Discovery im US-amerikanischen Zivilprozess

Dass sich das anglo-amerikanische Rechtssystem vom Deutschen unterscheidet, ist nicht unbekannt. Ein besonders großer Unterschied liegt dabei in der sogenannten Discovery.

Allgemeines

Nach United States Code § 1782 ist die Discovery als Methode in einem Zivilprozess vorgesehen. Discovery bedeutet allgemein erst mal, dass durch ein gerichtliches Vorverfahren in Bezug auf den jeweiligen Rechtsstreit der gesamte Sachverhalt rund um den Streitgegenstand ermittelt wird. Diese Ermittlung des entscheidungserheblichen Beweismaterials erfolgt gemäß Art. 26 der Federal Rules of Civil Procedure. Dabei werden riesige Mengen an Dateien, Informationen, Dokumenten und sonstige relevante Aspekte gesammelt und ausgetauscht. Es wird quasi jedes Datenstück, welches nur ansatzweise mit dem Prozess in Verbindung steht, kommuniziert. Da alles ausgetauscht wird, gibt es dann in der Verhandlung keine Möglichkeit eines Überraschungsmoments. Folglich ist es bereits während der Discovery notwendig, strukturiert vorzugehen und den gesamten Prozess im Auge zu behalten. Dazu zählt unter anderem auch die Einhaltung von Beweisregeln. Wichtig ist auch noch, dass die Discovery lediglich zwischen den Parteien erfolgt. Das Gericht begleitet dies zwar, erhält aber selber keine konkreten Informationen oder Dokumente über den Fall. Insgesamt ist eine Discovery extrem teuer und zeitaufwendig. Die Kosten dabei trägt die jeweilige Partei für ihr bestimmtes Discovery-Anliegen selber.

Funktion

Die Discovery dient in erster Linie dazu, schon vor dem eigentlichen Prozess einen umfangreichen Überblick über jegliches entscheidungserhebliches Material zu bekommen und dieses für die jeweilige Partei auszuwerten. Damit soll die bestmögliche Chancengleichheit für den Zeitpunkt des eigentlichen Prozesses ermöglicht werden. Neben der allgemeinen Informationensammlung ist die Discovery daneben auch dazu da, konkret die Strategie der Gegenseite für den Prozess zu beobachten und mögliche Schwachstellen zum eigenen Vorteil herauszufinden.

Formalitäten

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten während der Discovery sehr weit gefasst. Ein paar Vorgaben gibt es dennoch. Zunächst muss man zwischen der formellen und informellen Discovery unterscheiden. Die informelle Discovery erfolgt vor der konkreten Klageerhebung und die formelle Discovery danach. Während der informellen Discovery werden bereits erste Gespräche mit möglichen Zeugen geführt oder erste Beweise grob gesichert. Bei der formellen Discovery gibt es Vorgaben, welchen Umfang diese haben darf bzw. welchen Zeitaufwand diese einnehmen darf. Jedes Discovery-Anliegen muss dann zunächst in konkrete einzelne Fragen und Aufforderungen unterteilt werden. Anschließend hat die Gegenseite im Normalfall 30 Tage Zeit darauf zu antworten. Die Richtigkeit der Antwort muss je nach Bundesstaat durch die Unterschrift des Anwalts der antwortenden Seite versichert werden. Neben den individuellen Discovery-Anliegen gibt es manche Informationen, die immer vermittelt werden müssen. Dazu gehören z.B. bestimmte Akten oder Adressdaten von Zeugen. Kurz vor dem Gerichtstermin müssen dann sämtliche Informationen über alles, was während der Discovery geschehen ist, an das Gericht übermittelt werden. Gegebenenfalls ist es auch verpflichtend, dass sich die beteiligten Parteien über einen notwendigen Sachverständigen einigen.

Methoden der formellen Discovery

Grundsätzlich sind die zugelassenen Methoden der Discovery vom jeweiligen Bundestaat abhängig. Allgemein gibt es aber fünft vorherrschende Methoden, die anerkannt sind:

  • Die erste dieser Methoden sind sogenannte Interrogatories. Dies sind schriftliche Fragen zu streitigen Themen, die an die jeweilige Gegenseite gestellt werden. Diese Fragen müssen dann, je nach Bundesstaat unter Eid, beantwortet werden, damit sie später vor Gericht verwendet werden können.
  • Bei der zweiten Methode handelt es sich um Depositions. Hierbei werden außergerichtlich Zeugen mündlich befragt. Hier können allerdings die Befragten neben der Gegenpartei auch anderweitige Zeugen sein. Gleich wie bei den Interrogatories ist hier, dass die Fragen auch wieder, je nach Bundesstaat, unter Eid beantwortet werden müssen. Die gesamte mündliche Befragung wird entweder per Video aufgezeichnet oder von einem Mitarbeiter des Gerichts (Court Reporter) protokolliert.
  • Der Request for Documents ist die dritte Methode, die angewandt wird. Urkunden und Dokumente müssen herausgegeben werden. Jedoch nur solche, die auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit entscheidungserheblich sind.
  • Als viertes erfolgt der Request for Admissions. Dabei geht es darum, dass die jeweilige Gegenseite schriftlich streitige Punkte bestätigen soll. In dem Sinne also, dass sie ein (Zu-)Geständnis in Bezug auf bestimmte Aspekte ablegen möge. Als Folge des Austauschs solcher Schriften muss über die dort genannten Aspekte kein Beweis mehr erhoben werden.
  • Die letzte Methode ist die Physical and Mental examination. Das bedeutet, dass in Ausnahmefällen, aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, die körperliche und mentale Untersuchung eines Zeugen zur Beweiserhebung erfolgen kann.

Falls nach Meinung der fragestellenden Partei das Anliegen nicht hinreichend bearbeitet wurde, ist es möglich, dass ein Antrag beim Gericht auf weitere Offenlegung bestimmter Informationen gestellt wird. Das Gericht kann diese anschließend durch supoena (eine schriftlichen Anordnung) veranlassen.

Mögliche Einwendungen

Natürlich kommt es während der Discovery vor, dass bestimmte Anliegen nicht beantwortet werden wollen. In diesem Fall ist es zunächst notwendig, dass gegen den konkreten Inhalt oder die formale Ausgestaltung der Anfrage Einspruch erhoben wird. Dieser muss auch begründet werde. Eine Begründung dafür kann sein, dass die Frage zu unpräzise oder missverständlich gestellt ist oder die Beantwortung nicht entscheidungserheblich wäre (wobei die Auslegung der Gerichte, was entscheidungserheblich ist, sehr weit reicht). Inhaltliche Begründungen lassen sich ansonsten vor allem in den Grenzen der Discovery finden.

Grenzen

Obwohl die Auslegung dessen, was die Discovery an Möglichkeiten eröffnet, durch die Gerichte sehr weit gefasst wird, gibt es auch hier Grenzen. Zunächst gibt es gesetzliche Grenzen. Diese können in verfassungsrechtlichen Bestimmungen oder anderen Gesetzten normiert sein. Darunter können z.B. die Verpflichtung zur Geheimhaltung aber auch das verfassungsrechtlich geschützte Presserecht fallen. Grundsätzlich gibt es auch ein allgemeines Aussageverweigerungsrecht. Was darunter fällt ist allerdings nicht klar definiert und häufig kommt es auf den Einzelfall an. Allgemein anerkannt ist aber, dass es ein Aussageverweigerungsrecht gibt, wenn es um vertrauliche Gespräche zwischen Mandant und Anwalt (auch Unterlagen die spezifisch und nur zur Vorbereitung des Prozesses erstellt wurden), Ehegatten, Ärzte, Seelsorger oder Psychotherapeuten geht. Weiterhin besteht ein Aussageverweigerungsrecht für Personen, die sich mit einer Aussage in die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung bringen würden. Neben dem Ausschluss von Aussagen insgesamt kann aber auch auf der anderen Seite die Möglichkeit der Befragungsweite eingeschränkt werden. Dies ist vor allem bei Sachverständigen häufiger der Fall. Neben diesen allgemein anerkannten Grenzen der Discovery obliegt es dem Gericht weitere eigene Grenzen zu setzen, wenn damit ein schützender und missbrauchsvorbeugender Zweck verfolgt wird.

Sanktionen

Wenn eine Partei dem Discovery-Anliegen der anderen Partei nicht ausreichend nachkommt oder sie sich im Prozess in Bezug auf die Discovery einer gerichtlichen Anordnung widersetzt, können verschiedene Sanktionen verhängt werden. Dies können beispielweise sein:

  • Erlass eines Säumnisurteils zu Lasten der pflichtwidrig handelnden Partei
  • Abweisung der gesamten Klage
  • Ausschluss weiterer Beweismittel die der pflichtwidrig handelnden Partei gedient hätten
  • Gesamter Ausschluss des nicht freigegebenen Beweismittels
  • Aspekte, die sich auf das nicht freigegebene Beweismittel beziehen gelten zu Gunsten der pflichtbewussten Partei als erwiesen
  • Aussetzung des Verfahrens bis Zugang zu dem Beweismittel gewährt wurde

Bezug zum Ausland

Problematisch war und ist es noch immer, wenn bestimmte Unterlagen aus anderen Ländern als den USA beschafft werden müssen. Nach Meinung des amerikanischen Rechtssystems müssen nämlich die Informationen, die sich in dem anderen Land befinden, unter den gleichen Voraussetzungen herausgegeben werden. In vielen Ländern ist dies aber problematisch, was zu Konflikten führt.

Ein Beitrag von Jule Bramkamp.

Erstellt am 09.09.2022

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Jule Bramkamp

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Studentische Mitarbeiterin