Bundesgerichtshof entscheidet am 15.6.2021 über Datenauskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO

Das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 342/20) hat am 27.4.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit über den Datenauskunftsanspruch eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers gem. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO gegen seinen Arbeitgeber entschieden. Nach mündlicher Verhandlung vom 20.4.2021 hat nun auch der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 576/19) für den 15.6.2021 ein Revisionsurteil über den Datenauskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers gegen eine Lebensversicherung Mehr…