Anwälte fordern Erhöhung der RVG-Vergütung

Die RVG-Gebühren sind schon jahrelang ein ständiges Gesprächsthema in der Anwaltschaft. Sie stellen Kostensicherheit bei der Rechtsverfolgung her, effektivieren das Kostenerstattungsprinzip und erleichtern sowohl das Entstehen eines funktionierenden Rechtsschutzversicherungsmarktes als auch den Zugang zum Recht bei niedrigen Streitwerten durch wertabhängige Gebühren.

Die RVG-Gebühren scheinen somit recht sinnvoll zu sein für die Bevölkerung. Fragt man jedoch die Anwaltschaft, scheitert es gnadenlos an der Umsetzung. Die RVG-Gebühren sind zu gering!

Jahrelang hat daher die Anwaltschaft um eine Erhöhung gekämpft und sich immer dafür eingesetzt, dass Rechtsanwälte besser bezahlt werden. Auf diese Erhöhung mussten sie jedoch lange warten. Erst sieben Jahre nach der ersten Erhöhung von 2013 kam es 2021 dann zu einer Erhöhung der RVG-Gebühren um im Mittel zehn Prozent.

Grundsätzlich könnte man davon ausgehen, dass nun alles gut ist und die Anwaltschaft zufrieden gestellt wurde. Dies entspricht aber nicht der Realität.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutschen Anwaltsverein (DAV) betrachten den Inhalt der Reform lediglich als das absolut erforderliche Minimum. Die Erhöhung würde lediglich ein Schritt in die richtige Richtung sein, dass Ziel sei aber noch längst nicht erreicht.

Insbesondere der Forderung nach einer linearen Anpassung der RVG-Gebühren wurde nicht nachgekommen. Die BRAK und der DAV hatten von der neuen Koalition eine kontinuierliche Anpassung der RVG-Gebühren durch eine Indexierung gefordert. Diese Anpassung sollte in jeder Legislaturperiode erfolgen.

Durch die lineare Erhöhung sollte den höheren Sachkosten der Anwälte Rechnung getragen werden. Dies umfasst zum Beispiel die Kanzleiraummiete, Bürokommunikationsmaterialien, Mitarbeitergehälter und den allgemeinen Anstieg der Löhne.

Die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung um 10 % beinhaltet jedoch lediglich eine teilweise Anpassung an die wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten sieben Jahre. So ist die Belastung der Anwaltschaft mittlerweile deutlich über 18 % gestiegen, was vor allem auf die überdurchschnittlich stark gestiegenen Lohn-, Miet- und Raumkosten zurückzuführen ist.

Auch sind Rechtsanwälte von den Auswirkungen der Inflation in Form von Preissteigerungen z.B. bei IT-Dienstleistungen, Hardware, Software, etc. für die Ausstattung der Kanzleiräume oder der Nutzung von Home-Office stark betroffen. Daher ist eine lineare Anpassung an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die schnell steigende Inflation unerlässlich. Anders kann den stetig steigenden Kosten, welche für die Kanzleien entstehen, nicht entgegengewirkt werden.

Die Bundesregierung hat zwar drei Entlastungspakete vorgesehen aufgrund der aktuellen Situation in Russland, die sich auch auf die Kostenentwicklung in Deutschland auswirkt. Keines der Pakete enthält jedoch Maßnahmen zur Entlastung der Anwaltschaft.

Gerade deshalb wäre eine lineare Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung so wichtig. Es lässt sich nicht immer vorhersagen, wie sich die wirtschaftliche Situation entwickelt. Es muss daher regelmäßig eine Überprüfung stattfinden und geschaut werden, ob die Höhe angemessen ist. Eine Erhöhung alle sieben Jahre ist definitiv nicht ausreichend, wie sich gezeigt hat. Kommt es zu keiner linearen Anpassung, stellt sich die Frage, inwieweit Rechtsanwälte dauerhaft einen angemessenen Zugang zum Recht garantieren können.

Auch die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind der gleichen Auffassung. So sagte RAK-Geschäftsführerin Lange aus Leipzig, dass der Wertverlust von Anwaltsgebühren in den letzten Jahren nicht durch die Anpassung in 2021 ausgeglichen wurde.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin geht sogar noch einen Schritt weiter und kritisiert, dass anhand der bisherigen RVG-Gebühren deutlich wird, dass immer erst viel zu spät eine Erhöhung umgesetzt wird. Zudem geschieht dies oft nur nach „einem teilweise nur erbärmlich zu nennenden Geschacher“ zwischen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), den Justizministern der Länder, der BRAK und dem DAV.

Fazit

Grundsätzlich zeigt sich, dass sich die BRAK, der DAV und die einzelnen Rechtsanwaltskammern in diesem Punkt einig sind: Die bisherige Anpassung ist nicht ausreichend. Insbesondere ist für den DAV und die BRAK enttäuschend, dass der Vorschlag zur automatischen regelmäßigen Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht beachtet wurde. Es ist daher nachvollziehbar, dass die Anwaltschaft sich auch weiterhin für eine lineare Anpassung der RVG-Gebühren einsetzt. Hierbei ist es ihnen auch von besonderem Interesse, dass es zu einer zeitnahen Durchführung solcher Anpassungen kommt. Es kann nicht sein, dass wieder sieben Jahre bis zur nächsten Erhöhung vergehen.

Ein Beitrag von Neele Veldboer.

Erstellt am 04.10.2022

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