Schmerzensgeld bei Lähmung
Schmerzensgeld, insbesondere für bleibende Schäden wie Lähmungen nach in einem Unfall, kennt man aus den USA oft mit horrenden Summen, so können für eine Dauerhaft unbrauchbare Hand durchaus 1,5 Millionen Euro an Schmerzensgeld festgesetzt werden.[1] Dass solche Summen in Deutschland nicht erwartbar sind, ist klar. Doch wie ergeben sich die Schmerzensgeldsummen in Deutschland und was ist bei einer Lähmung, einem schweren Eingriff in die eigene Gesundheit und Handlungsfähigkeit, zu erwarten?
Hierzu ist zuerst zu klären, was überhaupt unter einer Lähmung zu verstehen ist.
Diesen Begriff hat der BGH als “die erhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Bewegungsfähigkeit eines Körperteiles” [2] definiert. Da unter diesen Begriff ganz verschieden Fälle zusammengefast werden können, von Lähmungen der Zunge bis hin zur Lähmung aller vier Gliedmaßen, ist eine einheitliche Bezifferung des Schmerzensgelds nicht möglich. Vielmehr handelt es sich dabei um Einzelfallentscheidungen, bei der neben den Schmerzen auch Faktoren wie das Alter des Opfers, sie Schuld des Täters, den Willen nach Genugtuung und vieles mehr miteinander abgewogen und in eine Schadensposition verrechnet werden müssen. [3]
Im Folgenden werden einzelne Fälle der Rechtsprechung samt der zugeschriebenen Schmerzensgelder aufgeführt und erläutert:
In einem Fall des OLG Naumburg kam es bei einem Zahnmedizinischen Eingriff, bei dem der Zahnarzt ohne Zustimmung weitere Behandlungen vornahm, zu einer Lähmung der Zunge und einer Verletzung der Nerven. Die Klägerin konnte dadurch nicht mehr richtig essen und sprechen und kann nur durch Übungen Verbesserungen erzielen. Das OLG sprach der Klägerin hier unter besonderer Berücksichtigung der Lebenseinschränkung und Berücksichtigung der Tatsache, dass der Arzt den Fehler bei einer ungewollten Behandlung machte, 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. [4]
Weitaus häufiger sind jedoch orthopädische Lähmungen, also solche, die Gelenke betreffen und die Mobilität von Armen oder Beinen betreffen.
Nach einem Unfall konnte ein Motorradfahrer seinen linken Arm nur noch stark limitiert bewegen, selbst nach einer Op. Auch brauchte er danach starke Schmerzmittel und leidet noch immer unter starken Schmerzen. Das OLG Celle sprach ihm dafür 55.000 € zu, wobei es ein Mitverschulden seinerseits von 25 % annahm. [5]
Eine solche Summe ist im allgemeinen Gängig für starke Schmerzen in Verbindung mit der Lähmung einzelner Körperteile, wobei, wie bereits erläutert auch andere Faktoren die Beurteilung mit beeinflussen.
Bei einem kompletten Funktionsausfall eines Armes, insbesondere beim Dominanten, sind Schmerzensgelder um ca. 70.000 €, wobei auch hier wieder begleitende Schmerzen und andere Aspekte wie psychische Folgen berücksichtigt wurden. [6]
Bei Querschnittslähmungen, die oft zu einer vollen Pflegebedürftigkeit der Person führen, setzen die Gerichte regelmäßig Schmerzensgelder zwischen 100.000 und 200.000 Euro fest. [7]
Zuletzt komm noch solche Fälle vor, bei denen zu der bereits enormen Belastung durch eine Querschnittslähmung noch weitere gesundheitliche Bürden wie Bettlägerigkeit, Depressionen, andere Erkrankungen und gesellschaftliche Einschnitte in ganz besonderem Maße erleiden. Hier sind Schmerzensgelder bis 800.000 Euro möglich. [8]
Als Fazit lässt sich folgendes festhalten:
Deutsche Schmerzensgelder sind vielschichtig aufgebaut und lassen sich nur schwer typisieren, es gibt keine einfache Liste, an der eventuelle Ansprüche abgelesen werden können. Vielmehr muss in jedem Fall das Zusammenspiel aller Faktoren gewichtet werden. Entsprechend ist auch nicht pauschal absehbar, wie ein spezifischer Fall judiziert wird. Die hier aufgeführten Fälle bieten jedoch zumindest eine Größenordnung für bestimmte Schadensbilder. Grundsätzlich bleibt das Schmerzensgeld, welches in Deutschland verliehen wird, weit hinter dem US-amerikanischen zurück. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass bei einem Schadensfall Verdienstausfälle und andere Schäden wie Behandlungskosten gesondert entschädigt werden müssen. Diese sind nämlich gerade nicht vom Schmerzensgeld umfasst.
Quellen:
[1] Bspw. V. v. Resurgens, Inc., et al. (Aktenzeichen: 18EV005600)
[2] BGH 3.5.1988 – 1 StR 167/88
[3] Neuner: Das Schmerzensgeld
[4] OLG Naumburg, Urt. v. 24.09.2024 – 1 U 86/23
[5] OLG Celle Urt. v. 08.06.2022, Az.: 14 U 118/21
[6] LG Dortmund, Urt. v. 14.04.2016 – 4 O 230/13; OLG München, Urt. v. 05.04.2018 – 24 U 3486/16
[7] OLG Hamm, Urt. v. 18.03.2021 – 27 U 34/18; LG Gießen, Urt. v. 19.07.2016 – 1 O 15/15
[8] OLG Schleswig, Urt. v. 28.09.2021 – 7 U 29/16
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Moritz Srol
Zuletzt aktualisiert am 16. September 2026 | Veröffentlicht: 16. September 2026


