Anwalt für Schadensersatzrecht in Köln
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Unfall oder Behandlungsfehler
Ein Unfall, ein ärztlicher Fehler oder auch eine körperliche Attacke – all diese Ereignisse können schwerwiegende Auswirkungen auf Ihre Gesundheit, Ihr Leben und Ihre finanzielle Situation haben. Vielen Geschädigten ist nicht bewusst, dass sie in solchen Fällen umfangreiche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schädenersatz gegenüber dem Verursacher und dessen Versicherung geltend machen können. Häufig werden diese Ansprüche von Versicherungen oder Schädigern zurückgewiesen oder nicht vollständig reguliert.
Gerade bei komplizierten Schadenpositionen wie Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsminderung oder dauerhafter Beeinträchtigung lohnt sich die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht. Nur so ist gewährleistet, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen und die volle Bandbreite Ihrer Ansprüche gesichert werden kann.
Schmerzensgeld nach deutschem Recht dient nicht nur dem Ausgleich körperlicher oder seelischer Leiden, sondern trägt auch zur Genugtuung für das erlittene Unrecht bei. Wie hoch dieser Betrag im Einzelfall ausfällt, hängt von vielen Faktoren und der aktuellen Rechtsprechung ab: Art und Schwere der Verletzung, die Dauer des Leidens, mögliche Folgeschäden sowie weitere Umstände spielen eine Rolle.
So erreichen Sie unsere Kanzlei in Köln:
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen etwa aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten oder aus deliktischen Handlungen.
§ 53 BGB | Schadensersatzpflicht der Liquidatoren |
§ 122 BGB | Schadensersatzpflicht des Anfechtenden |
§ 179 BGB | Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht |
§ 280 Abs. 1 BGB | Schadensersatz (neben der Leistung) wegen Pflichtverletzung |
§ 280 Abs. 2, 286 BGB | Ersatz des Verzugsschadens |
§ 280 Abs. 3, 281 BGB | Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung |
§ 280 Abs. 3, 282 BGB | Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Nebenpflicht |
§ 280 Abs. 3, 283 BGB | Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht |
§ 311a BGB | Schadensersatz wegen Leistungshindernis bei Vertragsschluss |
§ 327c, 280 ff. BGB | Schadensersatz bei unterbliebener Bereitstellung digitaler Produkte |
§ 327i Nr. 3, 280 Abs. 1/327m BGB | Schadensersatz wegen mangelhaftem digitalen Produkt |
§ 346 Abs. 1, 4, 280 ff. BGB | Schadensersatz bei Rückabwicklung |
§ 374 Abs. 2 BGB | Schadensersatz wegen Verletzung der Anzeigepflicht des Hinterlegers |
§ 384 Abs. 2 BGB | Schadensersatz wegen unterlassener Benachrichtigung über Versteigerung |
§ 437 Nr. 3, 280ff./311a BGB | Schadensersatz wegen Mangel an Kaufsache |
§ 523/524 BGB | Schadensersatz bei Schenkung mit Rechts-/Sachmängeln |
§ 536a BGB | Schadensersatz wegen Mangel an Mietsache |
§ 600 BGB | Schadensersatz wegen Mängeln Leihvertrag |
§ 628 BGB | Schadensersatz bei fristloser Kündigung |
§ 634 Nr. 4, 280ff./311a BGB | Schadensersatz wegen mangelhaftem Werk |
§ 651 BGB | Schadensersatz bei Reisemangel |
§ 651x BGB | Schadensersatz wegen Buchungsfehler Reisevertrag |
§ 671 BGB | Schadensersatz wegen Kündigung eines Auftrags zu Unzeit |
§ 694 BGB | Schadensersatzpflicht des Hinterlegers |
§ 701 BGB | Schadensersatz wegen Verlust/Zerstörung/Beschädigung von Sachen durch im Betrieb eines Gastwirtes aufgenommenen Gast |
§ 723 BGB | Schadensersatz wegen Kündigung zu Unzeit durch Gesellschafter |
§ 823 BGB | deliktischer Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstigen Rechts |
§ 824 BGB | Schadensersatz wegen Kreditgefährdung |
§ 825 BGB | Schadensersatz wegen Bestimmung zu sexuellen Handlungen |
§ 826 BGB | Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung |
§ 829 BGB | Schadensersatzpflicht aus Billigkeitsgründen |
§ 831 BGB | Haftung für den Verrichtungsgehilfen |
§ 832 BGB | Haftung des Aufsichtspflichtigen |
§ 834 BGB | Haftung des Tieraufsehers |
§ 836 BGB | Haftung des Grundstücksbesitzers |
§ 837 BGB | Haftung des Gebäudebesitzers |
§ 838 BGB | Haftung des Gebäudeunterhaltspflichtigen |
§ 839 BGB | Haftung bei Amtspflichtverletzung |
§ 839a BGB | Haftung des gerichtlichen Sachverständigen |
§ 843 BGB | Geldrente oder Kapitalabfindung bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit |
§ 844 BGB | Ersatzansprüche Dritter bei Tötung (Beerdigung, Unterhalt, Schmerzensgeld) |
§ 989 BGB | Schadensersatzpflicht des Besitzers ggü. Eigentümer nach Rechtshängigkeit |
§ 1220 Abs. 2 BGB | Schadensersatz wegen unterbliebener Benachrichtigung über Versteigerung durch Pfandgläubiger |
§ 1243 Abs. 2 BGB | Schadensersatz wegen rechtswidriger Veräußerung eines Pfandrechts |
§ 1298 BGB | Schadensersatzpflicht bei Rücktritt vom Verlöbnis |
§ 7 StVG | Kfz-Halterhaftung |
§ 18 StVG | Kfz-Führerhaftung |
Gerade im Versicherungs- und Medizinrecht handelt es sich dabei häufig um hohe Summen, da Schadensersatzsummen teilweise nicht nur einmalig bezahlt werden müssen, sondern für eine gewisse Dauer. Beispielsweise bei Geburtsschäden, nach denen das Kind eine besondere Betreuung benötigt, muss diese oftmals über mehrere Jahrzehnte finanziert werden.
Dr. Riemer
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, sei es bei Sachschäden (z. B. nach Verkehrsunfällen, Schäden an Eigentum), Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn oder Reparaturkosten) oder anderen finanziellen Verlusten. Unsere Leistungen umfassen:
Bei Personenschäden – etwa durch Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder ärztliche Behandlungsfehler – setzen wir für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld durch. Unsere Leistungen umfassen: