Schmerzensgeldtabelle: Orientierung bei Personenschäden

Wie hoch Schmerzensgeld im Einzelfall ausfällt, hängt immer von Art und Schwere der Verletzung, dem Behandlungsverlauf, möglichen Dauerfolgen sowie den konkreten Auswirkungen auf Beruf, Alltag und Lebensqualität ab. Eine allgemeingültige „Preisliste“ gibt es nicht.

Die Schmerzensgeldtabelle bietet jedoch eine wichtige Orientierung. Sie sammelt gerichtliche Entscheidungen zu vergleichbaren Verletzungsfolgen und zeigt, in welchen Größenordnungen Gerichte Schmerzensgeld zugesprochen haben. Für die rechtliche Bewertung sind insbesondere Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Krankenhaus- und Rehabilitationszeiten, Operationen, Schmerzen, Narben, Funktionsbeeinträchtigungen, psychische Folgen und ein etwaiges Mitverschulden bedeutsam.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und ausgewählte Vergleichsfälle zu unterschiedlichen Verletzungsarten – von Kopf-, Gesichts- und Halsverletzungen über Schäden an Wirbelsäule, Armen, Händen, Becken, Beinen und Füßen bis zu Verletzungen innerer Organe, der Sinnesorgane oder schweren Mehrfachverletzungen.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, muss stets anhand der individuellen medizinischen Unterlagen und des konkreten Unfall- oder Schadenshergangs geprüft werden.

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Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer

Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht

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