Feststellungsantrag für Zukunftsschäden
Ihre Ansprüche langfristig sichern mit Dr. Riemer
Ihre Ansprüche langfristig sichern mit Dr. Riemer
Eine unfallbedingte Amputation ist ein schwerwiegender Einschnitt ins Leben. Die Regulierung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in solchen Fällen erfordert höchste rechtliche Präzision und sollte ausschließlich einem spezialisierten Anwalt für Personenschadensrecht überlassen werden. Selbst bei medizinisch einwandfreier Amputation können erhebliche Risiken und langfristige Folgeschäden auftreten, die oft erst Jahre später sichtbar werden. Unsere Kanzlei für Personenschadensrecht in Köln ist darauf spezialisiert, Ihre Ansprüche umfassend und vorausschauend zu sichern.
Ein Feststellungsantrag für Zukunftsschäden nach § 256 ZPO ist ein essenzielles rechtliches Instrument, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz für zukünftig eintretende Schäden zu sichern.
Wenn Sie durch einen Unfall, einen ärztlichen Behandlungsfehler oder eine andere schädigende Handlung betroffen sind, können neben bereits entstandenen Schäden auch Jahre später weitere Folgeschäden auftreten.
Ein Feststellungsantrag ist bereits dann zulässig, wenn die Möglichkeit besteht, dass künftige Schäden eintreten könnten.
Es ist kein Nachweis einer konkreten Wahrscheinlichkeit erforderlich.
Damit schützt der Antrag Ihre Rechte für einen Zeitraum von 30 Jahren. Im Vergleich dazu ist ein bloßes Anerkenntnis des Schädigers nur für drei Jahre gültig.
Ein Feststellungsantrag umfasst verschiedene Arten von Zukunftsschäden, die durch ein schädigendes Ereignis entstehen können:
Ein erfolgreicher Feststellungsantrag bedeutet nicht, dass Sie automatisch Schadensersatz erhalten.
Ein Feststellungsinteresse besteht, sobald bei verständiger Würdigung die Möglichkeit eines künftigen Schadens besteht.
Die Streitwertberechnung in Arzthaftungssachen ist entscheidend, um die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten zu bestimmen. Sie richtet sich nach den Ansprüchen, die Sie als klagende Partei geltend machen. Dr. Riemer, Ihr erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht, unterstützt Sie dabei, den Streitwert präzise zu ermitteln und Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Nachfolgend erfahren Sie, welche Kosten bei der Streitwertberechnung berücksichtigt werden.
Materielle Schäden spielen eine zentrale Rolle bei der Streitwertberechnung, insbesondere bei Feststellungsanträgen für Zukunftsschäden. Dazu zählen:
Schmerzensgeld ist ein wesentlicher Bestandteil der Streitwertberechnung:
Ansprüche auf Herausgabe von Patientenunterlagen werden bei der Streitwertberechnung berücksichtigt, wenn sie gemeinsam mit einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden. Dabei gilt:
Bei Feststellungsanträgen für Zukunftsschäden werden nur die Schadenspositionen berücksichtigt, die Sie in der Antragsbegründung konkret benennen.
Die Vorstellungen der Gegenseite (z. B. des Arztes oder der Versicherung) zum Umfang der Ansprüche sind für die Streitwertbemessung irrelevant.
Da Zukunftsschäden mit Unsicherheiten verbunden sind, wird bei der Streitwertberechnung in der Regel ein Abschlag von 20 % auf die angegebenen Werte vorgenommen.
Dies berücksichtigt die Unsicherheit hinsichtlich des tatsächlichen Eintritts und Ausmaßes zukünftiger Schäden.
Dr. Riemer, Köln