Vergleichbarkeit der Lebensstellung für Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend

Der Bundesgerichtshof (Urteil IV ZR 11/16 vom 20.12.2017) hat sich mit der Frage beschäftigt, welcher Beruf des Klägers für die Beurteilung seiner Berufsunfähigkeit heranzuziehen ist und inwiefern dabei die Gründe für einen Berufswechsel zu berücksichtigen sind. Sachverhalt Von 1987 bis 1991 wurde der Kläger zum Landmaschinenmechaniker ausgebildet und arbeitete von 1994 bis 2000 im Bereich Mehr…