Was muss ich beim Abschluss einer Elementarversicherung und beim Eintritt eines Schadens beachten?

Durch die Flutkatastrophe, die jüngst im Jahr 2021 viele Haushalte Deutschlands getroffen hat, stellt sich für die Opfer, aber auch für nicht betroffene Anwohner die Frage, worauf beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung und im Fall eines Schadenseintritts geachtet werden muss, was von einer solchen Versicherung übernommen wird und was bereits vor dem Eintritt eines Schadens wichtig zu wissen ist.

Wonach richtet sich der Preis einer Elementarversicherung?

Wie viel eine Privatperson für eine Elementarversicherung bezahlen muss und die Versicherung bei einem Schaden übernimmt, wird aufgrund des individuellen Risikos für die Adressen der Versicherten ermittelt. Ein System, das sogenannte ZÜRS (Abkürzung für Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen), stellt hierbei das individuelle Risiko fest und unterteilt es in 4 verschiedene Stufen, die Gefährdungsklassen:

– Gefährdungsklasse 1: Risiko seltener als 1-mal alle 200 Jahre; Anteil der Versicherungen am Gesamtbestand: ≈85-87 Prozent

– Gefährdungsklasse 2: Risiko 1-mal in 50–200 Jahren; Anteil der Versicherungen am Gesamtbestand: ≈10-12 Prozent

– Gefährdungsklasse 3: Risiko 1-mal in 10–50 Jahren; Anteil der Versicherungen am Gesamtbestand: ≈1,5 Prozent

– Gefährdungsklasse 4: Risiko 1-mal in 10 Jahren; Anteil der Versicherungen am Gesamtbestand: ≈0,7 Prozent

Die Zonen werden jedoch von jeder Versicherung selbst eingeordnet, was zu unterschiedlichen Gefährdungsklassen für dasselbe Objekt führen kann und Preisunterschiede zwischen verschiedenen Versicherern mit sich bringt. Ein Vergleich unter den Versicherungen lohnt sich somit.

Fest steht, dass je höher die Gefährdungsklasse liegt, desto teurer sind die Versicherungspolicen angesetzt. Oft erhalten jedoch Privatpersonen, deren Objekt in der Gefährdungsklasse 4 eingeordnet wurde, keinen Versicherungsschutz oder meistens nur einen, der mit hohen Risikozuschlägen beziehungsweise zusätzlichen Auflagen abgeschlossen werden muss und nicht immer lohnenswert erscheint.

Kann ich eine Elementarversicherung abschließen und lohnt sich eine für mich?

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befinden sich nach Stand 2021 derzeit 22,1 Millionen Adressen im ZÜRS. 20,4 Millionen davon, und somit 92,4 Prozent, sind in der Gefährdungsklasse 1 eingestuft, wohingegen mit 98.000, also 0,4 Prozent aller im System registrieren Adressen, mit dem höchstem Risiko im Sinne der Gefährdungsklasse 4 kategorisiert wurden. Der Großteil der Objekte könnte somit ohne Schwierigkeiten eine Zusatzversicherung für eine Elementarversicherung aushandeln.

Falls man jedoch keine Elementarversicherung abschließen kann oder abschließen konnte, ist es immerhin möglich, die Kosten der Reparatur steuerlich geltend zu machen.

Wann greift die Elementarschadensversicherung

Falls ein Schutz gegen Elementarschäden abgeschlossen wurde, greift dieser jedoch erst nach einer Wartezeit von zwei bis sechs Monaten und kann dementsprechend nicht „last minute“ vor Schadenseintritt vereinbart werden.

Was kann oder muss ich als Betroffener beachten?

Ist ein Elementarschaden eingetreten, gilt es für die Betroffenen noch am selben Tag die Versicherung über die Schäden zu informieren. Wichtig ist, Fotografien oder Filmaufnahmen über den Schaden zwecks Dokumentation zu machen, um spätere Beweisprobleme zu vermeiden.

Zusätzlich sind die Betroffenen dazu verpflichtet, den Schaden im Rahmen der Schadensminderungspflicht zu beschränken, indem man z.B. das eingelaufene Wasser – soweit dies möglich ist – eigenständig abpumpt, die Schäden zunächst selbst behebt und den Hausrat in Sicherheit bringt.

Was kann oder muss ich als Versicherter bereits vor einem Schaden beachten?

Laut Verbraucherzentrale ist es ratsam, dass etwa der Keller regelmäßig (also auch bevor ein Schaden eintritt) fotografiert wird, damit Vergleichsbilder über den unbeschadeten Zustand des Objekts die Auswirkungen der Überschwemmung verdeutlichen. Ebenso muss bereits vor dem Elementarschaden das Risiko eines Schadenseintritts minimiert werden, indem etwa Gegenstände, die im Keller liegen oder gelagert werden, nicht direkt auf den Fußboden stehen.

Entsteht ein Schaden nicht durch Überschwemmungen (= durch Starkregen oder über das Ufer tretendes Gewässer, sodass das Haus unter Wasser steht), sondern durch Rückstau (= Wasser, das aus den Leitungsrohren in das Haus durch den Druck von Überschwemmungen oder Regen gedrängt wird), kann zwar auch die Elementarversicherung greifen, jedoch nur, wenn eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist. Auf einen solchen Einbau im Haus ist also ebenfalls zu achten.

Worauf beläuft sich der Umfang einer solchen Versicherung?

Greift die Elementarversicherung, beläuft sie sich meistens auf:

– die Trockenlegung und Sanierung des Objekts

– Reparaturen am und im Gebäude

– den Abriss des Objekts

– die Errichtung eines gleichwertigen Ersatzbaus.

Was jedoch die individuell abgeschlossene Versicherung übernimmt, muss im jeweils abgeschlossenen Vertrag nachgelesen werden. Sehr wahrscheinlich ist, dass die Elementarversicherung nur bei ständig bewohnten Gebäuden gilt, nicht jedoch bei Ferien- oder Gartenhäusern. Auch freistehende Garagen sind eventuell nicht mitversichert.

Üblicherweise werden bei der Elementarversicherung Selbstbehalte vereinbart, was bedeutet, dass bis zu einem gewissen Betrag die Kosten vom Versicherten selbst bezahlt werden müssen und erst bei einem Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt, die Versicherung die Kosten übernimmt.

Erstellt am 31.08.2021

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Frederik Richter

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Juristischer Mitarbeiter