Datenschutzrecht

Heute wird das Datenschutzrecht maßgeblich von der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geprägt. Diese Verordnung der Europäischen Union zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 1 DS-GVO), ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Als EU-Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedarf, anders als EU-Richtlinien, keiner Umsetzung durch nationale Gesetzgeber. Diese können somit grundsätzlich nicht von den Regelungen der DS-GVO abweichende Gesetze erlassen, die den Datenschutz anders regeln. Ausnahmen sind aber möglich. Dafür sind an einigen Stellen der DS-GVO Öffnungsklauseln vorgegeben, die den Rahmen für mögliche Abweichungen durch nationale Gesetzgeber abstecken.

Die DS-GVO umfasst 99 Artikel, die in 11 Kapitel unterteilt sind. Zusätzlich sollen 173 Erwägungsgründe dabei helfen, die einzelnen Vorschriften und deren Anwendungsumfang auszulegen. Außerdem werden die einschlägigen rechtlichen Begriffe der Verordnung in Art. 4 DS-GVO legaldefiniert. Hier wird der weite Anwendungsbereich der DS-GVO sichtbar. So werden beispielsweise die Begriffe „personenbezogene Daten“ (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO) oder „Verarbeitung“ (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) sehr weit gefasst.

Für die Bürger der EU ist vor allem das Kapitel 3 mit den Art. 12-23 DS-GVO, das den Namen „Rechte der betroffenen Person“ trägt, von Bedeutung. Hierin finden sich beispielsweise ein Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), ein Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auch Vorgaben darüber, wie sich der für die Datenverarbeitung verantwortliche zu verhalten hat, um den Zweck der Ansprüche zu erreichen (Art. 12 DS-GVO). Auch an der Stelle sei auf die Erwägungsgründe verwiesen, die hilfreich sind, um das Bestehen und den Umfang eines Anspruches zu beurteilen.

Für die Fälle, in denen die Datenschutz-Grundverordnung nicht einschlägig ist oder sie Gestaltungsspielräume belässt, wird das Datenschutzrecht in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Das Gesetz war schon vor der DS-GVO in Kraft, es wurde aber anlässlich des Inkrafttreten der DS-GVO grundlegend überarbeitet. Die Neufassung des BDSG  ist wie auch die DS-GVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Erstellt am 02.03.2022