„Erst der Inhalt, dann die Paragraphen.“ – Der nationale Normenkontrollrat der Bundesrepublik

Der nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein, seit 2006 eingesetztes, unabhängiges Gremium der Bundesrepublik Deutschland, das mit der Aufgabe betraut wurde, die Bundesregierung zu unterstützen, qualitativ hochwertigere und somit praxistauglichere Gesetze zu erlassen. Dies erreicht der Rat, indem er die Bundesregierung in Bemühungen zu einer besseren Rechtssetzung berät. Der NRK kann demnach Bundesgesetze, nachrangige Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Vorarbeiten zu Rechtsakten der EU und ihren Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, entwerfen. Hierbei wird der Normenkontrollrat in seinen gesetzlichen Vorgaben als unabhängiger Berater und zugleich Kontrolleur beschrieben. Hierfür tauscht sich der Normenkontrollrat mit den unterschiedlichen am Gesetzgebungsprozess Beteiligten aus. Prüfkriterien des NKR sind insbesondere die verständliche Darstellung von Ziel und Notwendigkeit einer Regelung, Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten, sowie die Angabe von Zeitpunkten des Inkrafttretens einer Regelung, ihrer Befristung und Evaluierung. Des Weiteren gibt der Normenkontrollrat Anreize zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen. Auf Länderebene hat der nationale Normenkontrollrat keine Kompetenz, lediglich Baden-Württemberg und Sachsen verfügen über einen landeigenen Normenkontrollrat. Seinen Auftrag erfüllt der Rat auch in Form von praktischen Projekten. So arbeiteten sie mit der Bundesregierung, dem statistischen Bundesamt und Weiteren in ihrem Projekt „Einfacher zu…“ an der Vereinfachung und Beschleunigung im Vollzug von Bundesgesetzen über den Bund, durch die Länder in die Kommunen.

Der NKR ist in seiner Tätigkeit und der Umsetzung seines gesetzlichen Auftrags unabhängig, lediglich das NKR-Gesetz normiert seine Aufgabe. Fachlichen Weisungen hat er nicht zu folgen, sondern stets seine Neutralität zu wahren.

Zusätzlich zu der Verbesserung der Rechtssetzung ist der NKR damit beauftragt die Bürokratie- und Kostenbelastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung nachhaltig zu begrenzen und zu reduzieren.

Der nationale Normenkontrollrat der Bundesregierung verfolgt somit eine wichtige Aufgabe. Schließlich ist die Qualität der Gesetze in einem Land entscheidend für seinen Wohlstand und sein Wohlbefinden, so der Normenkontrollrat selber auf seiner Website.

Ein Beitrag von Leah Feyh.

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Leah Feyh

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Juristische Mitarbeiterin