Vermehrte Bedürfnisse nach Unfällen
Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Köln
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Ein Unfall kann das Leben nachhaltig verändern. Körperliche Beeinträchtigungen führen oft zu erheblichen finanziellen Belastungen, die sogenannten vermehrten Bedürfnissen. Diese dauerhaften und regelmäßig anfallenden Mehrausgaben dienen dazu, Nachteile auszugleichen, die durch die Verletzung entstehen. Wichtig: Die Kosten dürfen nicht ausschließlich der Heilung dienen, sondern müssen langfristig anfallen.
Nach einem Unfall können erhebliche Mehrkosten entstehen, die vom Schädiger erstattet werden müssen.
Ganz einfach: Wenn Sie für Waren oder Dienstleistungen zahlen, die Sie ohne den Unfall nicht benötigt hätten, handelt es sich um erstattungsfähige Kosten. Ausgaben, die Sie auch ohne Unfall getätigt hätten, zählen hingegen als Sowieso-Kosten und sind nicht erstattungsfähig.
Zu den vermehrten Bedürfnissen zählen beispielsweise
Besonders bei Personenschäden, wie der Nutzung eines Rollstuhls, ist ein barrierefreier Aus- und Umbau oft unerlässlich.
Ein Unfall führt oft zu dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkungen in der privaten Lebensführung und Berufstätigkeit.
Diese Beeinträchtigungen wirken sich auch auf das soziale Umfeld – Familie und Freunde – aus, die häufig als „Mitopfer“ Unterstützung leisten.
Unentgeltliche Hilfeleistungen, wie Begleitung zu Arztterminen oder Unterstützung im Alltag, sind bei der Regulierung vermehrter Bedürfnisse von großer Bedeutung.
Entscheidend: Diese Leistungen mindern nicht Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Schädiger. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mehrbedarfsschaden klar und nachvollziehbar dokumentiert wird.
Im Heil- und Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V finden sich die Heil- und Hilfsmittel, die vom Sozialversicherungsträger gewährt werden können.
Zwischen den unfallbedingten vermehrten Bedürfnissen und den Hilfsmitteln im Sinne dieser Norm können durchaus Überschneidungen bestehen.
Nach einem Unfall können zahlreiche Kosten entstehen, die als vermehrte Bedürfnisse erstattungsfähig sind. Diese umfassen Ausgaben, die durch die Unfallfolgen notwendig werden und regelmäßig anfallen.
Die genannten Ausgaben müssen klar dokumentiert werden, um in der Schadensregulierung berücksichtigt zu werden. Sammeln Sie Belege, Quittungen und notieren Sie unentgeltliche Hilfeleistungen (z. B. von Familie oder Freunden), um Ihre Ansprüche nachzuweisen
Experte für Vermehrte Bedürfnisse
Dr. Riemer, Ihr erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht in Köln, unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen und Schädigern. Mit unserer Expertise im Versicherungsrecht sorgen wir dafür, dass Sie die maximale Entschädigung für unfallbedingte Kosten erhalten.