Wie sieht es mit Gewalt in psychiatrischen Kliniken aus?
Gewalt findet in Psychiatrien in beide Richtungen statt: Einerseits erleben Patientinnen Freiheitsentzug und Zwang. Andererseits zeigen Studien, dass auch das Personal sehr häufig körperliche und psychische Gewalt erlebt und mit Aggression konfrontiert wird. Beide Perspektiven sind wichtig, um das System zu verstehen.
Welche Zwangsmaßnahmen gibt es?
- Zwangseinweisung und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
- Unterbringung in einem speziellen Schutz‑ oder Isolierraum)
- Fixierung
- Zwangsmedikation (Verabreichung von Psychopharmaka gegen den Willen der Person)
- Weitere medizinische Zwangsbehandlungen (z.B. Zwangsernährung)
Was versteht man unter einer Fixierung?
Eine Fixierung ist eine Notfallmaßnahme, die eingesetzt wird, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ein Patient sich oder andere Patienten gefährdet.
Es ist zwischen drei Formen der Fixierung zu unterscheiden:
- Mechanische Fixierungen
Bei der mechanischen Fixierung wird der Patient festgehalten und mittels Gurtsystemen oder Manschetten, die an den Armen, Beinen oder am Bauch angelegt werden können, am Patientenbett oder auf einer Liege in Rückenlage fixiert. Je nach Einzelfall kann eine 5‑ oder 7‑Punkt‑Fixierung eingesetzt werden. Dabei wird der Patient entweder an fünf oder sieben unterschiedlichen Körperpunkten fixiert. Sie sollte nur zum Einsatz kommen, wenn eine Gefährdung nicht mit anderen, insbesondere, milderen Mitteln abgewendet werden kann. Neben der Fixierung am Patientenbett, kann auch eine Fixierung am Stuhl eingesetzt werden, um das Stürzen eines Patienten zu verhindern
- Räumliche Fixierung
Eine räumliche Fixierung erfolgt durch das Abschließen von Räumen oder Türen des Patientenzimmers.
3.Chemische Fixierung
Eine chemische Fixierung kann auch durch die
Verabreichung sedierender Medikamente erfolgen. Allerdings ist hier der Begriff von einer Zwangsmaßnahme in Form einer Zwangsmedikation vorzuziehen.
Werden Fixierungen als Bestrafung eingesetzt?
Fixierungen gelten rechtlich nicht als Strafe, sondern als letztmögliches Mittel zur Gefahrenabwehr in Psychiatrien. Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Fixierung, sollten grundsätzlich immer das letzte Mittel sein und nur dann eingesetzt werden, wenn alle anderen weniger invasiveren Behandlungsformen erfolglos waren und ein therapeutisches Vorgehen nicht mehr möglich erscheint. Fixierungen werden im Vergleich zu anderen Behandlungsmöglichkeiten relativ selten eingesetzt, sind aber für die Betroffenen extrem invasiv und können körperliche sowie psychische Schäden verursachen. Betroffenenbefragungen des Deutschen Ethikrats schildern Fixierungen und andere Zwangsmaßnahmen zum Teil als entwürdigend und traumatisierend. Einige Betroffene erleben Maßnahmen als willkürlich oder strafend, auch wenn sie offiziell als Gefahrenabwehrbegründet werden. Deshalb gibt es strenge rechtliche Grenzen und zunehmende Bemühungen Alternativen zu stärken. Daher darf eine Fixierung nur zur Abwendung akuter Selbst- oder Fremdgefährdung erfolgen und nicht als Erziehung oder Strafe.
Das Bundesverfassungsgericht stuft 5‑ und7‑Punkt-Fixierungen als besonders schweren Grundrechtseingriff ein und fordert eine richterliche Genehmigung ab einer 30-minütigen Dauer. Der Europarat-Ausschuss für die Verhütung von Folter (CPT) berichtet jedoch aus europäischen Einrichtungen, dass Fixierungen „oft“ als Sanktion für Fehlverhalten eingesetzt werden um so eine Verhaltensänderung herbeizuführen und kritisiert fehlende klare Regeln zur Dauer und Indikation.
Wie häufig wird eine Zwangsmaßnahme in Form einer Fixierung eingesetzt?
Eine Studie fand, dass bei 3 % von 10.352 psychiatrischen Behandlungsfällen Fixierung oder Isolierung eingesetzt wurde, mit großen Unterschieden zwischen Kliniken (ca. 1,9–7,4 %). Die durchschnittliche Anzahl der Zwangsmaßnahmen pro Fall betrug 3,7 mit einer durchschnittlichen Dauer von fünf Stunden pro Maßnahme.
Ein bundesweiter Bericht zeigt, dass fast alle allgemeinen psychiatrischen Kliniken Fixierungen und Zwangsmedikation einsetzen. In Maßregelvollzugskliniken überwiegt jedoch die Isolierung, die etwa siebenmal häufiger angewendet wurde als Fixierungen. Registerdaten aus Baden‑Württemberg berichten für 2019 knapp 9.776 richterlich genehmigte Fixierungen nach der Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben, was bereits einen Rückgang gegenüber früheren Jahren darstellt.
Mit strukturierten Deeskalationskonzepten, besseren Personalschlüsseln und alternativen Kriseninterventionen lassen sich Häufigkeit und Dauer von Fixierungen jedoch deutlich senken.
Quellen:
https://www.vitos.de/unsere-fachbereiche/erwachsenenpsychiatrie/erwachsenenpsychiatrie/zwangsmassnahmen/
https://flexikon.doccheck.com/de/Patientenfixierung
Thieme E-Journals – Das Gesundheitswesen / Abstract
https://www.dgppn.de/schwerpunkte/selbstbestimmung/uebersicht-psychKGs/uebersicht-nach-regelung.html
Nach 200 Jahren Psychiatrie Steinert.pdf
befragung-hilfe-durch-zwang.pdf
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
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