6] https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/die-justiz-in-kolumbien-in-folge-des-generalstreiks

Erstellt am 01.04.2022

So erreichen Sie unsere Kanzlei in Köln:

Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer

Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln
Tel. (0221) 933356-0
Fax (0221) 933356-19
info@dr-riemer.de
Vyara Dinkova

Vyara Dinkova

Studentische Mitarbeiterin