Risikolebensversicherung zahlt nicht – was Sie im Todesfall wissen sollten

Mit einer Risikolebensversicherung schützen Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell im Sterbefall. Stirbt der Versicherte, zahlt die Versicherung eine vertraglich vereinbarte Summe an die Angehörigen aus. Dadurch soll verhindert werden, dass die Familie neben der Trauer auch noch mit finanziellen Sorgen belastet wird.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherer die Auszahlung verweigern oder verzögern. Wenn Ihre Risikolebensversicherung nicht zahlt, sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. In unserer Kanzlei für Versicherungsrecht prüfen wir Ihre Ansprüche und Ihnen helfen, die Auszahlung erfolgreich durchzusetzen.

So erreichen Sie unsere Kanzlei in Köln:

Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer

Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Hohenstaufenring 62
50674 Köln
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Arten der Risikolebensversicherungen – was Sie als Versicherungsnehmer wissen sollten

Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall.

Im Grundfall zahlt die Versicherung im Todesfall eine vorher festgelegte Summe an die Begünstigten aus. Die hierfür anfallenden Versicherungsbeiträge sind vergleichsweise gering, weshalb die Risikolebensversicherung besonders für Hauptverdiener oder Kreditnehmer sinnvoll ist, die ihre Familie oder Immobilienkredite absichern möchten. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsende wird kein Rückkaufswert ausgezahlt, wenn der Versicherte noch lebt – die Risikolebensversicherung ist somit eine reine Todesfallabsicherung.

Eine besondere Form ist die verbundene Risikolebensversicherung. Dabei versichern sich Partner gegenseitig, sodass im Todesfall eines Partners die vereinbarte Summe an den anderen ausgezahlt wird. Stirbt jedoch zeitgleich oder kurz hintereinander beide Versicherte, erhalten die Hinterbliebenen nur eine einzige Todesfallleistung – nicht die Summe beider Verträge.

Ein weiterer wichtiger Tarif ist die Restschuldversicherung, die speziell zur Absicherung von Krediten dient. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit eines Darlehens, übernimmt die Versicherung die Restschuld und schützt so die Hinterbliebenen vor finanzieller Überforderung. Viele Banken verlangen eine solche Restschuldversicherung als Bedingung für die Kreditvergabe.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung? – Wichtige Infos vom Fachanwalt für Versicherungsrecht

Die Risikolebensversicherung zahlt in der Regel an die Hinterbliebenen, sobald der Versicherungsnehmer verstorben ist.

Im Todesfall ist es daher entscheidend, schnell zu handeln: Prüfen Sie umgehend, ob eine Risikolebensversicherung besteht, und informieren Sie den Versicherer möglichst zeitnah. Idealerweise sollten alle erforderlichen Unterlagen – wie der Original-Versicherungsschein, Totenschein und die Sterbeurkunde – innerhalb von 72 Stunden nach dem Todesfall eingereicht werden. In manchen Fällen kann zusätzlich ein Erbschein notwendig sein, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme an die Erben erfolgen soll.

Die Todesursache spielt bei der Auszahlung eine zentrale Rolle. Bei natürlichem Tod oder einem Unfall ist der Versicherungsfall klar geregelt, und die Versicherung leistet die vereinbarte Summe. Komplizierter wird es bei Suizid oder Tod durch Fremdeinwirkung.

Im Falle eines Suizids zahlt die Risikolebensversicherung meist nur dann, wenn durch ein psychologisches Gutachten nachgewiesen wird, dass der Verstorbene eine eingeschränkte Willensbildung aufgrund einer psychischen Erkrankung hatte. Bei Tod durch Fremdeinwirkung – etwa Mord – erfolgt die Auszahlung in der Regel erst, wenn der Fall vollständig aufgeklärt ist.

Warum zahlt die Risikolebensversicherung nicht? – Risiken und Pflichten für Versicherungsnehmer

Auch bei der Risikolebensversicherung müssen Versicherungsnehmer wichtige Pflichten erfüllen, sogenannte Obliegenheiten. Werden diese verletzt, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Häufige Gründe für eine Nichtzahlung sind:

1. Falschangaben bei Vertragsabschluss

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden Vorerkrankungen oder relevante Informationen verschwiegen oder falsch angegeben, wertet die Versicherung dies als Pflichtverletzung. Dies führt oft zur Leistungsverweigerung im Todesfall.

2. Unvollständige oder fehlerhafte Gesundheitsangaben

Bei der Antragstellung sind genaue Angaben zu Hausarzt, Gewicht, Größe und Freizeitaktivitäten (z.B. Extremsportarten) erforderlich. Ab bestimmten Versicherungssummen ist zudem ein Gesundheitscheck Pflicht. Im Leistungsfall prüft der Versicherer die Krankenakte des Verstorbenen sehr genau. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können die Auszahlung verhindern.

3. Ausbleibende oder unzureichende Beitragszahlungen

Regelmäßige und vollständige Beitragszahlungen sind Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Selbst geringe Beitragsrückstände oder Fehler bei der Zahlung führen häufig zur Leistungsablehnung – denn ausbleibende Zahlungen gelten als Obliegenheitsverletzung.

4. Vorerkrankungen und deren Auswirkungen

Erkrankt der Versicherte während der Vertragslaufzeit an schweren Krankheiten wie Krebs oder psychischen Leiden (z.B. Depressionen), beeinflusst das normalerweise nicht die Auszahlung. Problematisch wird es jedoch, wenn diese Krankheiten vor Antragstellung bereits bestanden und nicht korrekt angegeben wurden. Versicherungen lehnen dann häufig den Vertrag oder die Leistung ab.

Häufige Fragen

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine festgelegte Summe an die Begünstigten, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Rechtlich relevant sind die genaue Formulierung des Versicherungsvertrags, die Angaben im Antrag (z. B. Gesundheitsfragen) und die Benennung der Begünstigten. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann prüfen, ob der Vertrag rechtlich wasserdicht ist und Ihre Interessen schützt.

Diese Versicherung eignet sich für Personen mit finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Familien, Paare mit Hypotheken oder Geschäftspartner. Sie sichert Angehörige oder Kreditverpflichtungen ab. Ein Anwalt kann klären, ob die Versicherungssumme und die Vertragsbedingungen Ihren rechtlichen und finanziellen Bedürfnissen entsprechen.

Die Versicherungssumme sollte Ihre finanziellen Verpflichtungen (z. B. Kredite, Lebenshaltungskosten der Familie) abdecken. Experten empfehlen das 3- bis 5-fache des Jahreseinkommens plus offene Schulden. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie bei der Prüfung von Verträgen unterstützen, um sicherzustellen, dass die Summe im Streitfall ausreichend und durchsetzbar ist.

Häufige Probleme sind:

  • Falsche Gesundheitsangaben: Versicherer können Leistungen verweigern, wenn Angaben im Antrag unvollständig oder falsch waren.

  • Streit um Begünstigte: Unklare oder widersprüchliche Begünstigungsregelungen können zu Konflikten führen.

  • Leistungsverweigerung: Versicherer prüfen Todesursachen genau, z. B. bei Vorerkrankungen oder riskanten Hobbys. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft, solche Streitigkeiten zu klären oder vorzubeugen.

Die Beiträge hängen von Alter, Gesundheitszustand, Versicherungssumme und Laufzeit ab. Für einen gesunden 30-Jährigen können 100.000 Euro Absicherung ab 5–10 Euro monatlich kosten. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Beiträge im Verhältnis zu den Leistungen fair sind und ob versteckte Klauseln im Vertrag lauern.

In der Regel sind Beiträge nicht steuerlich absetzbar, da es sich nicht um Altersvorsorge handelt. Ausnahmen gelten z. B. bei der Absicherung von Geschäftspartnern. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann gemeinsam mit einem Steuerberater prüfen, ob steuerliche Vorteile für Sie infrage kommen.

Wenn die Versicherung die Auszahlung ablehnt (z. B. wegen angeblich falscher Angaben oder strittiger Todesursache), sollten Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. Dieser prüft den Vertrag, die Ablehnungsgründe und vertritt Ihre Interessen, um die Leistung durchzusetzen – notfalls gerichtlich.

Ja, eine Kündigung oder Anpassung der Versicherungssumme und Laufzeit ist meist möglich. Wichtig sind die vertraglich festgelegten Fristen und Bedingungen. Ein Anwalt kann den Vertrag analysieren, um sicherzustellen, dass Kündigung oder Änderung ohne Nachteile erfolgt.

Eine Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall, während eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitsunfähigkeit greift. Beide haben unterschiedliche vertragliche und rechtliche Anforderungen. Ein Fachanwalt kann beide Verträge prüfen, um eine optimale Absicherung zu gewährleisten.

Vergleichen Sie Anbieter hinsichtlich Beiträgen, Vertragsbedingungen und Leistungsumfang. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie bei der Analyse von Verträgen, um versteckte Klauseln oder Risiken zu vermeiden und eine rechtssichere Absicherung zu gewährleisten.