Zu viele Schadensfälle in der Rechtsschutzversicherung – droht Kündigung durch den Versicherer?

Nach Empfehlungen des Bundes der Versicherten e.V. (BdV) sollen Rechtsschutzversicherungen angeblich nicht zum notwendigen Bestand jener Versicherungspolicen gehören, auf die jedermann zwingend angewiesen wäre. Das ist falsch. Vordringlich ist sicherlich der Bestand einer Krankenversicherung, weswegen § 193 Abs. 3 VVG hierzu eine Versicherungspflicht vorsieht. Uneingeschränkt erforderlich, obgleich eine dahingehende gesetzliche Pflicht nicht besteht, ist überdies Mehr…