Die europäischen Gerichte: EuGH, EuG und EGMR
Wer sich mit Europarecht beschäftigt, stößt schnell auf Begriffe wie EuGH, EuG oder EGMR. Obwohl alle drei Institutionen Recht sprechen und in Europa angesiedelt sind, unterscheiden sie sich grundlegend in ihren Aufgaben, Verfahren und institutionellen Zugehörigkeiten.
Ausschlaggebend ist dabei die Trennung zwischen den Gerichten der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Luxemburg und dem Gerichtshof des Europarats mit Sitz in Straßburg.
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das höchste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der EU.
Hauptermächtigungen und Aufgaben
- Sicherung der einheitlichen Auslegung: Der EuGH sorgt dafür, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten gleich angewendet und interpretiert wird
- Vorabentscheidungsverfahren: Nationale Gerichte (z. B. deutsche Gerichte) legen dem EuGH Zweifelsfragen zur Auslegung des EU-Rechts vor. Die Entscheidung des EuGH ist für das nationale Verfahren bindend
- Vertragsverletzungsverfahren: Die Europäische Kommission oder ein Mitgliedstaat kann Klage erheben, wenn ein EU-Land Verpflichtungen aus den EU-Verträgen verletzt
Gericht der Europäischen Union (EuG)
Das heutige Gericht der Europäischen Union (EuG) wurde ursprünglich als Europäisches Gericht erster Instanz eingerichtet, um den EuGH von der steigenden Arbeitslast zu entlasten. Es sitzt ebenfalls in Luxemburg.
Hauptermächtigungen und Aufgaben
- Direktklagen von Privatpersonen und Unternehmen: Während Bürgerinnen und Bürger nur selten direkt den EuGH anrufen können, dient das EuG als erste Anlaufstelle für Klagen von Einzelpersonen oder Unternehmen gegen Rechtsakte der EU-Organe (z. B. Bußgeldentscheidungen der Kommission im Wettbewerbsrecht)
- Klagen von Mitgliedstaaten: Erstinstanzliche Klagen von EU-Staaten gegen bestimmte Handlungen der EU-Kommission oder des Rates fallen in die Zuständigkeit des EuG
- Rechtsmittelinstanz: Gegen Entscheidungen des EuG kann unter bestimmten rechtlichen Bedingungen Berufung beim übergeordneten EuGH eingelegt werden
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterscheidet sich grundlegend von EuGH und EuG: Er ist kein Organ der Europäischen Union, sondern gehört zum Europarat. Der EGMR hat seinen Sitz im französischen Straßburg.
Hauptermächtigungen und Aufgaben
- Wahrung der EMRK: Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
- Individualbeschwerden: Einzelpersonen können den EGMR anrufen, wenn sie sich durch ihren Heimatstaat in ihren Grund- und Menschenrechten verletzt sehen (z. B. Recht auf ein faires Verfahren, Meinungsfreiheit, Schutz des Privatlebens)
- Voraussetzung: Der nationale Rechtsweg muss vollständig ausgeschöpft sein (in Deutschland bedeutet das im Regelfall: Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht), bevor eine Beschwerde beim EGMR zulässig ist
Die drei Gerichte im Direktvergleich
| Merkmal | Europäischer Gerichtshof (EuGH) | Gericht der EU (EuG) | Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) |
| Sitz | Luxemburg | Luxemburg | Straßburg (Frankreich) |
| Organisation | Europäische Union (EU) | Europäische Union (EU) | Europarat (nicht EU) |
| Rechtsgrundlage | EU-Verträge (EUV / AEUV) | EU-Verträge (EUV / AEUV) | Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) |
| Hauptaufgabe | Einheitliche Auslegung und Durchsetzung von EU-Recht | Entscheidung in erster Instanz über Klagen von Bürgern/Firmen | Schutz der Menschenrechte der EMRK-Mitgliedstaaten |
| Typisches Verfahren | Vorabentscheidungen für nationale Gerichte | Nichtigkeitsklagen gegen EU-Beschlüsse | Individualbeschwerde nach Ausschöpfung des Instanzenzugs |
Weiteres zu diesem Thema kann man bei dem Projekt „EuGH Anhörung als Instrument der juristischen Ausbildung“ lernen. Hier wird einem innerhalb von 6 Lernvideos etwas zu folgenden Themen erklärt:
- Zuständigkeit, Zusammensetzung und Klagearten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)
- Hauptaufgaben des Gerichtshofs und des Gerichts (EuG)
- Rechtsprechung zu grundlegenden Strukturprinzipien des institutionellen und gerichtlichen Systems der EU
- Die Rolle nationaler Gerichte im judiziellen Dialog und beim Aufbau eines Mehrebenen-Konstitutionalismus in Europa
- Das Wesen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten
- Verfahrensregeln für das schriftliche Verfahren
So erreichen Sie unsere Kanzlei in Köln:
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Cassidy Krieger
Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026 | Veröffentlicht: 14. September 2026


