Bucerius Law School, EBS oder BSP

Lohnt sich die juristische Ausbildung an einer privaten Law School in Deutschland?

1. Einleitung

Wer sich für ein Studium der Rechtswissenschaften entscheidet, hat die Qual der Wahl: Es gibt in Deutschland ganze 44 juristische Fakultäten, die ein Studium der Rechtswissenschaften mit dem Ziel der Ersten Juristischen Prüfung anbieten. Während die meisten davon an staatlichen Hochschulen sind, befinden sich drei der juristischen Fakultäten an privaten Law Schools. Private Law Schools gibt es in Deutschland noch nicht lange. Erst im Jahr 2000 wurde die Bucerius Law School als erste private Hochschule für Rechtswissenschaften in Deutschland gegründet. Inzwischen gibt es neben der Bucerius Law School in Hamburg noch die BSP Business & Law School in Berlin und die EBS Universität in Wiesbaden hat auch seit einigen Jahren eine juristische Fakultät. Die privaten Law Schools werben unter anderem mit einem Lernen in Kleingruppen, einer auf die Praxis gerichteten Lehre und einer überdurchschnittlichen Prädikatsquote. Sie wollen „die Elite von morgen“ ausbilden und lassen sich dafür auch entsprechend entlohnen. Mit etwa 60.000 Euro Studiengebühren muss man bis zur Ersten Juristischen Prüfung rechnen. Sind private Law Schools aber wirklich so viel besser als die staatlichen rechtswissenschaftlichen Fakultäten, so dass die horrenden Studiengebühren gerechtfertigt sind?

2. Vorteile im Vergleich zu staatlichen Universitäten

Ein Vorteil von privaten Law Schools gegenüber den staatlichen Hochschulen ist sicherlich die geringe Teilnehmerzahl in Vorlesungen und Seminaren. An den privaten Law Schools sind schon aufgrund der niedrigeren Semestergröße deutlich weniger Teilnehmer anwesend, zusätzlich gibt es noch Unterricht in Kleingruppen. In staatlichen Hörsälen sitzen hingegen häufig mehrere hunderte Studierende. Durch kleinere Gruppen in Vorlesungen kann bereits im Rahmen der Lehre viel individueller und interaktiver mit den Studierenden gearbeitet werden. Insbesondere Verständnisprobleme können sofort beseitigt werden. Auch wird das Studium generell sehr fallorientiert gestaltet. Ob das an staatlichen Hochschulen der Fall ist, hängt sehr stark vom Professor ab. Zwar bieten die staatlichen Hochschulen Arbeitsgemeinschaften in meist keinen Gruppen von 20 bis 25 Teilnehmern an, allerdings gibt es aufgrund von Finanzierungsfragen nicht zu jeder Vorlesung auch eine begleitende Arbeitsgemeinschaft.

Zudem werben die privaten Law Schools viel damit, dass sie einen weiteren Fokus auf die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden legen. Gemeint ist, dass Methodenkompetenzen etwa zur Streitbeilegung oder psychologisches Grundwissen vermittelt werden. Außerdem wird die Teilnahme an Moot Courts oder Law Clinics angeboten und es wird eng mit renommierten Kanzleien kooperiert, die Studierende im Rahmen eines Praktikums kennenlernen können. Allerdings gibt es ähnliche Angebote durchaus auch an staatlichen Hochschulen. So bietet die Universität zu Köln Studierenden der Rechtswissenschaften über Central die Möglichkeit, verschiedene Schlüsselqualifikationen zu erwerben, etwa im Bereich Legal Tech oder zu Grundlagen der Mediation. Zudem findet im Semester jeden Montag die sogenannte „Montagsreihe“ statt, die Studierenden Tipps für eine gute Studien- und Karriereplanung vermittelt. Es gibt unter anderem Veranstaltungen zu Bewerbungscoachings oder zum Verfassen von Hausarbeiten. Und auch verschiedene Moot Courts und Law Clinics werden in Köln und an anderen staatlichen Hochschulen jedes Semester angeboten. Zusätzlich bieten die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Fakultätskarrieretage den Studierenden in Köln die Gelegenheit, sich mit potentiellen Arbeitgebern zu vernetzen.

Private Law Schools sind aber auch international ausgerichtet. Die Kooperation mit Partnerhochschulen weltweit ermöglicht den Studierenden Auslandsaufenthalte, die Fremdsprachen und Interkulturalität vermitteln. Die EBS und die Bucerius Law School haben Auslandsemester bzw. -Trimester bereits voll in den Studienplan integriert. Auch staatliche Hochschulen bieten Studierenden die Möglichkeit, Auslandssemester zu machen, jedoch sind diese nicht in gleicher Weise in den Studienplan integriert. Studierende müssen sich somit selbst informieren und rechtzeitig bewerben, denn es gibt jedes Semester nur begrenzte Plätze.

Ein weiterer Vorteil der privaten Law Schools ist, dass sie keinen bestimmten NC voraussetzen, sondern stattdessen eigene Auswahlverfahren entwickelt haben. Diese bestehen meist aus einem oder mehreren Auswahltests sowie aus einem persönlichen Bewerbungsgespräch. So können Studieninteressierte, die in der Schule möglicherweise keine Bestleistungen erbracht haben auch Jura studieren und sind nicht auf die wenigen NC-freien staatlichen Hochschulen beschränkt. Zudem ist schon vorab festgestellt, dass die Studierenden sich auch tatsächlich für ein Jurastudium eignen, so dass weniger Studierende ihr Studium vorzeitig beenden, wodurch sich wiederum eine festere Gemeinschaft unter den Studierenden bilden kann.

Außerdem bieten die privaten Law Schools die Möglichkeit, auch einen integrierten Bachelor of Laws abzuschließen. Diesen erwirbt man meist nach rund drei Jahren. Der Vorteil ist, dass Studierende, die in der Ersten Juristischen Prüfung endgültig scheitern, nicht ganz ohne Abschluss dastehen. Diese Möglichkeit bieten staatliche Hochschulen grundsätzlich nicht.

Daneben sind die privaten Law Schools auch viel wirtschaftlicher ausgerichtet als die staatlichen Hochschulen. So werden Studierenden auch Kenntnisse aus der BWL, VWL und der Buchhaltung sowie dem Rechnungswesen vermittelt. Vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen können Juristen ihre Arbeit sehr erleichtern. Insbesondere in Großkanzleien ist dies wichtig, denn so können auch komplexere Fragen sachkundig beantwortet werden. An staatlichen Hochschulen liegt es an den Studierenden, zum Beispiel einen wirtschaftlichen Schwerpunkt zu wählen. Es werden jedoch nicht in gleichem Maß wirtschaftliche Fähigkeiten vermittelt, wie es an privaten Law Schools der Fall ist.

Schließlich bieten die privaten Law Schools auch ein eigenes Repetitorium zur Examensvorbereitung an. So müssen die Studierenden sich nicht an kommerzielle Repetitorien wenden und sie können unter den gewohnten Bedingungen weiter lernen. Zudem ist gesichert, dass die Studierenden ohne Wartezeit einen Platz bekommen. So geht ihnen keine Zeit verloren und die Qualität der Examensvorbereitung ist garantiert. Zwar bieten die staatlichen Hochschulen oft auch ein eigenes Repetitorium an, die Qualität ist hierbei aber sehr schwankend.

Der für viele wohl entscheidendste Vorteil von privaten Law Schools ist die hohe Prädikatsquote. Bei der Bucerius Law School liegt sie bei über 80%, bei der EBS bei über 60%. Dagegen liegt sie an staatlichen Hochschulen meist maximal bei der Hälfte dessen, eher sogar noch niedriger.

3. Nachteile im Vergleich zu staatlichen Universitäten

In mancher Hinsicht sind staatliche Hochschulen aber möglicherweise besser als private Law Schools. So müssen an staatlichen Hochschulen jedes Semester nur einige hundert Euro Studiengebühren gezahlt werden, während bei privaten Law Schools hohe fünfstellige Beträge fällig werden. Diese Kosten können sich nur wenige leisten. Zwar bieten die privaten Hochschulen Finanzierungsoptionen, um so nicht Geld das einzig entscheidende Kriterium für die Zulassung zum Studienplatz sein zu lassen. Aber auch wenn die Studiengebühren erst nach Eintritt in den Beruf zurückgezahlt werden müssen, schön ist das nicht. Immerhin lassen sich an staatlichen Hochschulen zehntausende Euro sparen!

Die privaten Law Schools genießen ihren guten Ruf mitunter auch, weil sie sehr viel kleiner sind als die staatlichen Hochschulen. Aber auch die Größe von staatlichen Hochschulen kann von Vorteil sein, denn dort kommt man mit einem viel größeren Pool von Leuten in Kontakt und kann auch so lernen, seine Persönlichkeit weiter zu entfalten. Zudem wird Eigenständigkeit gefordert: Studierenden an staatlichen Hochschulen wird nicht jeder Wunsch von den Lippen abgelesen, sie müssen sich selbst um ihre Belange kümmern. Die privaten Law Schools sind viel strukturierter und erinnern durch ihre engmaschige Betreuung an die Schule. Aber die Hochschulzeit sollte doch eigentlich auf das „richtige Leben“ vorbereiten. Und im späteren Berufsleben, aber sogar schon davor in der Vorbereitung auf die Zweite Juristische Prüfung, wird eine solche verschulte Betreuung fehlen. An den privaten Law Schools läuft so mancher Gefahr, sich an genau diese Betreuung zu sehr zu gewöhnen!

Zudem ist zwar richtig, dass an privaten Law Schools mehr Absolventen in der Ersten Juristischen Prüfung eine Prädikatsnote erreichen. Das liegt aber nicht unbedingt an einer besseren Lehre, sondern vielmehr an einer besseren Vorauswahl der Studierenden, die aufgrund von Auswahltests getroffen wird. An den staatlichen Hochschulen entscheidet ausschließlich die Abiturnote darüber, ob jemand Jura studieren darf. Tatsächlich sind einige staatliche Hochschulen aber ganz ohne NC-Beschränkung, so dass faktisch jeder Jura studieren kann. Auch weil das Studium freier gestaltet ist, kann es passieren, dass Studierende nicht schnell genug eine eigene Lernverantwortung entwickeln und so später Defizite vorweisen, die sie nicht schaffen auszugleichen. Ob ein Studierender einer staatlichen Hochschule in der Ersten Juristischen Prüfung ein Prädikat schreibt, hängt mithin ganz an ihm. Möglich ist es aber durchaus!

4. Ergebnis

Ist die Bildung an einer der privaten Law Schools die rund 60.000 Euro wert? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr kommt es darauf an, welche Anforderungen man an sein Studium stellt. Wie wichtig sind einem die zusätzliche Struktur und welche Ambitionen setzt man sich beruflich? Weder für eine gute Note in der Ersten Juristischen Prüfung, noch für eine erfolgreiche Karriere oder ein erfülltes Studium ist das Studium an einer privaten Law School Voraussetzung. Zum guten Jurist kann man auch an einer staatlichen Hochschule ausgebildet werden.

5. Quellen

https://www.sueddeutsche.de/karriere/privatunis-bucerius-law-school-hamburg-1.550352

https://www.sueddeutsche.de/karriere/privatunis-bucerius-law-school-hamburg-1.550352

https://www.businessschool-berlin.de/courses/state-exam/rechtswissenschaft/#article-769

https://www.law-school.de/hochschulprofil

Erstellt am 01.03.2023

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Christina Donat

stud.jur.