Schmerzensgeld bei Verbrennungsverletzungen
Verbrennungsverletzungen gehören häufig zu den schmerzhaftesten und psychisch belastendsten Personenschäden. Neben der akuten Schmerzphase können Narben, Hautveränderungen, Bewegungseinschränkungen, wiederholte Operationen und sichtbare Entstellungen dauerhaft zurückbleiben. Je nach Ursache und Schwere der Verletzung kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Rechtsgrundlage ist regelmäßig § 253 Abs. 2 BGB. Das Schmerzensgeld soll die nicht wirtschaftlichen Folgen einer Verletzung ausgleichen: Schmerzen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Angst, Entstellungen, Einschränkungen der Lebensführung und bleibende Schäden.
Warum Verbrennungen besonders schwer wiegen
Verbrennungen können durch Feuer, heiße Flüssigkeiten, Dampf, Explosionen, Strom, Chemikalien, heiße Gegenstände, UV-Strahlung oder fehlerhafte medizinische und kosmetische Behandlungen entstehen. Bereits kleinere Verletzungen können schmerzhaft sein. Bei großflächigen oder tiefen Verbrennungen drohen dagegen Nekrosen, Infektionen, Narben, Bewegungseinschränkungen und psychische Langzeitfolgen.
Die medizinische Schwere wird unter anderem nach Verbrennungsgraden beschrieben:
- Verbrennungen ersten Grades betreffen meist die oberste Hautschicht und äußern sich häufig durch Rötung, Schmerzen und Schwellung.
- Verbrennungen zweiten Grades sind typischerweise mit Blasenbildung, erheblichen Schmerzen und längerer Wundheilung verbunden.
- Verbrennungen dritten Grades können tiefe Haut- und Gewebeschichten zerstören. Häufig sind Operationen, Hauttransplantationen und langfristige Nachbehandlungen erforderlich.
Für die rechtliche Bewertung ist nicht allein der Grad entscheidend. Maßgeblich sind vielmehr Ausmaß, betroffene Körperregionen, Behandlungsverlauf, Narben, psychische Belastung und die langfristigen Folgen.
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch besteht, wenn eine andere Person oder Stelle für die Verletzung rechtlich verantwortlich ist. Typische Fallgruppen sind:
- Verkehrsunfälle und Arbeitsunfälle;
- Grill-, Feuerwerks- oder Explosionserlebnisse;
- mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen, etwa an Sauna, Dampfaustritt, Heizungsanlage oder Gerät;
- Verletzungen durch heiße Flüssigkeiten oder Dampf;
- fehlerhafte kosmetische Behandlung, etwa Laser-, IPL- oder Haarentfernungsbehandlung;
- medizinische Behandlungs- oder Aufklärungsfehler;
- fehlende Warnhinweise bei Produkten;
- vorsätzliche Körperverletzungen durch Anzünden oder Übergießen mit brennbaren Flüssigkeiten.
Auch bei medizinischen und kosmetischen Behandlungen kann eine Haftung bestehen. Entscheidend sind dann insbesondere die ordnungsgemäße Aufklärung, die fachgerechte Durchführung, die Einhaltung medizinischer beziehungsweise handwerklicher Standards sowie die Frage, ob Risiken wie Narben, Pigmentstörungen, Nekrosen oder dauerhafter Haarverlust ausreichend erläutert wurden.
Welche Faktoren bestimmen die Höhe?
Die Schmerzensgeldtabelle zeigt, dass bei Verbrennungen die individuelle Leidensgeschichte besonders stark ins Gewicht fällt. Wichtige Faktoren sind:
- Grad, Tiefe und Fläche der Verbrennung;
- betroffene Körperregionen, insbesondere Gesicht, Hals, Hände, Genitalbereich und Gelenke;
- Anzahl und Schwere von Operationen;
- Hauttransplantationen und Narbenkorrekturen;
- Dauer des Krankenhausaufenthalts sowie Intensivbehandlung;
- künstliches Koma oder Beatmung wegen Schmerzen oder Inhalationstrauma;
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit;
- Pflegebedürftigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen;
- dauerhaftes Tragen von Kompressionskleidung, Gesichtsmasken oder Bandagen;
- Narben, Pigmentstörungen, Narbenwülste und kosmetische Entstellungen;
- Juckreiz, Spannungsgefühl, Wetterfühligkeit und Bewegungseinschränkungen;
- Licht- und Sonnenempfindlichkeit;
- psychische Folgen wie Angst, depressive Verstimmung oder posttraumatische Belastungsstörung;
- Alter der verletzten Person;
- Mitverschulden und Verschuldensgrad des Schädigers.
Bei Kindern und Jugendlichen kann eine Narbe besonders schwer wiegen, weil sie mit dem weiteren Wachstum größer werden kann und die Betroffenen über Jahrzehnte mit den Folgen leben müssen. Ebenso kann die sichtbare Entstellung im Gesicht, am Hals oder an den Händen erheblichen Einfluss auf Selbstwertgefühl, Partnerschaft, Beruf und soziale Teilhabe haben.
Beispiele aus der Schmerzensgeldtabelle
Die folgenden Entscheidungen zeigen die große Bandbreite der Rechtsprechung. Sie sind stets nur Orientierungshilfen; der konkrete Betrag hängt vom individuellen Einzelfall ab.
| Verletzung und Folgen | Schmerzensgeld | Entscheidung |
| Verbrennung zweiten Grades am linken Arm; mehrmonatige Behandlung und deutlich sichtbare Narbe nach Verschütten heißen Kaffees in der Bahn | 1.000 € | AG Berlin-Tiergarten, Urt. v. 24.07.2007 – 6 C 381/06 |
| Verbrennungen ersten und zweiten Grades an Oberarm und Schulter nach Laserhaarentfernung; starke Schmerzen und Beeinträchtigung eines Tattoos | 1.500 € | AG Köln, Urt. v. 05.05.2009 – 133 C 41/08 |
| Verbrennungen zweiten Grades an beiden Fußsohlen mit großflächiger Blasenbildung; erhebliche Einschränkung der Beweglichkeit | 1.000 € | LG Coburg, Urt. v. 13.12.2016 – 23 O 457/16 |
| Verbrennungen zweiten bis dritten Grades im Nackenbereich mit dauerhaft sichtbarer, nicht pigmentierter Narbe | 2.000 € | AG Montabaur, Urt. v. 08.04.1999 – 10 C 577/98 |
| Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht nach fehlerhafter IPL-Haarentfernung; kurzfristige Blasenbildung | 500 € | LG Köln, Urt. v. 16.08.2019 – 25 O 117/16 |
| Verbrennungen zweiten und dritten Grades an einem Unterschenkel mit Hauttransplantation, Narben, Schwellneigung und Kompressionsstrümpfen | 7.000 € | LG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2013 – 22 O 128/12 |
| Verbrennungen zweiten Grades an etwa 90% der Hautoberfläche, davon 30% zweiten Grades mit Blasenbildung; Beschwerden heilten folgenlos ab | 6.000 € | Brandenburgisches OLG, Urt. v. 28.09.2004 – 1 U 14/04 |
| Verbrennungen zweiten Grades am gesamten Körper nach fehlerhafter UV-Therapie; neun Monate tägliche Verbandswechsel und mögliche spätere Hautveränderungen | 12.000 € | AG Mönchengladbach, Urt. v. 31.10.2001 – 35 C 178/01 |
| Verbrennungen zweiten und dritten Grades an etwa 10% der Körperoberfläche, auch im Genitalbereich; posttraumatische Belastungsstörung und Narbenfolgen | 15.000 € nach Mithaftung | Thüringer OLG, Urt. v. 23.10.2007 – 5 U 146/06 |
| Verbrennungen zweiten bis dritten Grades an rund 20% der Körperoberfläche; Intensivstation, Nekrektomie, Hauttransplantation und psychische Traumafolgen | 20.000 € | OLG Koblenz, Urt. v. 16.09.2013 – 3 W 511/13 |
| Brandverletzungen zweiten und dritten Grades an 28% der Körperoberfläche mit ausgeprägten Narben und MdE 20 | 25.000 € | OLG Koblenz, Urt. v. 11.01.2000 – 1 U 1452/97 |
| Verbrennungen zweiten und dritten Grades an Kopf, Hals, Schulter, Gesäß und Beinen; 20 Operationen, Beatmung, Reha und dauerhafte Narben | 150.000 € | LG Bielefeld, Urt. v. 08.06.2018 – 3 O 353/15 |
| Verbrennungen an etwa 73% der Körperoberfläche, insbesondere im Gesicht, am Thorax, Rücken und an Armen; zahlreiche Operationen und dauerhafte Entstellung | 150.000 € nach Mithaftung | LG Dortmund, Urt. v. 21.12.2005 – 21 O 370/04 |
(vgl. Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Schmerzensgeld-Beträge 2025, 43. Aufl.)
Diese Beispiele verdeutlichen: Eine kleinflächige, folgenlos heilende Verletzung kann im unteren vierstelligen oder sogar dreistelligen Bereich liegen. Bei großflächigen Verbrennungen, Hauttransplantationen, dauerhaften Narben, wiederholten Operationen und massiven psychischen Folgen können die Beträge erheblich steigen.
Verbrühungen und Brandverletzungen
Verbrühungen entstehen häufig durch heiße Getränke, Wasser, Dampf oder austretende heiße Flüssigkeiten. Die Verletzung kann oberflächlich erscheinen, aber bei längerer Einwirkzeit oder hoher Temperatur tiefere Hautschichten betreffen.
Ein Fall aus der Schmerzensgeldtabelle betraf eine Verbrennung zweiten Grades im Bereich des rechten Unterschenkels sowie eine oberflächliche Verbrennung an der Hand. Nach operativer Entfernung abgestorbener Hautschichten war eine vierwöchige ambulante Behandlung erforderlich. Das Gericht sprach 750 € zu. AG Gelsenkirchen-Buer, Urt. v. 04.05.2006 – 27 C 290/05.
Bei einer schwereren Verletzung durch einen fehlerhaft montierten Heizungskessel erlitt ein Mann Verbrennungen zweiten bis dritten Grades am Unterschenkel und Sprunggelenk. Es kam zu Nekrosen und einer Hauttransplantation. Verblieben waren eine deutliche Narbe, Juckreiz, Schwellneigung, Schmerzempfindlichkeit und die Notwendigkeit von Kompressionsstrümpfen. Das LG Düsseldorf erkannte 7.000 € zu. LG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2013 – 22 O 128/12.
Die konkrete Temperatur, die Dauer der Hitzeeinwirkung und die betroffene Körperstelle sind entscheidend. Verbrennungen an Gelenken, Händen, Füßen, Gesicht oder Hals können besonders schwer wiegen, weil dort Funktionseinschränkungen oder sichtbare Narben entstehen können.
Verbrennungen durch Feuerwerk, Grill und Explosionen
Feuerwerks- und Grillunfälle können besonders schwere Verletzungen auslösen. Häufig sind Kinder und Jugendliche betroffen; in diesen Fällen berücksichtigt die Rechtsprechung auch das junge Alter und die lange Zukunft mit möglicherweise dauerhaften Narben und psychischen Folgen.
Ein siebenjähriger Schüler erlitt Verbrennungen dritten Grades am Oberschenkel auf einer Fläche von 20 × 20 cm. Es waren zwei Krankenhausaufenthalte, eine Hauttransplantation und längere ambulante Nachbehandlungen erforderlich. Verblieben waren großflächige Narben und Sensibilitätsstörungen. Das OLG Düsseldorf sprach 3.000 € zu. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.06.1995 – 22 U 220/94.
Bei einer zwölfjährigen Schülerin führten Feuerwerksverletzungen an Oberschenkeln, Unterbauch und Genitalbereich zu Verbrennungen zweiten und dritten Grades auf etwa 10% der Körperoberfläche. Neben Narben entwickelte sich eine posttraumatische Belastungsstörung. Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50% wurden 15.000 € zugesprochen. Thüringer OLG, Urt. v. 23.10.2007 – 5 U 146/06.
Bei einer schweren Brandverletzung von 28% der Körperoberfläche mit Narben am Rumpf, an der Hand und an beiden Beinen sprach das OLG Koblenz 25.000 € zu. Die Verletzung entstand bei einer Grillverpuffung; der Betroffene musste zwölf Wochen in einer Spezialklinik behandelt werden. OLG Koblenz, Urt. v. 11.01.2000 – 1 U 1452/97.
Sichtbare Narben und psychische Folgen
Narben sind nicht nur kosmetische Folgen. Sie können Schmerzen, Juckreiz, Spannungsgefühle, Temperatur- und Berührungsempfindlichkeit, Bewegungseinschränkungen oder psychische Belastungen verursachen. Sichtbare Narben an Gesicht, Hals, Händen oder Beinen beeinflussen häufig Kleidung, Freizeitgestaltung und den Umgang mit anderen Menschen.
Eine zwölfjährige Klägerin erlitt eine Brandwunde zweiten Grades an der Wange. Auch Monate später musste die Haut täglich eingecremt werden; bei Kälte bestand ein Spannungsgefühl. Die Haut war deutlich gerötet und überproportional sonnenempfindlich. Das AG Rosenheim sprach 1.250 € zu. AG Rosenheim, Urt. v. 23.02.2005 – 13 C 940/04.
Bei einer fehlerhaften IPL-Haarentfernungsbehandlung an beiden Unterschenkeln blieben auch zwei Jahre nach der Behandlung sichtbare, streifenförmige Verbrennungsmuster zurück. Das LG Bonn sprach 4.000 € zu und berücksichtigte die massiven Schmerzen sowie die noch über Jahre mögliche Gefahr bösartiger Hautveränderungen. LG Bonn, Urt. v. 08.02.2010 – 9 O 325/08.
Psychische Folgen können sich schmerzensgelderhöhend auswirken, wenn sie medizinisch nachvollziehbar sind und über die übliche Belastung hinausgehen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen können Entstellung, Angst vor Blicken anderer und dauerhafte Einschränkungen der Freizeitgestaltung zu erheblichen Belastungen führen.
Verbrennungen durch Behandlungsfehler
Auch medizinische Behandlungen können Verbrennungen verursachen. Typische Fälle sind fehlerhafte Laser- oder Lichttherapie, UV-Bestrahlung, Kryotherapie, MRT-Untersuchungen, defekte medizinische Geräte oder eine unzureichende Aufklärung über Risiken.
Bei einer fehlerhaften UV-Bestrahlung erlitt eine 45-jährige Frau ausgeprägte Verbrennungen zweiten Grades am ganzen Körper. Sie musste neun Monate lang Verbände tragen, die täglich gewechselt wurden. Das Gericht sprach 12.000 € zu und berücksichtigte die Notwendigkeit künftiger hautärztlicher Kontrollen sowie die psychische Belastung durch mögliche Hautveränderungen. AG Mönchengladbach, Urt. v. 31.10.2001 – 35 C 178/01.
Eine fehlerhafte Kryotherapie führte bei einer 56-jährigen Frau zu Gewebsnekrosen am Unterschenkel und Knie. Nach extrem schmerzhafter Nekroseabtragung, längerer ambulanter Behandlung und bleibenden Narben sprach das LG Berlin 6.000 € zu. LG Berlin, Urt. v. 27.01.2009 – 13 O 455/05.
Bei einer fehlerhaften kosmetischen Behandlung ist nicht nur die technische Durchführung relevant. Auch die Aufklärung über Risiken wie Narben, Pigmentstörungen, Hautnekrosen, dauerhaften Haarverlust und erforderliche Korrekturoperationen kann entscheidend sein.
Beweise und Dokumentation
Bei Verbrennungsverletzungen ist eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig. Betroffene sollten möglichst frühzeitig sichern:
- Fotos unmittelbar nach der Verletzung und im weiteren Heilungsverlauf;
- Notaufnahme- und Entlassungsberichte;
- Dokumentation zum Verbrennungsgrad und zur betroffenen Körperoberfläche;
- Operationsberichte, insbesondere zu Nekrektomie und Hauttransplantation;
- Unterlagen über stationäre Behandlung, Intensivstation und Reha;
- Berichte zu Schmerztherapie, Kompressionskleidung und Narbenpflege;
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;
- dermatologische und plastisch-chirurgische Befunde;
- Nachweise über psychotherapeutische Behandlung;
- Informationen zu künftigen Operationen oder Narbenkorrekturen;
- Angaben zu Einschränkungen im Beruf, Haushalt, Sport und sozialen Leben.
Ein Schmerztagebuch kann helfen, den Verlauf nachvollziehbar zu dokumentieren. Es sollte Schmerzen, Juckreiz, Schlafstörungen, Spannungsgefühle, Einschränkungen der Beweglichkeit, Schwierigkeiten bei Kleidung oder Sonnenexposition sowie psychische Belastungen erfassen.
Keine vorschnelle Abfindung
Bei Verbrennungen ist der Endzustand häufig erst nach längerer Zeit erkennbar. Narben können sich verändern, mit dem Körperwachstum größer werden oder später korrigiert werden müssen. Auch spätere Hautveränderungen, Bewegungseinschränkungen und psychische Folgen sind möglich.
Eine endgültige Abfindung sollte daher nicht vorschnell akzeptiert werden, wenn weitere Operationen, Narbenkorrekturen oder medizinische Risiken noch nicht sicher beurteilt werden können. Außerdem kann ein selbständiges Beweisverfahren bei Schmerzensgeldansprüchen besonders sinnvoll sein. Durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten können Verletzungsfolgen, Behandlungsbedarf, Arbeitsunfähigkeit, Dauerschäden und mögliche Spätfolgen frühzeitig objektiv geklärt und Beweise gesichert werden.
Je nach Einzelfall kann ein Feststellungsantrag oder ein immaterieller Vorbehalt sinnvoll sein, um später eintretende, heute noch nicht absehbare Unfall- oder Behandlungsfolgen abzusichern.
Fazit
Schmerzensgeld bei Verbrennungsverletzungen richtet sich nach Schwere, Fläche, betroffener Körperregion, Behandlung, Narben und den langfristigen Folgen. Kleinere, folgenlos ausgeheilte Verbrennungen werden anders bewertet als großflächige Verbrennungen mit Intensivstation, Hauttransplantationen, dauerhaften Narben und psychischen Belastungen. Die Schmerzensgeldtabelle bietet wichtige Vergleichsfälle. Eine angemessene Regulierung setzt aber stets eine vollständige medizinische Dokumentation und eine individuelle Bewertung des Heilungsverlaufs voraus.
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
Telefonisch erreichbar Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr
In meiner Kanzlei führe ich Mandatsgespräche üblicherweise persönlich in den Kanzleiräumen; Telefon und E‑Mail dienen primär der Terminvereinbarung.
Eine ausschließlich fernmündliche oder elektronische Mandatierung erfolgt nur in Ausnahmefällen nach individueller Absprache.

Emma Spiegelberg
Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026 | Veröffentlicht: 22. September 2026


