1. Schleswig-Holstein – Universität zu Kiel (27.03.2017)[1] |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2.Staatsexamen mit Note „vollbefriedigend“
- wenn beide Staatsexamina mit Note „befriedigend“ absolviert, dann Zustimmungserklärung der Dekanin oder des Dekans sowie mindestens ein Seminarreferat mit Note „vollbefriedigend“ erforderlich
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2. Hamburg – Uni Hamburg (27.05.2020) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. Staatsexamen mit Gesamtnote „vollbefriedigend“
- oder erfolgreiche Masterprüfung mit Gesamtnote „vollbefriedigend“
- oder Diplomprüfung in rechtswissenschaftlichen Studiengang mit Gesamtnote „vollbefriedigend“
- sowie zwei Seminarscheinen mit Gesamtnote „vollbefriedigend“ erforderlich
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3. Bremen – Uni Bremen (05.07.2017) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit Note „vollbefriedigend“
- oder gleichwertiger Ausbildungsabschnitt im Rahmen der Einstufigen Juristenausbildung mit gleichwertiger Prüfung mit Note „vollbefriedend“
- oder gleichwertiges Universitätsstudium im Ausland mit gleichwertiger Prüfung mit Note „vollbefriedigend“
- oder Aufbau- oder Master-/Magisterstudiengang im Fachbereich Rechtswissenschaften mit Note „vollbefriedigend“
- oder ein Universitätsstudium an einem nicht-juristischen Fachbereich mit Note „vollbefriedigend“ sowie 2 Semester Rechtswissenschaften an Uni Bremen sowie eine mit mindestens „gut“ bewertete schriftliche Seminararbeit im Fach Rechtswissenschaften an der Uni Bremen erforderlich
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4. Niedersachsen – Uni Lüneburg (26.08.2015) |
- Mindestens rechtswissenschaftlicher Diplom- oder Magisterstudiengang , der zum Staatsexamen führt oder Masterabschluss
- Note: Studienabschluss mit mindestens gehobenem Prädiktat „gut“ im Hinblick auf Diplom- oder Masterstudiengang bzw im Falle des 1. oder 2.Staatsexamen die Note „befriedigend“
- sowie besonders gute Englischkenntnisse (TOEFL/TOEIC/IELTS)
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5. Niedersachen – Uni Hannover (30.08.2017) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit „vollbefriedigend“
- bei nicht ausreichender Note: auf Antrag, wenn 1. oder 2. Staatsexamen mit „befriedigend“
- oder eine Magister-/ Master-/Bachelorprüfung an hiesiger Fakultät mindestens mit Note „magna cum lauda“ oder vollbefriedigend und die Schwerpunktprüfung mit „gut“ bestanden worden ist, ein Seminarschein mit „sehr gut“ vorlegt worden ist oder Unterstützung durch schriftliche Voten durch betreuungsberechtigte Mitglieder der Fakultät erforderlich
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6. Niedersachen – Uni Osnabrück (2019) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: Bestehen einer juristischen Staatsprüfung bzw einer Ersten Juristischen Prüfung mit gehobenem Prädikat (vollbefriedigend) und erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar
- für Bewerber mit ausländischem Studienabschluss: Nachweis eines überdurchschnittlich erfolgreichen rechtswissenschaftlichen Studiumabschlusses an einer ausländischen Universität sowie Vergleichbarkeit dieses mit deutscher Universität
- für Bewerber anderer Studienabschlüsse: jur. Diplom- oder Masterarbeit mit bestmöglicher Note und Nachweis eines ordnungsgemäßen rechtswissenschaftlichen Studiums
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7. Niedersachsen – Uni Göttingen (16.06.2016) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2.Staatsexamen mit Note „vollbefriedigend“
- als Ersatz zum 1.Staatsexamen kann auch ein universitärer Abschluss anerkannt werden, der aus 8 Semester besteht und mit Diplom- oder Mastergrad und mit einer dem Prädikat vergleichbaren Note absolviert wird
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8. Nordrhein-Westfalen – Uni Bielefeld (15.02.2019) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit hervorragendem Ergebnis (mindestens „vollbefriedigend“)
- sowie Teilnahme an einem von der Fakultät der Uni Bielefeld veranstalteten Seminar, in dem ein Referat gehalten und die Leistungen mindestens „gut“ bewertet worden sind
- oder Teilnahme an Zusatzqualifikationsprogramm „Europa Intensiv“
- oder Abschluss des Masterstudiengangs „Rechtsgestaltung und Prozessführung“
- oder erfolgreicher Abschluss des BA-Studiengangs „Recht und Management“ der Uni Bielefeld
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9. Nordrhein-Westfalen – Uni Bochum (25.05.2016) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: Bestehen Erstes oder Zweites Staatsexamen mit mindestens Note „vollbefriedigend“
- oder Abschluss eines rechtswiss. Studiums als Diplomjurist/in mit Gesamtprädikat „gut“
- oder Abschluss nach Fach- oder Hochschulstudium mit Regelungsstudienzeit von wenigstens 6 Semestern und daran anschließende angemessene, auf Promotion vorbereitende Studien in Promotionsfächern (Studium muss im Wesentlichen rechtswissenschaftliche Inhalte gehabt haben und mit der jeweiligen Spitzennote laut PO abgeschlossen worden sein)
- Bewerber muss nachweisen: 1. Teilnahme als Referent/in von Seminaren z den Grundlagen des Rechts 2. Die Teilnahme als Referent/in kann durch eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete Exegese in einem Grundlagenfach ersetzt werden
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10. Nordrhein-Westfalen – Uni Münster (18.05.2010) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit „vollbefriedigend“
- sowie Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS über Grundlagenfächer der Rechtswiss.
- sowie Teilnahme an rechtswiss. Seminar oder rechtsgeschichtl. Quellenexegese
- oder hervorragender Abschluss eines einschlägigen Universitätsstudiums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 8 Semestern auf dem Gebiet des Rechts sowie Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS über Grundlagenfächer der Rechtswiss. sowie Teilnahme an rechtswiss. Seminar mit mindest. „gut“
- für weniger ausreichende Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit „befriedigend“ uns Betreuer die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit für begründet hält
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11. Nordrhein-Westfalen – Uni Siegen (15.07.2016) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit mindestens über dem Durchschnitt liegender Note
- sowie Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts von mindestens 2 Semestern an Uni Siegen, in dessen Verlauf ein Seminarschein mit mindestens „gut“ erworben wurde
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12. Nordrhein-Westfalen – Köln (26.10.2010) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit „vollbefriedigend“
- sowie mit „vollbefriedigend“ bewertetes Referat an Fakultät
- für weniger ausreichende Note: 1. oder 2.Staatsexamen „befriedigend“ und bei Annahme als Doktorgrad die Zulassungsvoraussetzungen an seiner Heimatuni erfüllt sein müssen; es erfolgt auf Antrag
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13. Nordrhein-Westfalen – Uni Bonn (12.03.2012) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit mindestens Note „vollbefriedigend“
- oder eine nach Art und Prädikat gleichwertige Prüfung sowie mindestens 2-semestriges rechtswiss. Studium mit Referat an dieser oder anderen rechtswiss. Fakultät
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14.Nordrhein-Westfalen – Fernuni Hagen (16.12.2013) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung oder „Master of Laws“
- Note: bei Ablegung der juristischen Staatsprüfung: mindestens „vollbefriedigend“
- oder von einer juristischen Fakultät der BRD verliehener Titel „Master of Laws“ mit Prädikat „gut“ bzw „magna cum laude“, dem ein rechtswiss. Studium von mind. 4 Semestern, bzw 120 ECTS, vorangegangen sein muss
- oder von Uni Hagen verliehener Titel „Master of Mediation“ mit mindest. Prädikat „gut“ sowie Akademiezertifikate über Module Bürgerliches Recht I, II, III, Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht, Strafrecht, Allg. Verwaltungsrecht
- oder Abschluss eines juristischen Hochschulstudiums an einer deutschen Hochschule mit Regelstudienzeit von wenigstens 6 Semestern (bzw 180 ETCS) mit mindest. der Note „gut“ und daran anschließende Absolvierung der an der Fak. angebotenen Mastermodule Zivilrecht, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie mit jeweils mindestens „gut“
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15. Nordrhein-Westfalen- Uni Düsseldorf (20.07.2021) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit „vollbefriedigend“
- Nachweis d. erfolgreichen Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar der Fakultät
- zweisemestriges rechtswiss. Studium an Uni Düsseldorf
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16.Hessen – Uni Frankfurt (14.07.2015) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1.Staatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“
- oder ein Jahr Beschäftigung als wiss. Mitarbeiter an rechtswiss. Fakultät der Uni Frankfurt
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17. Hessen – Uni Gießen (19.02.2008) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung, Magister- oder Diplomprüfung
- Note: juristische Staats-, Magister- oder Diplomprüfung mit mindestens „vollbefriedigend“ oder gleichwertig sowie erfolgreiche (mind. „gut“) Teilnahme an rechtswiss. Seminar
- wenn keiner dieser Abschlüsse, dann mindest. 7-semestriges ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaften
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18. Hessen – Uni Marburg (02.07.2008) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1.Staatsexanen in Pflichtfachprüfung und Schwerpunktprüfung mit mindestens „vollbefriedigend“
- oder gleichwertiger ausländischer Studienabschluss
- sowie Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswiss. Seminar
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19. Rheinland-Pfalz – Trier (22.11.2016) |
- Mindestens Zwischenprüfung
- Note: Zwischenprüfung der einstufigen Juristenausbildung an Uni Trier abgelegt und in einem Seminar mindestens „gut“ bewerteter Vortrag oder
- 1. oder 2.Staatsexamen (oder gleichwertiges juristischen Examen)
- sowie 2 Semester am Fachbereich Rechtswissenschaften der Uni Trier
- sowie Erfüllen der Promotionsvoraussetzungen an Heimatuni oder außerhalb des Geltungsbereiches des GG abgelegte vergleichbare juristische Prüfung
- sowie Klausur aus dem Bereich des Dissertationsthemas
- sowie 2 Semester an Uni Trier
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20. Rheinland-Pfalz – Uni Mainz (26.05.1981) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit mindest. „vollbefriedigend“
- sowie 2 Semester Mitglied der Uni Mainz sowie Teilnahme an einer romanistischen, germanistischen oder kanonischen Übung oder einem rechtswiss. Seminar am Fachbereich Rechtswiss. der Uni Mainz und in dieser Lehrveranstaltung eine mit mindestens „gut“ angefertigte Hausarbeit
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21. Saarland – Uni Saarbrücken (15.12.2005) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2.Staatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“
- oder wiss. Studium erfolgreich abgeschlossen und an Uni Saarland den Grad eines Magisters des Europarechts mit „gut“ bewertet sein muss
- sowie 2 Semester Studium an Fakultät oder an der Sektion Rechtswiss. des Europa-Instituts der Uni Saarland sowie während dieses Studiums erfolgreiche Teilnahme an 2 Seminaren und in diesen je ein Referat
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22. Baden-Württemberg – Uni Freiburg (18.03.2000) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2.Staatsexamen mit „vollbefriedigend“ oder gleichwertige Note
- sowie 2 Semester Studium an rechtswiss. Fakultät der Uni Freiburg
- für im Ausland gradulierte Juristen (LL.M. Programm) wird ein erfolgreicher Abschluss (summa cum laude) des Magisteraufbaustudiums der Uni Freiburg als gleichwertig angesehen
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23.Baden-Württemberg – Uni Heidelberg (13.02.2017) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note:
- 1. oder 2.Staatsexamen mit „vollbefriedigend“
- sowie ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum) sowie Studium von mindest. 2 Semestern Rechtswiss. an Uni Heidelberg
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24. Baden-Württemberg – Uni Konstanz (07.02.2022) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: ein juristisches Staatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“
- sowie Seminararbeit, die von einer Prof. mit mindestens „vollbefriedigend“ bewertet wurde
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25. Baden-Württemberg – Uni Tübingen (24.06.2015) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. juristische (Staats-)Prüfung oder 2. juristische Staatsp
- rüfung mit mindestens „vollbefriedigend“
- sowie eine mit „vollbefriedigend“ bewertete rechtswiss. Seminarleistung sowie erfolgreicher Abschluss einer rechtshistorischen-exegetischen Übung
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26.Baden-Württemberg – Uni Mannheim (30.10.2017) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1.juristische Staatsprüfung oder 2. juristische Staatsprüfung mit „vollbefriedigend“
- oder bei 1.jur. Prüfung Prädikat sowohl Staats- als auch in Universitätsprüfung sowie mind. 2 Semester Studium der Rechtswiss. an Uni Mannheim und dabei mindest. mit Note „vollbefriedigend“ bewertete schriftliche Seminararbeit oder Exegese
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27. Bayern – Uni München (03.11.2017) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1.Examen mit „vollbefriedigend“
- sowie Studium von mind. 2.Semester an hiesiger Fakultät
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28. Bayern – Uni Passau (17.02.2014) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: beide Teile der 1. jur. Staatsprüfung mit jeweils mindestens „vollbefriedigend“
- oder wenn nur Staatsprüfung studienabschließend 1. Staatsprüfung mit „vollbefriedigend“
- oder rechtswiss. Studium an wiss. Hochschule mit mind. 4,5-jähriger Studienzeit (Diplom oder Magister) oder rechtswiss. Masterstudiengang an wiss. Hochschule oder Fachhochschule mit einer der jur. Gesamtnote „vollbefriedigend“ entsprechende Abschlussnote sowie 2 Semester an jur. Fakultät der Uni Passau vor Zulassung oder Promotionsstudium mit erfolgreicher Teilnahme an mindest. 1 Seminar in jedem der beiden Semester nach seiner Zulassung
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29. Bayern – Uni Augsburg (21.05.2014) |
- Mindestens 1. jur. Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Jur. Staatsprüfung mit mindestens „vollbefriedigend“
- oder 1.jur. Prüfung, wenn Gesamtnote mindestens „vollbefriedigend“ und in Universitätsprüfung mindestens „befriedigend“
- oder in der 1.jur. Staatsprüfung mindestens „befriedigend“
- Abschluss des Master/Diplomstudiums „Rechts- und Wirtschaftswissenschaften“ an Uni Augsburg oder vergleichbare Abschlussprüfung nicht schlechter als 2,5
- Masterprüfung in Studiengang „Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht“ mit mindestens „gut“
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30. Bayern – Uni Regensburg (24.11.2015) |
- Mindestens 1. juristische Staatsprüfung
- Note:
- 1. oder 2.jur. Staatsprüfung mit mindestens „vollbefriedigend“
- oder Abschlussprüfung eines in- oder ausländischen vergleichbaren Masterstudiengangs mit gleichwertiger Note
- Sowie Nachweis über gute Kenntnisse des deutschen Rechts durch zwei 3-ständige Klausuren über theoretische Themen aus 2 Fächern, die nicht schon Gegenstand der Dissertation sind
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31. Bayern – Uni Würzburg (12.08.2012) |
- Mindestens 1. juristische Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. jur. Staatsprüfung mit Note „vollbefriedigend“
- sowie 2 Semester Rechtswissenschaften an Uni Würzburg
- oder Bewerber hat nach dem 4.Semester des Studiums an Uni Würzburg an einem Doktorandenseminar der Uni Würzburg teilgenommen
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32. Bayern – Uni Bayreuth (15.09.2017) |
- Mindestens 1. juristische Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2.Staatsexamen mit Note „vollbefriedigend“ oder Note die dieser entspricht
- für nicht ausreichende Note:
- Dekan kann ausnahmsweise Bewerber zulassen, wenn Examen mit mindest. 8 Punkten bestanden wurde und Bewerber in 2 Seminaren Leistungen erbracht hat, die mindest. mit „gut“ bewertet worden sind
- sowie mindest. eine der Seminarleistungen an Rechts- oder Wirtschaftswissenschaftlicher Fakultät der Uni Bayreuth bei einer anderen prüfungsberechtigten Lehrperson als dem Betreuer
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33. Bayern – Uni Erlangen-Nürnberg (21.01.2013) |
- Mindestens 1. juristische Staatsprüfung
- Note: jur. Universitätsprüfung mit mindest. „vollbefriedigend“ und staatlicher Teil der. 1. jur. Staatsprüfung oder die 2. jur. Staatsprüfung mit „vollbefriedigend“
- oder rechtswiss. Masterabschluss, wenn Studium mit einer Gesamtnote abgeschlossen wurde, die zu den besten 15% des Studiengangs gehörte
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34. Tübingen – Uni Jena (16.10.2018) |
- Mindestens 1. juristische Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit Prädikat („vollbefriedigend“)
- auch mit Note „befriedigend“ – nur in begründeten Fällen (Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung der an FSU ein Seminar mit mindestens „gut“ absolviert worden ist oder eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiter*in an einem Lehrstuhl der Fakultät hat)
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35. Sachsen – Uni Leipzig (09.08.2010) |
- Mindestens 1. juristische Staatsprüfung
- Note: 1. oder 2. Staatsexamen mit „vollbefriedigend“ oder gleichwertiger Note sowie Teilnahme an einem von der jur. Fakultät veranstalteten Seminar und mit „gut“ bewertetes Referat
- sowie Bewerber, die mindest. 3 Semester in einem Magister- oder Masterstudiengang der jurist. Fakultät oder anderer rechtswiss. Fakultät studiert haben und Note „gut“ erreicht haben (bzw „vollbefriedigend“)
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36. Uni Dresden (27.04.2016) |
- Mindestens 1. Juristische Prüfung
- Note: 1. oder 2. Prüfung „vollbefriedigend“ oder
- 1. oder 2. Prüfung „befriedigend“
- sowie Seminarschein mit mindestens Note „gut“
- oder Studium im Schwerpunktbereich mit mindestens Note „gut“ abgeschlossen
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37. Universität Potsdam (20.11.1997) |
- Mindestens 1. Juristische Prüfung
- Note: 1. Oder 2. Prüfung „vollbefriedigend“ + erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder
- Note „befriedigend“ + einen weiteren mindestens mit Note „gut“ bewerteten Seminarschein; Seminarleistungen aus verschiedenen rechtswissenschaftlichen Fächern
- Sowie: mindestens zwei Semester Studierender der Rechtswissenschaft, wissenschaftliche*r Assistent*in, wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft an der Juristischen Fakultät der Uni Potsdam gewesen sein
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38. Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (13.01.2016) |
- Mindestens 1. Juristische Prüfung
- Note: 1. Oder 2. Prüfung „vollbefriedigend“ oder
- Besondere Befähigung: Seminar in einem Schwerpunktbereich mit mindestens Note „gut“ oder eine Hausarbeit im Schwerpunktbereich mit mindestens Note „gut“ oder Betreuer*in der Dissertation befürwortet die Zulassung zur Promotion
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39. Universität Halle (30.01.2012) |
- Mindestens 1. Juristische Prüfung
- Note:
- 1. Oder 2. Prüfung „vollbefriedigend“ oder
- „Master of Laws“ mit mindestens dem Prädikat „gut“ / „magna cum laude“
- oder ein gleichwertiges rechtswissenschaftliches Diplom einer Universität/ Hochschule, das in einem im Einigungsvertrag vom 31.08.1990 genannten Gebiet erworben worden ist
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40. Humboldt Universität Berlin (08.08.2018) |
- Mindestens 1. Juristische Prüfung
- Note: 1. Oder 2. Prüfung „vollbefriedigend“ oder
- Auf Vorschlag der Promotionskommission kann ein*e besonders befähigter*r Doktorand*in zugelassen werden
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41. Freie Universität Berlin (24.05.2017) |
- Mindestens 1. Juristische Prüfung
- Note:
- 1. Oder 2. Prüfung „vollbefriedigend“ oder
- 1. Oder 2. Prüfung „befriedigend“
- sowie Seminar an der FU Berlin oder anderer juristischen Fakultät im Land Berlin oder Land Brandenburg mit mindestens Note „gut“
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42. Universität Greifswald (24.08.2021) |
- Mindestens 1. Juristische Prüfung
- Note: 1. oder 2. Prüfung „vollbefriedigend“ oder
- 1. oder 2. Prüfung „befriedigend“ sowie zwei Seminarleistungen bei verschiedenen Universitätsprofessor*innen mit mindestens der Note „gut“ oder
- 1. oder 2. Prüfung „befriedigend“ sowie Schwerpunktbereichsprüfung mit mindestens Note „gut“
- Sowie: mindestens zwei Semester an der Uni Greifswald studiert oder mindestens sechs Monate wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an der Uni Greifswald
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43. Universität Rostock (14.09.2015) |
- Mindestens 1. Juristische Prüfung
- Note: oder 2. Prüfung „vollbefriedigend“ oder
- Ausnahme auf Antrag möglich
- Ausschluss nach erfolgloser Doktorprüfung oder wiederholt erfolglosen ersten juristischen Prüfung oder gleichwertigen Prüfung
- Sowie: mindestens zwei Semester an der Uni Rostock studiert + mindestens ein Seminar oder ein Doktorandenkolloquium erfolgreich besucht
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