Darf man als Fußgänger oder Fahrradfahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen?

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht nur für Autofahrer strafbar. Auch Fahrradfahrer und sogar Fußgänger müssen je nach Blutalkoholwert mit Konsequenzen rechnen.

Fahrradfahrer gelten ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille als relativ fahruntauglich. Das heißt, sie haben nur dann mit Bußgeldern zu rechnen, wenn sie sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, also beispielsweise Schwanken oder sich nicht in ihrer Spur halten können. Es kann bei solch einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Strafanzeige kommen und zusätzlichen zwei Punkten im Verkehrsregister in Flensburg. Dabei ist es egal, ob man einen Führerschein hat oder nicht. Ob man sich noch in der Probezeit befindet oder jünger als 21 Jahre alt ist, hat bei den Promillegrenzen für das alkoholisierte Fahrradfahren ebenso keinen Einfluss.

Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille (zum Vergleich: bei Autofahrern 1,1 Promille) gelten Fahrradfahrer jedoch als absolut fahruntauglich. Ein Bußgeld erfolgt hier auch ganz ohne auffällige Fahrweise, wobei sich die Höhe meist an einem Netto-Monatsgehalt orientiert. Zudem wird gem. § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr eine Strafanzeige gestellt und man erhält drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Weiterhin müssen Inhaber eines Führerscheins sich nach einer Alkoholauffälligkeit im Verkehr einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund auch Idiotentest genannt – unterziehen, um ihre Fahrerlaubnis behalten zu dürfen. In seltenen Fällen kann die MPU laut dem Bundesverwaltungsgericht auch schon erforderlich sein, um weiterhin Fahrrad fahren zu dürfen (BVerwG, Urt. v. 29.02.2012, 3 B 102.12). Des Weiteren, kann nach einem Alkoholverstoß eines Nichtfahrers die MPU auch für den zukünftigen Erwerb eines Führerscheins Voraussetzung sein.

Die Kosten für eine Alkohol-MPU variieren stark, da unter Umständen auch Abstinenzbelege gefordert werden können. Man sollte mit Beträgen zwischen 550 Euro und 1.400 Euro rechnen. Teilweise werden für die MPU auch Vorbereitungskurse angeboten, für die dann nochmal zusätzliche Kosten anfallen. Hierbei sollte man die Teilnahme an einem solchen Kurs durchaus in Betracht ziehen, da die Durchfallquote bei der MPU durchschnittlich bei ca. 35% liegt. Die MPU ist also, trotz ihres Rufs, nicht zu unterschätzen.

Fahrradfahrer, die wiederholt alkoholisiert erwischt wurden müssen ebenfalls die MPU bestehen, auch wenn sie unterhalb des Grenzwerts von 1,6 Promille lagen.

Für E-Scooter Fahrer hingegen, gilt derselbe Grenzwert wie bei Autofahrern von 0,5 Promille bzw. 0,0 Promille wenn man sich noch in der Probezeit befindet.

Für Fußgänger gibt es grundsätzlich keine Promille-Grenze. Auf sie können gem. § 13 FeV allerdings dennoch rechtliche Konsequenzen zukommen, wenn sie in betrunkenem Zustand gefährdend in den Straßenverkehr eingreifen. Hier ist meist jedoch nur mit einem Bußgeld zu rechnen. Eine MPU und Fahrverbote fallen hier nur an, wenn ein Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit vorliegt.

 

Erstellt am 03.03.2022

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Laura Bormet

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