Ungedeckte Heilbehandlungskosten nach Unfall oder Behandlungsfehler?
Dr. Riemer setzt Ihre Ansprüche durch!
Dr. Riemer setzt Ihre Ansprüche durch!
Nach einem Unfall oder medizinischen Behandlungsfehler sehen sich viele Betroffene mit hohen Kosten für Therapien und Behandlungen konfrontiert. Gerade wenn Kranken- oder private Versicherungen die Leistungen ablehnen, entstehen sogenannte ungedeckte Heilbehandlungskosten.
Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für diese Kosten aufkommen!
Ungedeckte Heilbehandlungskosten sind alle Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die im Zusammenhang mit einem Unfall, Behandlungsfehler oder anderen Gesundheitsschäden stehen und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Typische Beispiele sind:
Nach deutschem Schadensersatzrecht (§ 249 BGB) muss der Schädiger – meist vertreten durch seine Haftpflichtversicherung – sämtliche angemessene und medizinisch notwendige Behandlungskosten ersetzen.
Das gilt auch dann, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Entscheidend ist, ob die Behandlung im konkreten Fall nach medizinischer Einschätzung erforderlich und erfolgsversprechend ist.
Die Versicherung prüft dies genau und lehnt zuweilen Ansprüche ab, etwa bei Luxusleistungen oder rein ästhetischen Eingriffen.
Wird Ihre Therapie abgelehnt, prüfen wir im Detail, wie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung stehen. Mit medizinischen Gutachten und gezielter Argumentation verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.
Dr. Riemer, Köln