Welche Versicherungen benötigen Sie nach dem Studium/ der Ausbildung beim Einstieg ins Berufsleben?

Während des Studiums oder der Ausbildung ist man in vielerlei Hinsicht noch über seine Eltern in den Familienversicherungen mitversichert. Aber spätestens ab dem 25. Geburtstag oder wenn man selbst erwerbstätig wird, endet dieser Versicherungsschutz und man muss sich selbst versichern.

Aber welche Versicherungen sollte man als Berufseinsteiger abschließen?

 

Welche Versicherungen sind in Deutschland verpflichtend?

1. Sozialversicherung

Als Arbeitnehmer wird man automatisch über seinen Arbeitgeber sozialversichert. Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Dazu zählen die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Der Abschluss der Versicherungen funktioniert grundsätzlich automatisch über die Lohnabrechnung, sodass dafür kein separater Versicherungsvertrag unterschrieben werden muss. Die Sozialversicherung ist in Deutschland für Arbeitnehmer, Auszubildene und bestimmte Selbstständige verpflichtend. Dabei werden die Beiträge in der Regel zwischen Arbeitnehmer und -geber aufgeteilt, außer bei der Unfallversicherung, die ausschließlich der Arbeitgeber zahlt. Ist der Arbeitnehmer privat krankenversichert, bekommt man dabei einen Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV.

Aber welche Risiken decken die einzelnen Säulen der Sozialversicherung ab?

 

a) Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung dient als Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Dieses wird gerade im Alter sehr relevant. Die Versicherung kann dabei Teile der Pflegekosten übernehmen oder Pflegeleistungen erbringen, das heißt durch sie kann man entweder Geld- oder Sachleistungen erhalten. Es handelt sich dabei um eine Teilabsicherung, sodass Pflegebedürftige auch einen Eigenanteil zahlen müssen. Der Umfang der Leistung, die der Pflegebedürftige von der Versicherung erhält hängt vom Pflegegrad ab. Dabei gibt es fünf Pflegegrade, die das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung und die Einschränkung der Selbstständigkeit einstufen. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto größer ist auch die Leistung, die der Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhält.

Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert, während sich privat Krankenversicherte selbst in einer Pflege-Pflichtversicherung versichern lassen müssen.[1]

b) Rentenversicherung

Die Rentenversicherung versichert das Einkommen im Alter sowie das Risiko der Erwerbsminderung oder des Todes. Sie zahlt somit Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Reha-Leistungen.

Die Versicherung wird im Rahmen eines Umlageverfahrens aus Beiträgen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Steuermitteln finanziert. Die gesetzliche Rente ist neben der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge eine von drei Säulen der Altersvorsorge. [2]

c) Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung versichert das Risiko der Arbeitslosigkeit und soll in diesem Fall zum einen den Lebensunterhalt sichern und zum anderen die (Wieder-)Eingliederung in die Arbeit ermöglichen. Durch die Versicherung kann man somit Arbeitslosengeld als Lohnersatz oder Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld sowie Berufsberatungen und -vermittlungen erhalten.[3]

d) Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert das Risiko von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab. Unfälle sind plötzliche, unfreiwillige Ereignisse, die von außen auf den Körper einwirken und als Folge eine Gesundheitsschädigung oder den Tod mit sich bringen. Im Versicherungsfall kommt die Unfallversicherung für medizinische Heilbehandlungen und die berufliche Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls Verletztengeld, Renten bei dauerhafter Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenleistungen.

Sie wird als einzige Sozialversicherungssäule ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert.[4]


2. Speziell: Krankenversicherung

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Hintergrund davon ist, dass es in jedem Alter zu schweren Erkrankungen kommen kann, wodurch enorm hohe Behandlungskosten entstehen können, die das Vermögen oder das Einkommen deutlich übertreffen können. Damit trotzdem jeder dazu in der Lage ist erforderliche medizinische Maßnahmen zu finanzieren und vor Krankheitsfällen geschützt ist, gibt es eine Krankenversicherungspflicht.

Die Krankenversicherung ist ebenfalls eine der fünf Säulen der Sozialversicherung.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

In Deutschland wird dabei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterschieden.

a) Gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV übernimmt die Kosten für eine ausreichende, umfassende medizinische Grundversorgung, sodass die medizinischen Behandlungen dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechen. Dazu zählen beispielsweise ärztliche Behandlungen bei Haus- oder Fachärzten, die Versorgung mit Medikamenten, Verbandsmaterialien und sonstigen Heilmitteln, Krankenhausbehandlungen, häusliche Krankenpflege sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Sie beteiligt sich außerdem gegebenenfalls an Kosten für Hilfsmittel, wie Brillen, Hörhilfen oder Prothesen, soweit sie im Rahmen der medizinischen Grundversorgung liegen. Die Leistungen der Krankenkasse müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Zudem dürfen sie nicht über das Maß des Notwendigen hinausreichen.[5]

Die Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse richten sich per se nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder. Dennoch erhält jedes Mitglied dieselben gesundheitlichen Leistungen durch die Krankenversicherung. Dieses Vorgehen wird als Solidaritätsprinzip bezeichnet.[6]

b) Private Krankenversicherung

Die PKV bietet in der Regel umfassendere gesundheitliche Leistungen als die GKV. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Versicherungsnehmer regelmäßig zwischen verschiedenen Tarifen wählen können und somit die Versicherungsleistung nach den individuellen Vorstellungen und Umständen auswählen können. In der Regel fallen unter die Tarife der PKV zusätzliche Leistungen wie die freie Arzt- oder Klinikwahl, Chefarztbehandlungen, Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten und häufig auch die vollständige Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen. In der Regel ist es als Privatversicherter auch möglich schneller Termine bei Fachärzten zu bekommen.[7]

Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt dabei hingegen vom Umfang der versicherten Leistung sowie vom individuellen versicherten Risiko und dem Eintrittsalter ab. Zudem besteht dabei ein Kostenerstattungsprinzip. Demnach werden ärztliche und medizinische Rechnungen unmittelbar durch den Versicherungsnehmer selbst beglichen. Anschließend kann er die Rechnungen dann bei der Krankenkasse einreichen und ihm wird das Geld durch die PKV zurückerstattet.[8]

Die PKV kann dabei anfangs günstiger sein, wird aber in der Regel im Alter teurer.

c) Aber welche wird beim Einstieg ins Berufsleben in der Regel abgeschlossen?

Die PKV wird in der Regel von Beamten, Selbstständigen oder sehr gut verdienenden Angestellten abgeschlossen, da man sich als Arbeitnehmer nur privat krankenversichern lassen kann, wenn die sogenannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) überschritten wird. Dies wird typischerweise bei Berufseinsteigern eher selten der Fall sein, sodass sie in der Regel automatisch gesetzlich krankenversichert werden.[9]

Die PKV kann dabei anfangs zwar günstiger sein, wird aber in der Regel im Alter teurer. Man sollte außerdem beachten, dass ein Wechsel in die GKV, wenn man sich einmal für eine PKV entschieden hat, in der Regel ohne weiteres nicht möglich ist.[10]

Ist man allerdings während der Ausbildung/ des Studiums über seine Eltern privat versichert, tritt mit Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dennoch die Versicherungspflicht in der GKV ein. In diesem Fall besteht also die Möglichkeit von der ursprünglichen PKV in die GKV zu wechseln und die PKV über die Eltern endet. Eine automatische GKV-Pflicht besteht nicht, wenn man sich direkt selbstständig macht oder als Berufseinsteiger bereits über dem JAEG verdient.[11]

Insgesamt sind ungefähr 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland gesetzlich- und knapp 10 Prozent privat krankenversichert.



3. Kfz-Haftpflichtversicherung

Ist man Halter eines Kraftfahrzeugs ist auch die Kfz-Haftpflichtversicherung eine gesetzlich verpflichtende Versicherung. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung können Kraftfahrzeuge gar nicht zugelassen werden.

Die Versicherung ersetzt Personen-, Sach- und teilweise Vermögensschäden, die der Versicherte Dritten mit seinem Fahrzeug zufügt. Insofern kann sie beispielsweise für Reparaturen am gegnerischen Fahrzeug, Behandlungskosten Verletzter, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfallschäden aufkommen. Dabei sind nur Fremdschäden vom Versicherungsschutz umfasst.[12]

Diese Pflichtversicherung ist abzugrenzen von der Teil- und Vollkaskoversicherung. Dabei handelt es sich um jeweils freiwillige Versicherungen, die einen zusätzlichen Schutz des Fahrzeuges darstellen. Die Teilkasko versichert bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht selbstverschuldet von außen kommen, wie beispielsweise Diebstahl des Fahrzeugs, Brand, Hagelschäden, Glasbruch oder Wildschäden. Die Vollkasko kommt hingegen auch für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Je nach Situation, also wenn man Halter eines Kraftfahrzeugs, kann auch der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend sein.

4.Berufshaftpflichtversicherung

Auch die Berufshaftpflichtversicherung ist nur in manchen Fällen, je nach Beruf, verpflichtend.

Grundsätzlich sichert sie den Versicherungsnehmer vor Schäden Dritter ab, die im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Dabei prüft die Versicherung, ob der Versicherungsnehmer grundsätzlich überhaupt haftet und wehrt dann unberechtigte Schadensersatzansprüche ab bzw. begleicht berechtigte Schadensersatzansprüche. Versichert sind in der Regel Sach-, Personen- und daraus resultierende Vermögensschäden.

Aber für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend? Die Versicherung dient insbesondere der Absicherung für Berufe, die ein gewisses Haftungsrisiko aufweisen. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, sonstige Heilberufe, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und auch Rechtsanwälte. Für einige dieser Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung also verpflichtend, damit diese nicht für das dem Beruf eigentümlichen Risiko haften müssen.

Welche Versicherung sollte man auf jeden Fall abschließen?

1. Private Haftpflichtversicherung

Sie lassen das Handy einer anderen Person fallen oder beschädigen als Mieter Teile der Wohnung – kann jedem passieren, aber hat teure Schäden zur Folge. Und für diese muss grundsätzlich derjenige unbegrenzt haften, der sie jemand anderem schuldhaft zugefügt hat. Aus diesem Grund ist die Haftpflichtversicherung eine sehr wichtige Versicherung, die man als Berufseinsteiger abschließen sollte!

Die Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich alle finanziellen Risiken ab, die entstehen, wenn man einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügt. Dabei haftet sie für Personenschäden, Sachschäden und für Vermögensschäden. Bei Sachschäden zahlt die Versicherung per se die Reparaturkosten und gegebenenfalls einen Aufschlag für eine mögliche Wertminderung durch die Reparatur. Bei Totalschäden erstattet die Haftpflichtversicherung den Zeitwert. Bei Personenschäden kann die Haftpflichtversicherung für Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Pflegekosten oder auch für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder den Ausgleich für berufliche Nachteile aufkommen.

Die private Haftpflichtversicherung haftet allerdings nur für Schäden, die im privaten Bereich entstehen. Für die Übernahme von Schäden im beruflichen Kontext müsste außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Sie haftet für alle Schäden, die fahrlässig oder auch grob fahrlässig verursacht wurden also auch, wenn man eine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, beispielsweise indem man vergisst den Schnee vor der Haustür zu räumen. Nur bei Vorsatz zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden nicht.[13]

Insgesamt stellt die private Haftpflichtversicherung also eine sehr wichtige Versicherung dar, die bei alltäglichen Schäden haftet und vor erheblichen finanziellen Belastungen schützen kann.

2. Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine ebenfalls häufig als sehr wichtig empfundene Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie der Name bereits sagt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko der Unfähigkeit, seinen eigenen Beruf auszuführen absichern. Dabei geht es nicht um die generelle Unfähigkeit irgendeinen Beruf auszuführen, sondern konkret um den eigenen Beruf des Versicherungsnehmers. Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeführt werden kann. Dadurch hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seinen Lebensstandard zu halten, obwohl er kein regelmäßiges Einkommen mehr hat.

Aber wieso wird die Berufsunfähigkeitsversicherung gerade auch schon für Berufseinsteiger empfohlen?

Eine Berufsfähigkeit kann durch Krankheit, Unfälle oder sonstigen Kräfteverfall entstehen. Gerade diese Ereignisse sind besonders unvorhersehbar, können aber grundsätzlich jeden treffen. Vor allem Unfälle können junge Leute gleichermaßen wie ältere Menschen betreffen. Und insbesondere dann, wenn man noch sein ganzes Erwerbsleben vor sich hat, kann es den Arbeitnehmer besonders hart treffen.

Entscheidet man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann gerade auch der frühe Abschluss mit Einstieg ins Berufsleben sinnvoll sein, da die Beiträge dann deutlich günstiger sind. Zudem haben junge Leute in der Regel kaum oder keine Vorerkrankungen, was den Versicherungsschutz erleichtern kann. Im Falle von ausgeprägten Vorerkrankungen kann es nämlich häufig dazu kommen, dass Zuschläge gezahlt werden müssen, bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden oder man sogar ganz von der Versicherung abgelehnt wird. Insofern lohnt es sich also nicht abzuwarten, bis erste Probleme auftreten.[14]

Trotzdem hat der Abschluss von Versicherungen immer auch etwas mit Risikokalkulation zu tun. Es kann auch zu dem Fall kommen, dass man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt und monatlich Beiträge zahlt, diese dann aber nie in Anspruch nehmen muss.

 3. Hausratversicherung

Eine weitere sehr wichtige Versicherung stellt die Hausratversicherung dar. Die Hausratversicherung dient dazu, den gesamten beweglichen Hausrat, also Möbel, Kleidung, Technik und so weiter, gegen häufige Schadensereignisse, wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm und Hagel abzusichern. Im Falle solcher Schäden, übernimmt die Versicherung Kosten, wie beispielsweise die Wiederbeschaffung der Gegenstände zum Neuwert, Hotelkosten für den Fall, dass die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist oder Aufräum- und Lagerkosten für den Hausrat nach einem Schaden.

Eine Hausratversicherung kann sich vor allem lohnen, dass man als Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses keinen Einfluss auf die typischen Schadensereignisse hat, der Hausrat dabei allerdings in einem sehr Hohen Maße beschädigt werden kann. Durch ein einziges Schadensereignis kann es bereits dazu kommen, dass der gesamt Hausrat erheblich beschädigt wird. Gerade, wenn es sich um Technik, Möbel oder andere Wertgegenstände handelt, kann es dabei zu sehr hohen Kosten kommen.[15] Außerdem sind die Beiträge für die Hausratsversicherung meistens ziemlich gering. Gerade bei kleinen oder mittelgroßen Wohnungen, muss monatlich typischerweise ein günstiger Beitrag von wenigen Euros gezahlt werden.

Im Verhältnis zu den hohen unvorhersehbaren Schäden, die am Hausrat entstehen können, lohnt sich das auf jeden Fall!

 

Welche Versicherungen können einen sinnvollen Zusatz darstellen?

1. Krankenzusatzversicherungen

Krankenzusatzversicherungen sind private Versicherungen, die man zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen kann, um etwaige „Lücken“ der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Damit kann man seine Krankenversicherung um verschiedene Bausteine, wie beispielsweise Zahnzusatz, Krankenhauszusatz, ambulanten Zusatz oder sonstige Komfort- oder Wahlleistungen ergänzen, um in bestimmten Kategorien den Versicherungsumfang, wie ein privat Krankenversicherter zu genießen.

Die GKV kommt allerdings grundsätzlich bereits für alle medizinisch erforderlichen Behandlungen auf. Je nach abgeschlossener Versicherung können auch bestimmte Zusatzleistungen auch über die GKV abgedeckt werden.

Als Berufseinsteiger empfiehlt es sich eher weniger einen umfassenden Rundumschutz durch Zusatzversicherungen abzuschließen. Es kann aber durchaus sinnvoll sein einzelne gezielte Zusatzversicherungen abzuschließen, um gewisse Lücken nach den individuellen Vorstellungen zu schließen.[16]

Aber welche Krankenzusatzversicherungen sind besonders empfehlenswert für Berufseinsteiger?

a) Auslandsreisekrankenversicherung

Auch im Urlaub oder auf Reisen kann man erkranken oder Opfer eines Unfalls werden. Der Versicherungsschutz der GKV greift allerdings grundsätzlich nur im Inland. Innerhalb der EU besteht bei vorübergehenden Aufenthalten ausschließlich ein Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Mit einem Teil weiterer Länder liegt ein Sozialversicherungsabkommen vor, das auch den Krankenversicherungsschutz mit umfasst. Ansonsten besteht außerhalb der EU und der Abkommensstaaten kein Krankenversicherungsschutz.[17]

Durch eine private Auslandskrankenversicherung können diese Lücken geschlossen werden: Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für stationäre oder ambulante Behandlungen, Medikamente und erforderliche Operationen im Ausland. Darüber hinaus erstattet sie ebenfalls medizinisch sinnvolle oder vertretbare Krankenrücktransporte nach Deutschland oder auch ärztlich verordnete Transporte im Ausland selbst. Zusätzlich können auch schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen, provisorischer Zahnersatz oder Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz umfasst sein.

Das kann sich vor allem lohnen, da medizinische Behandlungen, Medikamente oder Transporte im Ausland in der Lage sind erhebliche Kosten zu  verursachen, die schnell im fünfstelligen Bereich landen können. Gerade, wenn man viel reist, auch im außereuropäischen Raum, kann eine Auslandsreisekrankenversicherung also eine sehr wichtige und sinnvolle Zusatzversicherung darstellen. Zudem kann die Versicherung in der Regel für Einzelpersonen bereits ab 10 bis 20 Euro abgeschlossen werden.[18]

 

b) Zahnzusatzversicherung

Einen besonders sinnvollen Zusatz kann außerdem eine Zahnzusatzversicherung darstellen. Zahnmedizinische Versorgungen und Zahnersatz sind regelmäßig sehr hochpreisig und können bis zu mehreren Tausend Euros kosten. Die GKV übernimmt dabei in der Regel bis maximal 75 Prozent der Behandlung, sodass häufig ein verhältnismäßig hoher Eigenanteil gezahlt werden muss, gerade wenn man einen hochwertigen Zahnersatz wünscht.

Eine Zahnzusatzversicherung dient vor allem dazu diese hohen Eigenanteile bei Zahnersatz, Behandlungen und Prophylaxen auszugleichen. Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten einen hohen Anteil der zahnmedizinischen Behandlung nach Vorleistung der GKV. Dabei sind, je nach Tarif, oft auch professionelle Zahnreinigungen, Prophylaxe, Inlays und hochwertige Füllungen sowie Implantate und sonstige therapeutische Maßnahmen erfasst. In der Regel werden auch kieferorthopädische Behandlungen übernommen.

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte man besonders darauf achten, dass ein möglichst hoher Anteil von 80 bis 100 Prozent für Zahnersatz erstattet wird und dass die Summen in den ersten Jahren nicht zu stark begrenzt werden. Die Erstattungsbeträge sollten zudem nicht an den GKV-Festzuschuss gekoppelt sein.[19]

Es kann sich durchaus bereits im jungen Alter lohnen eine solche Zusatzversicherung abzuschließen, da die Zähne dann in der Regel noch gesund sind, sodass die Versicherungsbeiträge geringer sind und man überhaupt eine passende Versicherung findet.

c) Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt grundsätzlich nur einen Teil der Pflegekosten ab. Die Pflegezusatzversicherung dient dazu die Leistungen der gesetzlichen Versicherung aufzustocken, um Finanzierungslücken im Pflegefall abzufedern und das Vermögen der Betreffenden zu schützen.

Die Zusatzversicherung als solche weist also keinen unmittelbaren Bezug zum jungen Alter eines Berufseinsteigers auf, es kann aber dennoch sinnvoll sein die Versicherung frühzeitig abzuschließen. Da die Versicherungsbeiträge grundsätzlich vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand abhängig sind, sind sie umso günstiger, je jünger und gesünder man beim Eintritt in die Versicherung ist. Zudem ist es dann deutlich wahrscheinlicher in eine Versicherung aufgenommen zu werden, ohne dass man Zuschläge zahlen muss oder Leistungsausschlüsse vorliegen. Außerdem besteht das Risiko der Pflegebedürftigkeit grundsätzlich auch schon im jungen Alter: auch dabei ist es möglich durch einen Unfall oder im Rahmen einer schweren Erkrankung pflegebedürftig zu werden. Insofern gilt: lieber zu früh, als zu spät abschließen.[20]

Die Pflegezusatzversicherung ist als Berufseinsteiger also kein muss, aber durchaus eine Überlegung wert, da sich ein Beitritt langfristig gesehen auch schon im frühen Alter lohnen kann!

d) Sonstige Zusatzversicherungen

Ansonsten gibt es weitere Krankenzusatzversicherungen, wie die Krankenhauszusatzversicherung, ambulante Zusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Ähnliches.

Diese Zusatzversicherungen können oft auch ein „nice to have“ sein, sind aber nicht zwingend erforderlich. Häufig geht es dabei um einen besseren Komfort bei Krankenhausaufenthalten oder zusätzliche Vorsorge- und Arztleistungen.

2. Rechtsschutzversicherung

Zuletzt wird auch eine Rechtsschutzversicherung häufig empfohlen.

Die Rechtsschutzversicherung kommt im Streitfall für die durch die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten in bestimmten, vertraglich vereinbarten Lebensbereichen auf. Dazu zählen in der Regel die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines frei wählbaren Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Zeugengelder sowie Sachverständigen- und Gerichtsvollzieherkosten. In der Regel trägt die Rechtsschutzversicherung auch die gegnerischen Kosten, wenn diese laut Urteil getragen werden müssen.

Die Versicherung kann dabei in der Regel sowohl Privat-Rechtsschutz, als auch Berufs- und Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Wohnungs- sowie Grundstücksrechtsschutz umfassen. Je nach individueller Situation sollte man darauf achten, dass die erforderlichen Bausteine in der Versicherung enthalten sind.

Keinen Schutz entfaltet sie hingegen bei vorsätzlich begangenen Straftaten und Streitigkeiten aus Konflikten, die bereits bei Abschluss der Versicherung absehbar waren oder sogar schon bestanden. Typischerweise wird häufig auch der Versicherungsschutz für familien- und erbrechtliche Streitigkeiten ausgeschlossen oder beschränkt.

Beim Abschluss der Versicherung sollte man allerdings beachten, dass man eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart, damit die Versicherung auch einen ausreichenden Teil des Rechtsstreits übernimmt und sich letztlich lohnt. Dabei wird in der Regel eine Summe von mindestens 300.000 Euro empfohlen.

Da rechtliche Streitigkeiten oft hohe Kosten mit sich bringen können oder lange andauern können, kann es bereits als Berufseinsteiger sinnvoll sein eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dies kann gerade zu Beginn der beruflichen Laufbahn im Hinblick auf arbeitsrechtliche Konflikte relevant werden. Zudem sind die Beiträge in jungen Jahren häufig günstiger, insbesondere, wenn man Kombipakete abschließt, die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz umfassen.[21]

Insgesamt hat der Abschluss von Versicherungen immer auch etwas mit Risikokalkulation zu tun. Im Einzelfall können auch weitere Versicherungen sinnvoll und wichtig sein.


[1] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/555717/pflegeversicherung-die-wichtigsten-fragen-und-antworten/.

[2] https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/gesetzliche-rentenversicherung.html.

[3] https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18674/arbeitslosenversicherung/.

[4] https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Unfallversicherung-im-Ueberblick/unfallversicherung-im-ueberblick.html.

[5] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/l/leistungskatalog.

[6] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gkv.

[7] https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/.

[8] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/private-krankenversicherung.

[9] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/private-krankenversicherung-nicht-fuer-jeden-sinnvoll-13884.

[10] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wechsel-zwischen-gkv-und-pkv.

[11] https://www.apotheken-umschau.de/gesund-bleiben/raus-aus-der-privaten-krankenkasse-785423.html.

[12] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/kfzversicherung-pflicht-fuer-alle-halterinnen-von-kraftfahrzeugen-13890.

[13] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-alle-13891.

[14] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/berufsunfaehigkeit-wie-sie-sich-gegen-verlust-des-einkommens-absichern-13931.

[15] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/hausratversicherung-auf-den-wert-der-einrichtung-kommts-an-13889.

[16] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zusatzversicherungen-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-sinnvoll-oder-nicht-10425.

[17] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.

[18] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-10713.

[19] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zahnzusatzversicherung-risiken-und-vorteile-41293.

[20] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegezusatzversicherung-besser-mit-foerderung-abschliessen-54424.

[21] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/rechtsschutzversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-32194.

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Ein Beitrag von Laura Thrun.

Stand 16.03.2026