Bundesverfasungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von Böhmermann ohne Begründung nicht an
Der Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit der Verfassungsbeschwerde des Fernsehmoderators Jan Böhmermann, die im Beschluss 1 BvR 2026/19 vom 26.1.2022 ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde, lässt ein strukturelles Problem des Instituts der Verfassungsbeschwerde erkennen. Nämlich: Dass das Bundesverfassungsgericht „über den Dingen steht“ und sich für seine Entscheidungen niemand gegenüber rechtfertigen muss, sie nicht einmal Mehr…