Rechtsgeschichte

Seit Anbeginn der Zeit beruht nahezu jedes Volk und jede Gemeinschaft von Menschen auf Regeln und Strukturen. Das, was man heute als BGB kennt, ist erst 1900 in Kraft getreten, es gab jedoch schon weitaus früher Schriften, die man heutzutage als die damaligen Gesetze bezeichnen würde. Schon in der Antike, vor über 2000 Jahren, konnte man bei den Piraten allgemein untereinander anerkannt Grundsätze erkennen, die auf eine rechtliche Struktur hinweisen. Dieser Vertrag der zwischen den Mitgliedern eingegangen wurde ist heute noch als sogenannter „Piratenkodex“ bekannt.

Der Ursprung des Rechts lässt sich im 18. Jahrhundert vor Christus finden, wo der damalige König Hammurabi die erste bekannte Gesetzessammlung, den „Codex Hammurabi“ verfasste, wessen Ziel die Gerechtigkeit für das Volk war. Darauf folgten dann die antiken Griechen, welche rund 1400 Jahre später mit Platon und Aristoteles einen großen Beitrag zur Entwicklung der Rechtswissenschaft leisteten.

Für Europa die bedeutendste Rechtsentwicklung fand jedoch wohl in der Verbreitung des römischen Rechts über den Mittelmeerraum in der Antike statt. Dies bildete nachher die Basis für die meisten Rechtsordnungen in Europa und stellt auch die Grundlage für das heutige BGB dar. Das römische Recht weist eine Entwicklung über den Zeitraum von 500 v. Chr. bis 500 n. Chr. auf und umfasst so eine Zeitspanne von mehr als 1000 Jahren. Nach Auflösung des Römischen Reichs war das Weltbild im Mittelalter stark von Vorstellungen des göttlichen sowie materiell und sinnlich Erfassbaren geprägt, womit in dieser Zeit für rechtliche Angelegenheiten jeglicher Form grundsätzliche die Kirche zuständig war. Ein einheitliches Recht, welches sich über das ganze Land erstreckte, so wie wir es heute kennen, gab es im Mittelalter noch nicht. Vielmehr war das Recht bis hin zum 13. Jahrhundert auf teilweise kleine Landflecke begrenzt und wurde hier lediglich über Generationen sowie über gewohnheitsrechtlicher und mündlicher Traditionen weitergegeben.

Wo heute von einem Großteil der Rechtsprechung strikt zwischen dem Begriff des Rechts und dem der Gerechtigkeit getrennt wird, waren diese in mittelalterlichen Strukturen identisch aufgrund der Tatsache, dass die Menschen an das „göttliche Recht“ geglaubt haben.

Anfang des 16. Jahrhunderts fand ein Umbruch dieses Denkens statt, welches seinen Ursprung im 30-jährigen Krieg hatte, der aus genau diesen religiösen und machtpolitischen Motiven heraus entstand. Die Alleinherrschaft kam mit der Renaissance aus Frankreich auch nach Deutschland und mit ihr der landesfürstliche Absolutismus. Diese Zeit prägte auch Thomas Hobbes mit seinem staatsphilosophischen Werk „Leviathan“, in welchem er die Meinung vertritt, dass der Mensch ausschließlich den Gesetzen der Natur folgt. Diese Zeit wird auch die des Naturrechts genannt und ist auch heute noch als Maßstab und Korrektiv für das positive Recht zu sehen.

Mit Veröffentlichung der Werke des Philosophen John Locke 1690 begann das Zeitalter der europäischen Aufklärung, sowohl auf dem Gebiet der Naturwissenschaft, als auch dem der Staatslehre. Hier entstand der Gedanke einer freien Gesellschaft, in welcher die Pflicht beim Staat liegt, zum Wohle dieser eine Politik zu betreiben. Es entstanden die ersten Strukturen eines Rechtstaates. Auf Locke folgten im Laufe des 18. Jahrhunderts viele weitere Denker wie Jean Jacques Rousseau oder Charles de Montesquieu, welche diese Theorie weiterentwickelten. Montesquieu war es schließlich auch, der den Grundsatz der Gewaltenteilung aufstellte, wie man ihn bis heute kennt.

Ein Abschnitt, der das Rechtsbewusstsein und die Rechtspraxis bis heute geprägt hat, stellt der im 19. und 20. Jahrhundert aufkommende Nationalsozialismus und die darauffolgende Errichtung des „Dritten Reichs“ und der Reichsverfassung dar. Mit der Wiedervereinigung 1990 stellte sich schließlich die Frage, ob es in Deutschland eine ganz neue Verfassung geben sollte, oder die DDR dem Grundgesetz beitreten soll. Nach zahlreichen Volksabstimmungen und Debatten trat die DDR zur BRD bei und das Grundgesetz wurde zur gesamtdeutschen Verfassung.

Aus jeder geschichtlichen Epoche hat sich eine neue entwickelt, die auch ein wieder anderes Rechtssystem mit sich brachte. Gesetze und Recht sind seit jeher immer im Wandel gewesen und werden sich auch in Zukunft immer wieder verändern. So bring nicht nur jedes Jahrhundert, sondern sogar jede Generation neue Forderungen an den Staat mit sich. Ohne jede einzelne hätten wir nicht den deutschen Rechtsstaat, so wie er heute ist.

Ein Beitrag von Sinem Simsek.

Erstellt am 22.03.2021

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Studentische Mitarbeiterin