Schmerzensgeld bei Armverletzungen
Armverletzungen können die berufliche und private Lebensführung erheblich beeinträchtigen. Ob Oberarmbruch, Unterarmfraktur, Ellenbogenverletzung, Sehnenriss oder Nervenschaden: Entscheidend ist nicht allein die medizinische Diagnose, sondern die tatsächliche Einschränkung beim Heben, Tragen, Greifen, Arbeiten, Sport und bei der alltäglichen Selbstversorgung. Besteht ein Haftungsgrund, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Die rechtliche Grundlage ist regelmäßig § 253 Abs. 2 BGB. Das Schmerzensgeld soll nicht wirtschaftliche Schäden ausgleichen, etwa Schmerzen, Operationen, Krankenhaus- und Rehazeiten, Arbeitsunfähigkeit, sichtbare Narben, dauerhafte Bewegungseinschränkungen und psychische Folgen.
Typische Armverletzungen
Der Arm ist für nahezu jede Alltagstätigkeit wichtig. Schon eine Einschränkung der Schulter-, Ellenbogen- oder Unterarmdrehbewegung kann dazu führen, dass Anziehen, Körperpflege, Schreiben, Autofahren, Haushalt oder berufliches Arbeiten nur noch eingeschränkt möglich sind.
Typische Verletzungsbilder sind:
- Oberarmkopf- und Oberarmschaftfraktur;
- Humeruskopfluxationsfraktur;
- Unterarm-, Speichen- und Ellenbruch;
- Radiusköpfchenfraktur und Ellenbogenluxation;
- Oberarm- oder Unterarmfraktur mit Beteiligung von Schulter, Handgelenk oder Ellenbogen;
- Sehnen- und Muskelverletzungen, etwa Bizepssehnenabriss;
- Nervenverletzungen, insbesondere des Nervus radialis, ulnaris oder medianus;
- Prellungen, Hämatome, Riss- und Quetschwunden;
- Infektionen, Wundheilungsstörungen und Kompartmentsyndrom;
- Gelenksteife, Arthrose und Bewegungseinschränkungen;
- Fehlstellungen, Kraftminderung und dauerhafte Schmerzen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt besonders davon ab, ob die dominierende Hand beziehungsweise der führende Arm betroffen ist, ob die betroffene Person körperlich arbeitet und ob eine dauerhafte Einschränkung beim Heben, Tragen oder bei der Feinmotorik verbleibt.
Wann besteht ein Anspruch?
Ein Schmerzensgeldanspruch setzt eine Gesundheitsverletzung und eine Haftungsgrundlage voraus. Das kann beispielsweise der Fall sein bei:
- Verkehrsunfällen;
- Stürzen auf nicht ausreichend gesicherten Flächen;
- Arbeits- oder Freizeitunfällen mit Haftung eines Dritten;
- Verletzungen durch Tiere;
- vorsätzlichen Körperverletzungen;
- ärztlichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern;
- fehlerhaften Operationen oder verzögerter Diagnose;
- Verletzungen durch mangelhafte Produkte oder Einrichtungen.
Bei vorsätzlichen Angriffen ist neben dem Ausgleich der Schmerzen auch der Genugtuungsgedanke besonders bedeutsam. Bei einem Mitverschulden – beispielsweise einem Verkehrsverstoß oder fehlender Schutzkleidung – kann der Anspruch gemindert sein. Die Quote wird aber nicht zwingend mathematisch übertragen; maßgeblich bleibt die richterliche Gesamtwürdigung.
Was bestimmt die Höhe?
Die Bezeichnung „Armbruch“ genügt für die Bezifferung eines Schmerzensgelds nicht. Für die Rechtsprechung sind vor allem folgende Faktoren relevant:
- Art und Schwere des Bruchs oder Weichteilschadens;
- offene oder geschlossene Fraktur;
- Anzahl und Art der Operationen;
- Versorgung mit Platte, Schrauben, Marknagel, Fixateur oder Prothese;
- Dauer von Gips, Schiene, Orthese und Ruhigstellung;
- Krankenhausaufenthalte, Reha und Physiotherapie;
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Minderung der Erwerbsfähigkeit;
- Einschränkungen beim Heben, Tragen, Greifen und Drehen;
- Streck- oder Beugedefizite im Ellenbogen;
- Kraftverlust, Sensibilitätsstörungen und Nervenschäden;
- Narben, Fehlstellungen und Arthrosegefahr;
- Auswirkungen auf Beruf, Haushalt, Sport und Freizeit;
- Alter der verletzten Person und die weitere Lebensplanung;
- Mitverschulden oder zögerliche Regulierung durch den Haftpflichtversicherer.
Je schwerer die langfristige Funktionsstörung und je größer die berufliche Bedeutung des Arms, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.
Beispiele aus der Schmerzensgeldtabelle
Die folgenden Entscheidungen zeigen die Spannweite der Rechtsprechung. Sie sind stets einzelfallbezogen und nicht ohne Weiteres auf andere Verletzungen übertragbar.
| Verletzung und Folgen | Schmerzensgeld | Entscheidung |
| Kompletter Unterarmbruch eines 15-Jährigen; zwei Krankenhausaufenthalte, vorübergehende MdE und geringe dauerhafte Kraft- sowie Bewegungsdefizite; Mitverschulden 50% | 2.500 € | LG München I, Urt. v. 04.10.2006 – 19 O 21815/04 |
| Distale Radiusfraktur mit Begleitverletzungen am Kopf und Gesicht; Gipsversorgung, stationäre Behandlung und eingeschränkter Erholungswert eines Urlaubs | 3.500 € | LG Ravensburg, Urt. v. 11.02.2000 – 6 O 1927/99 |
| Dislozierte mehrfragmentäre Radiusfraktur mit zwei Operationen, Narbe, Streckdefizit und posttraumatischer Arthrose | 5.000 € | LG Kleve, Urt. v. 02.08.2011 – 3 O 313/09 |
| Radiusköpfchenfraktur mit Hämomen, Prellungen und dauerhaften Bewegungseinschränkungen des Ellenbogens | 5.000 € | OLG Celle, Urt. v. 08.07.2015 – 14 U 137/14 |
| Radiusköpfchenluxation bei einem sechsjährigen Kind; drei Operationen erforderlich | 7.500 € | OLG Oldenburg, Urt. v. 30.06.2010 – 5 U 15/10 |
| Ellenbogenfraktur mit mehreren Operationen, sechs Monaten vollständiger Arbeitsunfähigkeit, dauerhaften Fingerbewegungseinschränkungen und MdE 20 | 7.500 € | Saarländisches OLG, Urt. v. 18.10.2011 – 4 U 400/10 |
| Oberarmkopftrümmerbruch mit stationärer Behandlung, langfristiger MdE, Kraftminderung, Narben und beginnender Arthrose | 10.000 € | LG Trier, Urt. v. 22.09.1994 – 6 O 312/91 |
| Humeruskopffraktur mit zwei Operationen und Versorgung durch künstlichen Gelenkkopf; dauerhafte Bewegungseinschränkungen | 10.000 € | OLG Köln, Urt. v. 03.08.2023 – 7 U 173/22 |
| Fehlbehandelte Oberarmfraktur eines Kindes mit verbleibendem Beuge- und Streckdefizit im Ellenbogen | 14.000 € | OLG Oldenburg, Urt. v. 20.05.2015 – 5 U 164/13 |
| Komplizierte Unterarmfraktur mit drei Operationen, langwieriger Behandlung und dauerhafter Bewegungsbeeinträchtigung | 15.000 € | LG Kassel, Urt. v. 09.02.2010 – 9 O 468/07 |
| Beidseitige Oberarmbrüche mit Operationen, erheblichen Schmerzen und Einschränkungen in Haushalt und Schlaf | 22.000 € | OLG München, Urt. v. 21.03.2014 – 10 U 1750/13 |
| Humerusschaftfraktur mit Schädigung von Nervus radialis und Nervus ulnaris, vier Operationen, langer stationärer Behandlung und neurologischen Dauerfolgen | 45.000 € | OLG Celle, Urt. v. 30.01.2024 – 14 U 58/23 |
(vgl.Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Schmerzensgeld-Beträge 2025, 43. Aufl.)
Die Tabelle zeigt: Bei unkompliziert heilenden Frakturen ohne wesentliche Dauerfolgen liegen die Beträge häufig im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich. Mehrere Operationen, bleibende Kraft- und Bewegungseinbußen, Arthrose, Nervenverletzungen oder Berufsunfähigkeit können dagegen deutlich höhere Beträge rechtfertigen.
Oberarmverletzungen
Oberarmverletzungen können Schulter und Ellenbogen zugleich beeinträchtigen. Besonders problematisch sind Oberarmkopf- oder Humeruskopffrakturen, weil sie häufig die Beweglichkeit des Schultergelenks dauerhaft einschränken.
Bei einer Trümmerfraktur des Oberarmkopfs mit Humeruskopfnekrose, Operation, stationärer Reha, Arbeitsunfähigkeit und anhaltender Kraftminderung sprach das LG München II 8.000 € zu. Die Entscheidung berücksichtigte die hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Operationen sowie eine mögliche Schultergelenksendoprothese. LG München II, Urt. v. 22.04.2020 – 10 O 5592/16.
Ein Oberarmkopftrümmerbruch mit dauerhaften Einschränkungen beim Anheben und Drehen des Arms, Muskelminderung, Narbenbildung und beginnender Arthrose wurde mit 10.000 € bewertet. LG Trier, Urt. v. 22.09.1994 – 6 O 312/91.
Bei beidseitigen Oberarmbrüchen waren für die Geschädigte insbesondere die Schmerzen, die eingeschränkte Haushaltsführung und die erhebliche Belastung beim Schlafen relevant. Das OLG München erkannte 22.000 € zu. OLG München, Urt. v. 21.03.2014 – 10 U 1750/13.
Unterarm- und Ellenbogenverletzungen
Unterarm- und Ellenbogenverletzungen sind besonders relevant, weil sie Drehbewegungen und die Handfunktion beeinträchtigen können. Gerade ein Streckdefizit, eine reduzierte Unterarmdrehung oder eine Nervenverletzung kann die Fähigkeit zum Greifen, Schreiben, Heben und Tragen dauerhaft vermindern.
Eine Ellenbogenfraktur mit Radiusköpfchenmehrfragmentfraktur erforderte mehrere operative Eingriffe und führte zu einer dauerhaften MdE von 20. Neben der Bewegungseinschränkung am Ellenbogen bestanden Taubheitsgefühle sowie Einschränkungen der rechten Fingerbeweglichkeit. Das Saarländische Oberlandesgericht sprach – unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens – 7.500 € zu. Saarländisches OLG, Urt. v. 18.10.2011 – 4 U 400/10.
Bei einer komplizierten Unterarmfraktur eines Kindes mit mehreren stationären Aufenthalten und drei Operationen wurden 15.000 € zugesprochen. Ausschlaggebend waren insbesondere die lange Behandlungsdauer und die dauerhafte Bewegungseinschränkung des Arms. LG Kassel, Urt. v. 09.02.2010 – 9 O 468/07.
Nervenverletzungen am Arm
Nervenschäden können die Funktion des Arms und der Hand stärker beeinträchtigen als der Knochenbruch selbst. Häufig betroffen sind der Nervus radialis, der Nervus ulnaris und der Nervus medianus. Mögliche Folgen sind Kraftverlust, Fallhand, Taubheitsgefühle, eingeschränkte Fingerstreckung und chronische Schmerzen.
Ein besonders schwerer Fall betraf eine Humerusschaftfraktur mit Läsion des Nervus radialis und des Nervus ulnaris. Die Betroffene musste viermal operiert werden, verbrachte mehr als 50 Tage stationär und absolvierte etwa 800 Behandlungstermine bei verschiedenen Fachrichtungen. Es verblieben eine sichtbare Operationsnarbe, ein unvollständiger Faustschluss und neurologische Funktionsstörungen. Das OLG Celle hielt 45.000 € für angemessen. OLG Celle, Urt. v. 30.01.2024 – 14 U 58/23.
Bei einer schweren Verletzung des linken Arms mit Lähmungs- und Teillähmungsfolgen sowie psychischen Beeinträchtigungen kann das Schmerzensgeld deutlich höher ausfallen. Die Tabelle dokumentiert Fälle, in denen dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit des Arms, langwierige Rehabilitation und erhebliche Einschränkungen im Haushalt und Beruf maßgeblich waren.
Behandlungsfehler und verzögerte Versorgung
Armverletzungen können durch Behandlungsfehler verschlimmert werden. Beispiele sind eine übersehene Luxation, nicht erkannte Frakturverschiebung, fehlerhafte Operationsmethode, unzureichende Aufklärung oder eine verspätete Revision.
Bei einer fehlerhaft behandelten suprakondylären Oberarmfraktur eines sechsjährigen Kindes verblieben ein Streckdefizit von 25 Grad und ein Beugedefizit von 20 Grad am Ellenbogen. Nach einer langwierigen Behandlung mit Operationen, Metallentfernungen und Krankengymnastik sprach das OLG Oldenburg 14.000 € zu. OLG Oldenburg, Urt. v. 20.05.2015 – 5 U 164/13.
Auch wenn der ursprüngliche Unfall nicht besonders schwer war, kann ein zusätzlicher Behandlungsfehler die Entschädigung erhöhen. Entscheidend ist dann, welche zusätzliche Schmerzphase, welche Operationen und welche bleibenden Einschränkungen auf den Fehler zurückzuführen sind.
Beweise und Dokumentation
Für die Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes sind vollständige Unterlagen entscheidend. Betroffene sollten insbesondere aufbewahren:
- Notaufnahme- und Entlassungsberichte;
- Röntgen-, CT- und MRT-Befunde;
- Operationsberichte;
- Dokumentation von Platten, Schrauben, Marknägeln oder Fixateuren;
- Berichte über Metallentfernung und Revisionsoperationen;
- Unterlagen zu Physiotherapie, Ergotherapie und Reha;
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;
- fachärztliche Befunde zu Beweglichkeit, Kraft und Sensibilität;
- neurologische Befunde bei Taubheit oder Lähmung;
- Fotos von Narben, Schwellungen und Fehlstellungen;
- Nachweise zu Einschränkungen in Beruf, Haushalt, Sport und Freizeit.
Ein Schmerztagebuch kann ergänzend sinnvoll sein. Festgehalten werden sollten Schmerzen beim Heben, Tragen, Anziehen, Schlafen, Autofahren, Arbeiten am Computer, beim Sport oder bei der Körperpflege.
Außerdem kann ein selbständiges Beweisverfahren bei Schmerzensgeldansprüchen besonders sinnvoll sein. Durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten können Verletzungsfolgen, Behandlungsbedarf, Arbeitsunfähigkeit, Dauerschäden und mögliche Spätfolgen frühzeitig objektiv geklärt und Beweise gesichert werden.
Keine vorschnelle Abfindung
Bei Armverletzungen zeigt sich der endgültige Zustand häufig erst nach Monaten oder Jahren. Arthrose, Bewegungseinschränkungen, Nervenprobleme, eine notwendige Metallentfernung oder weitere Operationen können zu Beginn noch nicht sicher absehbar sein.
Eine endgültige Abfindung sollte deshalb nicht vorschnell akzeptiert werden. Je nach Einzelfall können ein Feststellungsantrag oder ein immaterieller Vorbehalt sinnvoll sein. Damit lassen sich spätere, aktuell noch nicht sicher vorhersehbare Unfall- oder Behandlungsfolgen rechtlich absichern.
Fazit
Schmerzensgeld bei Armverletzungen richtet sich nach der konkreten Funktionsbeeinträchtigung, nicht nur nach der Diagnose. Entscheidend sind Schmerzen, Operationen, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Narben, Bewegungseinschränkungen, Kraftverlust, Nervenverletzungen und die Folgen für Beruf und Alltag. Die Schmerzensgeldtabelle liefert wichtige Vergleichsfälle. Eine angemessene Regulierung setzt aber stets eine sorgfältige medizinische Dokumentation und eine individuelle rechtliche Bewertung voraus.
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
Telefonisch erreichbar Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr
In meiner Kanzlei führe ich Mandatsgespräche üblicherweise persönlich in den Kanzleiräumen; Telefon und E‑Mail dienen primär der Terminvereinbarung.
Eine ausschließlich fernmündliche oder elektronische Mandatierung erfolgt nur in Ausnahmefällen nach individueller Absprache.

Emma Spiegelberg
Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026 | Veröffentlicht: 17. September 2026


