Schmerzensgeld bei Krankenhauskeimen
Dr. Riemer, Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Krankenhauskeime können schwerwiegende gesundheitliche Folgen verursachen. Betroffene haben in vielen Fällen Anspruch auf Schmerzensgeld, insbesondere wenn mangelnde Hygiene oder ärztliche Fahrlässigkeit die Infektion verursacht haben.
Krankenhauskeime wie Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa und Staphylokokken sind Mikroorganismen, die in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen nosokomiale Infektionen verursachen können. Diese Keime kommen natürlicherweise auf der Haut, im Darm oder in Umgebungen wie Wasserleitungen und Klimaanlagen vor.
Besonders nach Operationen können sie schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Krankenhauskeime stellen ein hohes Risiko für Personen mit geschwächtem Immunsystem dar, wie ältere Menschen, Schwangere oder Babys. Infektionen nach Operationen können schwerwiegende Komplikationen verursachen, die eine schnelle und professionelle rechtliche Bearbeitung erfordern.
Ein Schmerzensgeldanspruch setzt nachweisbare Hygienemängel oder ärztliche Behandlungsfehler voraus.
Dr. Riemer prüft Ihren Fall sorgfältig, um Ihre Ansprüche gegenüber Krankenhäusern, Ärzten oder Versicherungen erfolgreich durchzusetzen.
In Deutschland haben Patienten, die aufgrund einer Infektion mit Krankenhauskeimen Schäden erleiden, das Recht auf Schmerzensgeld.
Krankenhäuser und Ärzte sind dazu verpflichtet, ausreichende Hygienemaßnahmen zu ergreifen und aufkeimende Infektionen durch Krankenhauskeime zu verhindern.
Dr. Riemer, Köln